Hauptversammlung am 06.02.
Zitat von Redaktion am 27. Januar 2017, 19:55 UhrFinde den Gedanken ganz gut, hier Fragen zu sammeln, die für die HV relevant sein können. Wenn ich dem Vorgang gegenüber auch selbst kritisch bin, so höre ich mir gerne auch an, wie man das anders sehen kann. Mir ist bloß Transparenz wichtig
Finde den Gedanken ganz gut, hier Fragen zu sammeln, die für die HV relevant sein können. Wenn ich dem Vorgang gegenüber auch selbst kritisch bin, so höre ich mir gerne auch an, wie man das anders sehen kann. Mir ist bloß Transparenz wichtig
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 30. Januar 2017, 11:28 UhrHier die ersten Fragen, die sich für mich stellen. Ich fasse dabei nur die Diskussion zusammen und versuche es etwas übersichtlicher zu gestalten, weil dieses Forum leider nicht wirklich übersichtlich ist. Alles wohl sehr sachlich, aber doch schwer zu lesen 🙁
1.) Ist es richtig, dass durch die Abspaltung die Gefahr besteht, dass Verlustvorträge im schlimmsten Fall von über 500 Mio Euro untergehen können?
2.) Ist Ihnen das Problem des § 8c Abs. 1 Satz 3 KSTG bekannt? Wie beurteilen Sie den Sachverhalt? Warum wird dieses Risiko im Spaltungsbericht nicht erwähnt?
3.) Was wurde unternommen, um dieses Thema zu entschärfen? Gibt oder gab es Gespräche mit der Finanzverwaltung. Wurde eine verbindliche Auskunft eingeholt und wenn nicht, wieso nicht?
Hier die ersten Fragen, die sich für mich stellen. Ich fasse dabei nur die Diskussion zusammen und versuche es etwas übersichtlicher zu gestalten, weil dieses Forum leider nicht wirklich übersichtlich ist. Alles wohl sehr sachlich, aber doch schwer zu lesen 🙁
1.) Ist es richtig, dass durch die Abspaltung die Gefahr besteht, dass Verlustvorträge im schlimmsten Fall von über 500 Mio Euro untergehen können?
2.) Ist Ihnen das Problem des § 8c Abs. 1 Satz 3 KSTG bekannt? Wie beurteilen Sie den Sachverhalt? Warum wird dieses Risiko im Spaltungsbericht nicht erwähnt?
3.) Was wurde unternommen, um dieses Thema zu entschärfen? Gibt oder gab es Gespräche mit der Finanzverwaltung. Wurde eine verbindliche Auskunft eingeholt und wenn nicht, wieso nicht?
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 30. Januar 2017, 11:28 Uhr
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 30. Januar 2017, 18:53 UhrHier die Themen mit der Grunderwerbssteuer. Wenn Ihr noch weitere Fragen habt, bitte immer ergänzen. Ich möchte die Fragen komplett "Metro" zuleiten. Hoffe, dass die sich damit auseinandersetzen. Sonst werde ich dafür sorgen, dass sie auf der HV gestellt und auch beantwortet werden.
Ich baue hier auf die Zusammenfassung von Sabine auf und entwerfe daraus die Fragen. Ich hoffe ,ich habe alles richtig verstanden.
Ja, oder anders gewendet:
1. Wenn man den Vorstand fragt, ob die Spaltung GrunderwerbSt kostet, müsste er wahrheitsgemäß antworten: Ja, spätestens in 3 oder 7 Jahren, vielleicht sogar schon jetzt (falls der Optionsvertrag als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist). Er darf meines Erachtens nicht mit Nein antworten, weil spätestens die CE den Put mit 99,9% Wahrscheinlichkeit ziehen wird.Daraus die Frage:
Ist es richtig, dass durch die Spaltung Grunderwerbssteuern ausgelöst werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Könnten Sie mir bitten den Optionsvertrag als Kopie überlassen. Er ist ja Teil des Spaltungsvertrages. Wurden bzgl des Themas Grunderwerbssteuer auch mit dem zuständigen Finanzamt Gespräche geführt.2. Das was im Bericht steht, dass die Transaktionskosten um 100 Mio. betragen (S. 41), ist entweder objektiv falsch (wenn § 42 AO greift) oder für uns Aktionäre irreführend. Denn es steht heute schon fest, dass die CE den Put ziehen wird.
3. Man braucht vom Vorstand genaue Auskunft, wie hoch die Belastung mit GrunderwerbSt. wäre, wenn der Optionsvertrag als Gestaltungsmissbrauch angesehen werden würde. Wie hoch ist der inländische Immobilienwert in der Properties KG, welche Steuersätze?
