Wie schaut es eigentlich mit der Grunderwerbssteuer aus?
Zitat von Redaktion am 27. Januar 2017, 19:56 UhrNach dem Thema Verlustvorträge würde ich jetzt auch gerne mal das Thema Grunderwerbssteuer diskutieren
Nach dem Thema Verlustvorträge würde ich jetzt auch gerne mal das Thema Grunderwerbssteuer diskutieren
Zitat von Sabine Mueller am 27. Januar 2017, 20:32 UhrMit Vergnügen, auch wenn ich nicht vom Finanzamt bin 🙂
Mit Vergnügen, auch wenn ich nicht vom Finanzamt bin 🙂
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 27. Januar 2017, 22:56 UhrIch habe von Kollegen gehört, dass die auch ein Thema bei der Grunderwerbssteuer sehen. Habt Ihr dazu eine Meinung?
@Sabine, schön, dass Du dabei bist
Ich habe von Kollegen gehört, dass die auch ein Thema bei der Grunderwerbssteuer sehen. Habt Ihr dazu eine Meinung?
@Sabine, schön, dass Du dabei bist
Zitat von Jan Whitman am 27. Januar 2017, 23:08 Uhrok, bin auch dabei
ok, bin auch dabei
Zitat von Sabine Mueller am 28. Januar 2017, 07:05 UhrHab mir das im Bericht mal genauer durchgesehen. Die meisten Immobilien dürften in der Metro-Properties GmbH & Co. KG sein. Die hängt zu 92,9% unter der MWFS-AG. Alles recht kompliziert, weil ja auch der Share-Deal GrunderwerbSt. auslösen kann. Im Bericht steht auf S. 110, dass die Abspaltung nach Meinung der Vorstände keine GrunderwerbSt. auslöst.
Die Abspaltung zielt auf einen unmittelbaren Anteilseignerwechsel in Bezug auf die Aktien an der MWFS ab. Die gehen in Höhe von (zunächst) 90% von der Metro AG auf deren Aktionäre über. Selbst wenn die anderen 10% irgendwann später von der CE (alte Metro) verkauft würden, also 100% der Shares den Besitzer wechseln, löst dies keine Steuer aus, weil die Aktionäre nicht ein Erwerber, sondern viele Erwerber sind, die zu keinem Konzern gehören. Wer das nachlesen will, steht in § 1 III GrEStG. Die Erwerbergruppe, die ihr bei den Verlustvorträgen diskutiert habt, spielt hier keine Rolle.
Hab mir das im Bericht mal genauer durchgesehen. Die meisten Immobilien dürften in der Metro-Properties GmbH & Co. KG sein. Die hängt zu 92,9% unter der MWFS-AG. Alles recht kompliziert, weil ja auch der Share-Deal GrunderwerbSt. auslösen kann. Im Bericht steht auf S. 110, dass die Abspaltung nach Meinung der Vorstände keine GrunderwerbSt. auslöst.
Die Abspaltung zielt auf einen unmittelbaren Anteilseignerwechsel in Bezug auf die Aktien an der MWFS ab. Die gehen in Höhe von (zunächst) 90% von der Metro AG auf deren Aktionäre über. Selbst wenn die anderen 10% irgendwann später von der CE (alte Metro) verkauft würden, also 100% der Shares den Besitzer wechseln, löst dies keine Steuer aus, weil die Aktionäre nicht ein Erwerber, sondern viele Erwerber sind, die zu keinem Konzern gehören. Wer das nachlesen will, steht in § 1 III GrEStG. Die Erwerbergruppe, die ihr bei den Verlustvorträgen diskutiert habt, spielt hier keine Rolle.
Zitat von Jan Whitman am 28. Januar 2017, 11:41 UhrHallo Sabine, das würde ich auch so sehen.
Einschließlich der Vorstrukturierung des Deals, wobei der schon gelaufen ist … Nach dem Verschmelzungsbericht, S. 25, hat die Metro AG schon am 19.9.2016 Kommanditanteile an der Metro Properties GmbH & Co. KG in Höhe von 92,9% an die MWFS übertragen. Das ist auch kein Fall des § 1 Abs. 3, weil unter den schädlichen 95%.
Hallo Sabine, das würde ich auch so sehen.
Einschließlich der Vorstrukturierung des Deals, wobei der schon gelaufen ist … Nach dem Verschmelzungsbericht, S. 25, hat die Metro AG schon am 19.9.2016 Kommanditanteile an der Metro Properties GmbH & Co. KG in Höhe von 92,9% an die MWFS übertragen. Das ist auch kein Fall des § 1 Abs. 3, weil unter den schädlichen 95%.
Zitat von Sabine Mueller am 28. Januar 2017, 11:48 UhrHallo Jan, da hast Du glaub ich recht.
Seh aber gerade, dass die auch noch einen Optionsvertrag abgeschlossen haben. Auf S. 104. Zwischen der Metro AG und der MWFS
Hallo Jan, da hast Du glaub ich recht.
Seh aber gerade, dass die auch noch einen Optionsvertrag abgeschlossen haben. Auf S. 104. Zwischen der Metro AG und der MWFS
Zitat von Jan Whitman am 28. Januar 2017, 11:58 UhrJa, aber ein Optionsvertrag ist wie der Name schon sagt ein Vertrag mit einer „Option“. So lange die nicht ausgeübt wird, bleiben die 6,61 % KG-Anteile bei der CE-AG. Also auch keine Steuer!
Ja, aber ein Optionsvertrag ist wie der Name schon sagt ein Vertrag mit einer „Option“. So lange die nicht ausgeübt wird, bleiben die 6,61 % KG-Anteile bei der CE-AG. Also auch keine Steuer!
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 28. Januar 2017, 16:25 UhrOk, die Option macht ja auch Sinn. Schließlich ist die Idee von dem Deal, dass alle Querschnitts-Gesellschaften einschließlich Immobilien auf die MWFS übertragen werden sollen (siehe S. 54), offensichtlich weil in der CE allein das Consumer-Electronics-Geschäft betrieben werden soll. Insbesondere Immobilien von der Metro AG brauchen die dafür nicht.
Ok, die Option macht ja auch Sinn. Schließlich ist die Idee von dem Deal, dass alle Querschnitts-Gesellschaften einschließlich Immobilien auf die MWFS übertragen werden sollen (siehe S. 54), offensichtlich weil in der CE allein das Consumer-Electronics-Geschäft betrieben werden soll. Insbesondere Immobilien von der Metro AG brauchen die dafür nicht.
Zitat von Jan Whitman am 28. Januar 2017, 16:30 UhrDas ist sicher so. Wobei es dann in der eigentlichen Logik des Deals gelegen hätte, nicht 92,9%, sondern alle 99,51% KG-Anteile an die MWFS zu übertragen. Warum hat man das nicht gemacht?
Das ist sicher so. Wobei es dann in der eigentlichen Logik des Deals gelegen hätte, nicht 92,9%, sondern alle 99,51% KG-Anteile an die MWFS zu übertragen. Warum hat man das nicht gemacht?