Kabel Deutschland vs. Vodafone
Zitat von Mark Faucht am 3. November 2016, 11:03 UhrIch kann diese Endlosschleife der Prüfer nicht mehr hören: „Wir haben uns die Planansätze der Gesellschaft erläutern lassen; die fanden wir plausibel.“ Wenn dann nachgefragt, wie haben Sie plausibilisiert, heißt es: „Durch Gespräche mit Experten.“ Fragt man nach, wer diese Experten waren, kommt endlich raus, dass die „Experten“ allesamt von Vodafone sind.
Ich kann diese Endlosschleife der Prüfer nicht mehr hören: „Wir haben uns die Planansätze der Gesellschaft erläutern lassen; die fanden wir plausibel.“ Wenn dann nachgefragt, wie haben Sie plausibilisiert, heißt es: „Durch Gespräche mit Experten.“ Fragt man nach, wer diese Experten waren, kommt endlich raus, dass die „Experten“ allesamt von Vodafone sind.
Zitat von Harald Auber am 3. November 2016, 11:04 UhrSchlimm fand ich, das die Prüfer ständig Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Ergebnismarge soll mit denen anderer Kabelunternehmen übereinstimmen. Welche denn? Unitymedia als Konkurrent in Deutschland ist doch gar nicht in den Gebieten von KDH tätig und umgekehrt. Und Amerikaner mit KDH zu vergleichen, wenn der Prüfer selbst sagt, dass die bedingt durch härteren Wettbewerb niedrigere Margen erzielen, geht gar nicht!
Schlimm fand ich, das die Prüfer ständig Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Ergebnismarge soll mit denen anderer Kabelunternehmen übereinstimmen. Welche denn? Unitymedia als Konkurrent in Deutschland ist doch gar nicht in den Gebieten von KDH tätig und umgekehrt. Und Amerikaner mit KDH zu vergleichen, wenn der Prüfer selbst sagt, dass die bedingt durch härteren Wettbewerb niedrigere Margen erzielen, geht gar nicht!
Zitat von Mark Faucht am 3. November 2016, 11:05 UhrGenauso wie die Behauptung, Unitymedia habe sich die höhere Internetpenetranz zu Lasten der Marge erkauft; und dann muss der Prüfer zugeben, dass die Ergebnisse von Unitymedia aus ganz anderen Gründen niedriger waren, nämlich Finanzergebnis. Das stimmt doch alles hinten und vorne nicht.
Genauso wie die Behauptung, Unitymedia habe sich die höhere Internetpenetranz zu Lasten der Marge erkauft; und dann muss der Prüfer zugeben, dass die Ergebnisse von Unitymedia aus ganz anderen Gründen niedriger waren, nämlich Finanzergebnis. Das stimmt doch alles hinten und vorne nicht.
Zitat von Susann Irmweg am 3. November 2016, 11:07 UhrWas ist eigentlich aus der Sonderprüfung geworden, die 2013 von der HV beschlossen wurde? Liegen da schon Ergebnisse vor?
Was ist eigentlich aus der Sonderprüfung geworden, die 2013 von der HV beschlossen wurde? Liegen da schon Ergebnisse vor?
Zitat von Heike Winkel am 3. November 2016, 11:09 UhrHallo Frau Irmweg,
der Sonderprüfer hatte seinen Bericht vorgelegt; darin kam er zu dem Schluss, dass Anhaltspunkte für Fehlverhalten des Vorstands vorlägen und der Übernahmepreis zu niedrig sein könnte. Den Nachfolgeantrag, diesen Verdacht durch eine neue Sonderprüfung zu untersuchen, hat Vodafone abgebügelt.
Hallo Frau Irmweg,
der Sonderprüfer hatte seinen Bericht vorgelegt; darin kam er zu dem Schluss, dass Anhaltspunkte für Fehlverhalten des Vorstands vorlägen und der Übernahmepreis zu niedrig sein könnte. Den Nachfolgeantrag, diesen Verdacht durch eine neue Sonderprüfung zu untersuchen, hat Vodafone abgebügelt.
Zitat von Alfred Zabs am 3. November 2016, 11:12 UhrJetzt hat das Landgericht München eine neue Sonderprüfung angeordnet. Zu prüfen sind mögliche Pflichtverletzungen / Unredlichkeiten der Geschäftsführung im Zuge der Übernahme durch Vodafone. Im Ergebnis soll der Sonderprüfer seine Prüfung fortsetzen. Es gäbe Anhaltspunkte dafür, dass der Wert pro Aktie statt 87 Euro 104 Euro betragen hat. Außerdem seien die Synergien nicht voll berücksichtigt.
Jetzt hat das Landgericht München eine neue Sonderprüfung angeordnet. Zu prüfen sind mögliche Pflichtverletzungen / Unredlichkeiten der Geschäftsführung im Zuge der Übernahme durch Vodafone. Im Ergebnis soll der Sonderprüfer seine Prüfung fortsetzen. Es gäbe Anhaltspunkte dafür, dass der Wert pro Aktie statt 87 Euro 104 Euro betragen hat. Außerdem seien die Synergien nicht voll berücksichtigt.
Zitat von Henriette Kleistow am 3. November 2016, 11:13 UhrMuss das Landgericht das nun im Spruchverfahren berücksichtigen?
Muss das Landgericht das nun im Spruchverfahren berücksichtigen?
Zitat von Alfred Zabs am 3. November 2016, 11:15 UhrMuss das Landgericht das nun im Spruchverfahren berücksichtigen? Henriette Kleistow
Immerhin besteht Amtsermittlungspflicht. Ignorieren kann das Gericht einen Sonderprüfungsbericht daher nicht. Allerdings sind die Stichtage nicht identisch; also irgendeine Lücke werden Juristen schon finden
Muss das Landgericht das nun im Spruchverfahren berücksichtigen? Henriette Kleistow
Immerhin besteht Amtsermittlungspflicht. Ignorieren kann das Gericht einen Sonderprüfungsbericht daher nicht. Allerdings sind die Stichtage nicht identisch; also irgendeine Lücke werden Juristen schon finden
Zitat von Kenner1 Kenner1 am 3. November 2016, 11:16 UhrFeststellungen des Sonderprüfers zu Synergien sind aber zukunftsgerichtet, genauso wie die Bewertung im Spruchverfahren. Die muss das Gericht dann auch berücksichtigen
Feststellungen des Sonderprüfers zu Synergien sind aber zukunftsgerichtet, genauso wie die Bewertung im Spruchverfahren. Die muss das Gericht dann auch berücksichtigen
Zitat von Henriette Kleistow am 25. Oktober 2017, 08:26 UhrWas hat das Gericht denn in der mündlichen Verhandlung gesagt was neu begutachtet werden soll?
Was hat das Gericht denn in der mündlichen Verhandlung gesagt was neu begutachtet werden soll?