Die Punkte 2 und 3 können zusammengefasst in folgende Fragen gefasst werden:
wie hoch wäre die Belastung mit GrunderwerbSt. , wenn der Optionsvertrag als Gestaltungsmissbrauch angesehen werden würde. Wie hoch ist der inländische Immobilienwert in der Properties KG und welche Steuersätze wären zu zahlen? Um wie viel würden sich demnach die Transaktionskosten verteuern?4. Der Vorstand soll uns mal in Ergänzung zu S. 41 erklären, ob er die Vorteile der Spaltung immer noch höher einschätzt als die Nachteile, wenn sich die Transaktionskosten z.B. um 50% auf 150 Mio. erhöhen?
Frage: Sind Vorstand und Aufsichtsrat bekannt, dass die Transaktionskosten um diesen Betrag steigen können? Ist das in der Abwägung der Transaktion berücksichtigt worden?
5. Vor allem wäre es interessant zu wissen, ob der Vorstand die vielleicht 50 Mio (und mehr von den Transaktionskosten von 100 Mio) nicht vollständig hätte sparen können, wenn man die CE-Sparte, also die MKFH-GmbH mit ihren 78% an der MSH-GmbH abgespalten hätte? Konkret: Gibt's in der CE-Sparte Immobilien, die bei Abspaltung des CE-Bereichs zu GrunderwerbSt geführt hätten?
6. Selbst wenn der Optionsvertrag hält und die Steuer erst in 7 Jahren (wohl für die MWFS) entstehen wird, hat die Sache wie der Schwabe sagt ein Gschmäckle: Der jetzige Vorstand trifft Entscheidungen, die Suppe sollen seine Nachfolger in 7 Jahren auslöffeln, Vorstände und Politiker … (egal). Wünschenswert wäre es, wenn der jetzige Vorstand die Verantwortung für seine Entscheidung übernimmt und das uns auch klar kommuniziert. Was soll bei im Zweifel weiter steigenden Steuersätzen der Optionsvertrag?
7. Abschließend: wenn die Transaktionskosten nicht 100 Mio, sondern wegen der GrunderwerbSt. zB 150 Mio. betragen, wird uns im Bericht ein richtig schönes Märchen aufgetischt.
In den restlichen Punkten sind die Fragen bereits enthalten oder es handelt sich um Feststellungen.
@aktionaersforumsteam: Könnten Sie diese Frage bitte auch für uns stellen. Wie schaut es im Übrigen mit den ersten Fragen aus? Haben Sie die weitergeleitet? Gab es eine Reaktion oder ist das hier eher ein "zahnloser" Tiger?
Hier die Themen mit der Grunderwerbssteuer. Wenn Ihr noch weitere Fragen habt, bitte immer ergänzen. Ich möchte die Fragen komplett "Metro" zuleiten. Hoffe, dass die sich damit auseinandersetzen. Sonst werde ich dafür sorgen, dass sie auf der HV gestellt und auch beantwortet werden.
Ich baue hier auf die Zusammenfassung von Sabine auf und entwerfe daraus die Fragen. Ich hoffe ,ich habe alles richtig verstanden.
Ja, oder anders gewendet:
1. Wenn man den Vorstand fragt, ob die Spaltung GrunderwerbSt kostet, müsste er wahrheitsgemäß antworten: Ja, spätestens in 3 oder 7 Jahren, vielleicht sogar schon jetzt (falls der Optionsvertrag als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist). Er darf meines Erachtens nicht mit Nein antworten, weil spätestens die CE den Put mit 99,9% Wahrscheinlichkeit ziehen wird.
Daraus die Frage:
Ist es richtig, dass durch die Spaltung Grunderwerbssteuern ausgelöst werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Könnten Sie mir bitten den Optionsvertrag als Kopie überlassen. Er ist ja Teil des Spaltungsvertrages. Wurden bzgl des Themas Grunderwerbssteuer auch mit dem zuständigen Finanzamt Gespräche geführt.
2. Das was im Bericht steht, dass die Transaktionskosten um 100 Mio. betragen (S. 41), ist entweder objektiv falsch (wenn § 42 AO greift) oder für uns Aktionäre irreführend. Denn es steht heute schon fest, dass die CE den Put ziehen wird.
3. Man braucht vom Vorstand genaue Auskunft, wie hoch die Belastung mit GrunderwerbSt. wäre, wenn der Optionsvertrag als Gestaltungsmissbrauch angesehen werden würde. Wie hoch ist der inländische Immobilienwert in der Properties KG, welche Steuersätze?
Die Punkte 2 und 3 können zusammengefasst in folgende Fragen gefasst werden:
wie hoch wäre die Belastung mit GrunderwerbSt. , wenn der Optionsvertrag als Gestaltungsmissbrauch angesehen werden würde. Wie hoch ist der inländische Immobilienwert in der Properties KG und welche Steuersätze wären zu zahlen? Um wie viel würden sich demnach die Transaktionskosten verteuern?
4. Der Vorstand soll uns mal in Ergänzung zu S. 41 erklären, ob er die Vorteile der Spaltung immer noch höher einschätzt als die Nachteile, wenn sich die Transaktionskosten z.B. um 50% auf 150 Mio. erhöhen?
