Was passiert mit den Verlustvorträgen?
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 26. Januar 2017, 12:49 UhrUrsula, eher aus dem Bereich Wirtschaft oder Juristin? Uns hat man immer beigebracht, Gesetze bis zum Ende zu lesen, wenn das auch im Steuerrecht manchmal schwierig ist. Wenn Du das machst, stellst Du fest, dass im Satz 3 des § 8c die Rede davon ist, dass als ein Erwerber auch eine Gruppe mit gleichgerichteten Interessen gilt :-),
Ursula, eher aus dem Bereich Wirtschaft oder Juristin? Uns hat man immer beigebracht, Gesetze bis zum Ende zu lesen, wenn das auch im Steuerrecht manchmal schwierig ist. Wenn Du das machst, stellst Du fest, dass im Satz 3 des § 8c die Rede davon ist, dass als ein Erwerber auch eine Gruppe mit gleichgerichteten Interessen gilt :-),
Zitat von Ursula Jung am 26. Januar 2017, 12:53 UhrUnabhängig davon was ich bin, lese ich Gesetze immer bis zum Ende. Wir sollten sachlich bleiben!!
2 Dinge. 1.) wer soll denn die Erwerbergruppe sein und 2. und damit ist aller erledigt. Es gibt eine verbindliche Auskunft. Nach deiner Art zu schreiben, müsste ich jetzt zwei 🙂 machen und gewonnen drunter schreiben. Wir wollen aber sachlich bleiben
Unabhängig davon was ich bin, lese ich Gesetze immer bis zum Ende. Wir sollten sachlich bleiben!!
2 Dinge. 1.) wer soll denn die Erwerbergruppe sein und 2. und damit ist aller erledigt. Es gibt eine verbindliche Auskunft. Nach deiner Art zu schreiben, müsste ich jetzt zwei 🙂 machen und gewonnen drunter schreiben. Wir wollen aber sachlich bleiben
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 26. Januar 2017, 13:00 UhrGut dass Du die Smileys nicht gemacht hast, den Dein Totschlagsargument ist keines...... Ich glaube Du verwechselst da was. die verbindliche Auskunft gab es nur für die Vorstrukturierung und die Konzernklausel im § 8c Abs. 1 Satz 5
Gut dass Du die Smileys nicht gemacht hast, den Dein Totschlagsargument ist keines...... Ich glaube Du verwechselst da was. die verbindliche Auskunft gab es nur für die Vorstrukturierung und die Konzernklausel im § 8c Abs. 1 Satz 5
Zitat von Jan Whitman am 26. Januar 2017, 16:22 UhrJetzt bin ich auch ins grübeln gekommen. habe mir den Spaltungsbericht noch einmal angesehen. Hauptversammlung, du könntest recht haben. Steht auf S. 111. In der Tat bezieht sich die verbindliche Auskunft dem Wortlaut nach nur auf den § 8c Abs. 1 Satz 5. Zu den anderen Themen wird eine verbindliche Auskunft nicht mehr erwähnt oder habe ich da etwas überlesen?
Jetzt bin ich auch ins grübeln gekommen. habe mir den Spaltungsbericht noch einmal angesehen. Hauptversammlung, du könntest recht haben. Steht auf S. 111. In der Tat bezieht sich die verbindliche Auskunft dem Wortlaut nach nur auf den § 8c Abs. 1 Satz 5. Zu den anderen Themen wird eine verbindliche Auskunft nicht mehr erwähnt oder habe ich da etwas überlesen?
Zitat von Jan Whitman am 26. Januar 2017, 16:24 UhrAber andererseits werden die doch so etwas, wenn es denn wirklich problematisch ist, vorher absegnen lassen. Noch einmal 100 Mio Kosten auch für Berater. So blöd können die nicht sein. Ich glaube immer noch, dass der § 8c hier nicht so zur Anwendung kommt, wie es hier behauptet wurde.
Aber andererseits werden die doch so etwas, wenn es denn wirklich problematisch ist, vorher absegnen lassen. Noch einmal 100 Mio Kosten auch für Berater. So blöd können die nicht sein. Ich glaube immer noch, dass der § 8c hier nicht so zur Anwendung kommt, wie es hier behauptet wurde.
Zitat von Michael Kohlhaas am 26. Januar 2017, 16:32 UhrDa bin ich bei dir jan. so etwas macht man nicht, wenn risiken bestehen. die würden doch darauf hinweisen. wir kennen doch alle Vorstände und Aufsichtsräte. Wenn irgendein risiko gegeben ist, macht man den deal eher nicht
Da bin ich bei dir jan. so etwas macht man nicht, wenn risiken bestehen. die würden doch darauf hinweisen. wir kennen doch alle Vorstände und Aufsichtsräte. Wenn irgendein risiko gegeben ist, macht man den deal eher nicht
Zitat von Jan Whitman am 26. Januar 2017, 17:36 UhrDas ist schon seltsam. Die scheinen wirklich keine verbindliche Auskunft zu haben, habe noch einmal danach gesucht. Im Bericht steht nur, dass nach der gemeinsamen Auffassung der Vorstände der Metro AG und der MWFS AG davon auszugehen ist, dass die Verlustvorträge bei der MWFS davon nicht betroffen sind.
Das ist schon seltsam. Die scheinen wirklich keine verbindliche Auskunft zu haben, habe noch einmal danach gesucht. Im Bericht steht nur, dass nach der gemeinsamen Auffassung der Vorstände der Metro AG und der MWFS AG davon auszugehen ist, dass die Verlustvorträge bei der MWFS davon nicht betroffen sind.
Zitat von Michael Kohlhaas am 26. Januar 2017, 17:37 UhrWenn das so ist, warum holen sie dann keine verbindliche Auskunft ein? Alles andere wäre doch hochriskant
Wenn das so ist, warum holen sie dann keine verbindliche Auskunft ein? Alles andere wäre doch hochriskant
Zitat von Hauptversammlung 2017 am 26. Januar 2017, 17:38 UhrIch vermute, weil sie keine bekommen würden.
Ich vermute, weil sie keine bekommen würden.
Zitat von Ursula Jung am 26. Januar 2017, 17:40 UhrWie kommst du denn jetzt darauf?
Wie kommst du denn jetzt darauf?