Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
Zitat von Redaktion am 28. April 2015, 12:40 UhrDieses Spruchverfahren, bei dem nicht nur über den Wert von Kohlevorkommen, sondern auch über den Wert von Kunstsammlungen gestritten wird, scheint kein Ende zu nehmen. Geben Sie in dieser Debatte selbst eine Einschätzung ab, was davon zu halten ist.
Dieses Spruchverfahren, bei dem nicht nur über den Wert von Kohlevorkommen, sondern auch über den Wert von Kunstsammlungen gestritten wird, scheint kein Ende zu nehmen. Geben Sie in dieser Debatte selbst eine Einschätzung ab, was davon zu halten ist.
Zitat von Redaktion am 13. März 2015, 12:42 UhrWas ist denn nun aus dem Gutachten geworden? Mittlerweile sind fast vier Jahre vergangen.
Was ist denn nun aus dem Gutachten geworden? Mittlerweile sind fast vier Jahre vergangen.
Zitat von Redaktion am 26. März 2015, 18:20 UhrIm Januar 2014 hatte der Sachverständige geschrieben, dass das Gutachten Ende Juni 2014 ausgeliefert werden sollte. Ist aber nicht passiert. Stattdessen hieß es dann im November 2014, dass mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens begonnen wurde. Jetzt haben wir bald April 2015...
Im Januar 2014 hatte der Sachverständige geschrieben, dass das Gutachten Ende Juni 2014 ausgeliefert werden sollte. Ist aber nicht passiert. Stattdessen hieß es dann im November 2014, dass mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens begonnen wurde. Jetzt haben wir bald April 2015...
Zitat von Helmut Gerber am 3. November 2016, 08:39 UhrMittlerweile sind über 10 Jahre vergangen; wie lange muss man den Stillstand eigentlich noch ertragen?
Mittlerweile sind über 10 Jahre vergangen; wie lange muss man den Stillstand eigentlich noch ertragen?
Zitat von Waechter Waechter am 3. November 2016, 09:37 UhrAlso Verfassungsgericht hat entschieden, dass 17 Jahre zu viel sind. Da sind wir hier noch weit entfernt. Es muss dann aber auch noch die Anzahl der Beteiligten – je mehr desto länger – und die Größe der Unternehmen berücksichtigt werden. Also 15 Jahre dürften wohl durchgehen.
Also Verfassungsgericht hat entschieden, dass 17 Jahre zu viel sind. Da sind wir hier noch weit entfernt. Es muss dann aber auch noch die Anzahl der Beteiligten – je mehr desto länger – und die Größe der Unternehmen berücksichtigt werden. Also 15 Jahre dürften wohl durchgehen.
Zitat von Alfred Zabs am 3. November 2016, 09:50 UhrIn anderem Verfahren hatte Verfassungsgericht aber bemängelt, dass Verfahren wegen mangelnder Anleitung und Kontrolle des Sachverständigen zu lange gedauert hat. Das wird man wohl nicht allein an der Dauer des Verfahrens gesamt, sondern an den einzelnen Verfahrensabschnitten festmachen müssen.
In anderem Verfahren hatte Verfassungsgericht aber bemängelt, dass Verfahren wegen mangelnder Anleitung und Kontrolle des Sachverständigen zu lange gedauert hat. Das wird man wohl nicht allein an der Dauer des Verfahrens gesamt, sondern an den einzelnen Verfahrensabschnitten festmachen müssen.
Zitat von Helmut Gerber am 3. November 2016, 09:52 UhrHeißt das nun abwarten und Tee trinken oder lässt sich das doch irgenwie beschleunigen? Ich möchte das Ende gerne noch erleben.
Heißt das nun abwarten und Tee trinken oder lässt sich das doch irgenwie beschleunigen? Ich möchte das Ende gerne noch erleben.
Zitat von Waechter Waechter am 3. November 2016, 09:54 UhrTheoretisch könnte man das Gericht mit Sachstandsanfragen nerven. Da aber Entscheidungen auch bis zu einem gewissen Grad aus dem Bauch heraus ergehen, sollte man Gerichte nicht verärgern.
Theoretisch könnte man das Gericht mit Sachstandsanfragen nerven. Da aber Entscheidungen auch bis zu einem gewissen Grad aus dem Bauch heraus ergehen, sollte man Gerichte nicht verärgern.