Ergo vs. Munich Re
Zitat von Redaktion am 28. April 2015, 12:41 UhrIn der Ergo Versicherungsgruppe AG hat der Münchener Rückversicherer Munich Re sein Erstversicherungsgeschäft gebündelt. Mitten in der Finanzkrise folgte die Komplettübernahme durch Squeeze-out. Das erschwert die Bewertung der Ergo bis heute. Bekommen die Altaktionäre womöglich zu wenig für ihre Anteile?
In der Ergo Versicherungsgruppe AG hat der Münchener Rückversicherer Munich Re sein Erstversicherungsgeschäft gebündelt. Mitten in der Finanzkrise folgte die Komplettübernahme durch Squeeze-out. Das erschwert die Bewertung der Ergo bis heute. Bekommen die Altaktionäre womöglich zu wenig für ihre Anteile?
Zitat von N. Lackmayr am 30. Januar 2015, 13:46 UhrKönnte vielleicht jemand erläutern, wie die Prüfer auf die Ideee kamen, ein branchenuntypisches Bewertungsverfahren anzuwenden?
Könnte vielleicht jemand erläutern, wie die Prüfer auf die Ideee kamen, ein branchenuntypisches Bewertungsverfahren anzuwenden?
Zitat von Redaktion am 2. Februar 2015, 13:46 UhrZu den verwendeten Bewertungsverfahren der Ergo hatten die Prüfer in der Verhandlung vom 21. Januar Stellung bezogen. Der Grund, warum sie das oftmals zur Bewertung von Versicherern empfohlene Verfahren (das Market Consistent Embedded Value-Verfahren) nicht anwendeten, seien die Verwerfungen an den Finanzmärkten durch die Lehman-Krise gewesen. Denn die Bezugsgrößen, die sie bei Anwendung dieses Verfahrens hätten heranziehen müssen, seien im Bewertungszeitraum durch die Finanzmarktturbulenzen seiner Zeit grotesk verzerrt gewesen. Deshalb hätten die Prüfer ein anderes Verfahren genutzt. Unklar allerdings blieb, ob das Verfahren nicht doch zur Anwendung gebracht werden könnte, wenn als Bezugsgrößen die gemittelten Vorkrisen- und Nachkrisenwerte herangezogen würden. Allerdings ist man da natürlich einer Schätzung näher als einer Rechnung.
Zu den verwendeten Bewertungsverfahren der Ergo hatten die Prüfer in der Verhandlung vom 21. Januar Stellung bezogen. Der Grund, warum sie das oftmals zur Bewertung von Versicherern empfohlene Verfahren (das Market Consistent Embedded Value-Verfahren) nicht anwendeten, seien die Verwerfungen an den Finanzmärkten durch die Lehman-Krise gewesen. Denn die Bezugsgrößen, die sie bei Anwendung dieses Verfahrens hätten heranziehen müssen, seien im Bewertungszeitraum durch die Finanzmarktturbulenzen seiner Zeit grotesk verzerrt gewesen. Deshalb hätten die Prüfer ein anderes Verfahren genutzt. Unklar allerdings blieb, ob das Verfahren nicht doch zur Anwendung gebracht werden könnte, wenn als Bezugsgrößen die gemittelten Vorkrisen- und Nachkrisenwerte herangezogen würden. Allerdings ist man da natürlich einer Schätzung näher als einer Rechnung.
Zitat von N. Lackmayr am 18. Februar 2015, 19:41 UhrWie kam denn die Festlegung auf die Marktrisikoprämien zwischen 4,0 und 4,5 Prozent zustande?
Wie kam denn die Festlegung auf die Marktrisikoprämien zwischen 4,0 und 4,5 Prozent zustande?