Frage: Sind Vorstand und Aufsichtsrat bekannt, dass die Transaktionskosten um diesen Betrag steigen können? Ist das in der Abwägung der Transaktion berücksichtigt worden?
5. Vor allem wäre es interessant zu wissen, ob der Vorstand die vielleicht 50 Mio (und mehr von den Transaktionskosten von 100 Mio) nicht vollständig hätte sparen können, wenn man die CE-Sparte, also die MKFH-GmbH mit ihren 78% an der MSH-GmbH abgespalten hätte? Konkret: Gibt's in der CE-Sparte Immobilien, die bei Abspaltung des CE-Bereichs zu GrunderwerbSt geführt hätten?
6. Selbst wenn der Optionsvertrag hält und die Steuer erst in 7 Jahren (wohl für die MWFS) entstehen wird, hat die Sache wie der Schwabe sagt ein Gschmäckle: Der jetzige Vorstand trifft Entscheidungen, die Suppe sollen seine Nachfolger in 7 Jahren auslöffeln, Vorstände und Politiker … (egal). Wünschenswert wäre es, wenn der jetzige Vorstand die Verantwortung für seine Entscheidung übernimmt und das uns auch klar kommuniziert. Was soll bei im Zweifel weiter steigenden Steuersätzen der Optionsvertrag?
7. Abschließend: wenn die Transaktionskosten nicht 100 Mio, sondern wegen der GrunderwerbSt. zB 150 Mio. betragen, wird uns im Bericht ein richtig schönes Märchen aufgetischt.
In den restlichen Punkten sind die Fragen bereits enthalten oder es handelt sich um Feststellungen.
@aktionaersforumsteam: Könnten Sie diese Frage bitte auch für uns stellen. Wie schaut es im Übrigen mit den ersten Fragen aus? Haben Sie die weitergeleitet? Gab es eine Reaktion oder ist das hier eher ein "zahnloser" Tiger?
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 1. Februar 2017, 18:09 UhrZwei weitere Fragen nehme ich gerne auf:
1.) Wie hoch ist nach der Auffassung des Vorstands der Konglomeratsabschlag?
2.) Warum wurde nicht nach Retail und B2B differentiert?
Zwei weitere Fragen nehme ich gerne auf:
1.) Wie hoch ist nach der Auffassung des Vorstands der Konglomeratsabschlag?
2.) Warum wurde nicht nach Retail und B2B differentiert?
Zitat von Jan Whitman am 5. Februar 2017, 18:08 UhrWenn einer von Euch morgen zur HV geht, dann kann er ja auch mal nachfragen, wieso der Vorstand 47 Mio bekommt und warum ein Leiter einer Rechtsabteilung auf einmal Vorstand wird 🙂
Wenn einer von Euch morgen zur HV geht, dann kann er ja auch mal nachfragen, wieso der Vorstand 47 Mio bekommt und warum ein Leiter einer Rechtsabteilung auf einmal Vorstand wird 🙂
Zitat von Jan Whitman am 5. Februar 2017, 18:09 UhrHier müsste dann auch noch die Frage rein, wie sich 100 Mio Kosten bei einem KGV von 15 jemals rechnen können, weil das sind ja schon mindestens 15 % des aktuellen Unternehmenswerts, die da kaputt gemacht werden
Hier müsste dann auch noch die Frage rein, wie sich 100 Mio Kosten bei einem KGV von 15 jemals rechnen können, weil das sind ja schon mindestens 15 % des aktuellen Unternehmenswerts, die da kaputt gemacht werden
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 5. Februar 2017, 18:11 UhrWie soll denn die genaue Frage lauten?
Wie soll denn die genaue Frage lauten?
Zitat von Jan Whitman am 5. Februar 2017, 18:15 UhrBitte sehr: Kurz nach der Bekanntgabe der Nachricht von der Abspaltung stieg der Kurs um 9 %. man kann also auf den ersten Blick davon ausgehen, dass der Konglomeratsabschlag wohl mit mindestens 9 % bewertet wird. Wie rechtfertigen Sie als Vorstand und Aufsichtsrat eine Transaktion mit einem Kostenvolumen von 100 Mio Euro wenn damit auf Grund der aktuellen Bewertung der Gesellschaft eine Marktkapitalisierung von knapp 15 % kaputt gemacht werden?
Bitte sehr: Kurz nach der Bekanntgabe der Nachricht von der Abspaltung stieg der Kurs um 9 %. man kann also auf den ersten Blick davon ausgehen, dass der Konglomeratsabschlag wohl mit mindestens 9 % bewertet wird. Wie rechtfertigen Sie als Vorstand und Aufsichtsrat eine Transaktion mit einem Kostenvolumen von 100 Mio Euro wenn damit auf Grund der aktuellen Bewertung der Gesellschaft eine Marktkapitalisierung von knapp 15 % kaputt gemacht werden?
Zitat von Michael Kohlhaas am 6. Februar 2017, 21:36 UhrWar einer von Euch da?
War einer von Euch da?