Zitat von Redaktion am 27. Februar 2015, 08:57 UhrDer vorsitzende Richter Dr. Bronczek, hatte in der Verhandlung wieder seine Aversion gegen die Diskussion gezeigt, wie hoch die anzusetzenden Marktrisikoprämien ausfallen sollen. Was eigentlich als kleine Vorbemerkung von ihm angekündigt worden war, geriet zu einer Grundsatzabrechnung mit den Wirtschaftsprüfern. Solange die den Richtern keine belastbaren Verfahren zur Ermittlung von Marktrisikoprämien an die Hand gäben, so lange würde er diese Diskussion auch nicht mehr führen. Basta. Und deshalb entscheide die Kammer nun: Die Marktrisikoprämie werde mit 4,0 bis 4,5 Prozent angenommen. Entsprechend sollen die Prüfer nun mit Werten in dieser Bandbreite rechnen.
Der vorsitzende Richter Dr. Bronczek, hatte in der Verhandlung wieder seine Aversion gegen die Diskussion gezeigt, wie hoch die anzusetzenden Marktrisikoprämien ausfallen sollen. Was eigentlich als kleine Vorbemerkung von ihm angekündigt worden war, geriet zu einer Grundsatzabrechnung mit den Wirtschaftsprüfern. Solange die den Richtern keine belastbaren Verfahren zur Ermittlung von Marktrisikoprämien an die Hand gäben, so lange würde er diese Diskussion auch nicht mehr führen. Basta. Und deshalb entscheide die Kammer nun: Die Marktrisikoprämie werde mit 4,0 bis 4,5 Prozent angenommen. Entsprechend sollen die Prüfer nun mit Werten in dieser Bandbreite rechnen.
Zitat von Thomas Felsner am 12. Januar 2017, 11:28 Uhr12 Prozent Erhöhung ist ja nicht schlecht; Was denkt ihr?
12 Prozent Erhöhung ist ja nicht schlecht; Was denkt ihr?
Zitat von Uwe Dambacher am 12. Januar 2017, 11:43 UhrZunächst einmal muss der Beschluss wohl nochmal geändert werden. Denn im Beschluss errechnet das Gericht ja eine Barabfindung von 109,92 € und nicht 109,32 €. Das wären dann rund 12,5 Prozent mehr.
Zunächst einmal muss der Beschluss wohl nochmal geändert werden. Denn im Beschluss errechnet das Gericht ja eine Barabfindung von 109,92 € und nicht 109,32 €. Das wären dann rund 12,5 Prozent mehr.
Zitat von Harald Auber am 17. Januar 2017, 15:26 UhrAlso am Zinssatz lässt sich wohl kaum was machen. Endlich mal ein Gericht, dass eine Marktrisikoprämie, auch nach der Finanzkrise, von 3,24 Prozent ansetzt. Was mir nicht gefällt, ist wie das Gericht mit der Planung umgegangen ist.
Also am Zinssatz lässt sich wohl kaum was machen. Endlich mal ein Gericht, dass eine Marktrisikoprämie, auch nach der Finanzkrise, von 3,24 Prozent ansetzt. Was mir nicht gefällt, ist wie das Gericht mit der Planung umgegangen ist.
Zitat von Thomas Felsner am 24. Januar 2017, 09:54 UhrWieso? Was hat das Gericht denn mit der Planung gemacht?
Wieso? Was hat das Gericht denn mit der Planung gemacht?
Zitat von Harald Auber am 26. Januar 2017, 10:55 UhrDie Gesellschaft hatte ursprünglich nur 2 Jahre geplant. Die MüRück hatte dann noch ein Prognosejahr eingeschobenwelches Gewinn von 340 Mio. vor Einkommensteuer auswies. In der ewigen Rente sollte der Gewinn dann 615 Mio. vor Einkommensteuer betragen. Das Gericht hat nun das dritte Jahr ganz gestrichen und in der ewigen Rente einen Gewinn von nur 484 Mio. Euro angesetzt also deutlich weniger als die MüRück selbst zugestand hat.
Die Gesellschaft hatte ursprünglich nur 2 Jahre geplant. Die MüRück hatte dann noch ein Prognosejahr eingeschobenwelches Gewinn von 340 Mio. vor Einkommensteuer auswies. In der ewigen Rente sollte der Gewinn dann 615 Mio. vor Einkommensteuer betragen. Das Gericht hat nun das dritte Jahr ganz gestrichen und in der ewigen Rente einen Gewinn von nur 484 Mio. Euro angesetzt also deutlich weniger als die MüRück selbst zugestand hat.