Ergo vs. Munich Re
Zitat von Thomas Felsner am 26. Januar 2017, 10:56 UhrIst das Gericht nicht an die Planung als Mindestwert gebunden?
Ist das Gericht nicht an die Planung als Mindestwert gebunden?
Zitat von Harald Auber am 2. Februar 2017, 12:21 UhrNein; das Gericht ist da völlig frei; es darf die Barabfindung nur nicht unter dem Betrag festlegen der beschlossen wurde. Das ist hier ja auch nicht passiert, weil das Gericht den Zinssatz so deutlich angepast hat.
Nein; das Gericht ist da völlig frei; es darf die Barabfindung nur nicht unter dem Betrag festlegen der beschlossen wurde. Das ist hier ja auch nicht passiert, weil das Gericht den Zinssatz so deutlich angepast hat.
Zitat von Joachim Fischer am 2. Februar 2017, 12:24 UhrKirchensteuer? Sehe ich das richtig, dass das Gericht Kirchensteuer abgezogen hat? Hat es das schon mal gegeben?
Kirchensteuer? Sehe ich das richtig, dass das Gericht Kirchensteuer abgezogen hat? Hat es das schon mal gegeben?
Zitat von Harald Auber am 7. Februar 2017, 11:05 UhrSoweit ich weiß nicht. Allerdings hatte der Richter schon in der Verhandlung angekündigt das er nicht verstehen kann warum nicht auch Kirchensteuer in die Bewertung einfließen solle. Scheint ein Steckenpferd des Richters zu sein.
Soweit ich weiß nicht. Allerdings hatte der Richter schon in der Verhandlung angekündigt das er nicht verstehen kann warum nicht auch Kirchensteuer in die Bewertung einfließen solle. Scheint ein Steckenpferd des Richters zu sein.
Zitat von Jens Saidl am 14. März 2019, 09:58 UhrIch bin an dem Verfahren persönlich nicht beteiligt. Kann mir jemand sagen, wie das Verfahren weiter gegangen ist bzw ob es schon eine rechtskräftige Entscheidung in der Sache gibt? Grüße, Saidl
Ich bin an dem Verfahren persönlich nicht beteiligt. Kann mir jemand sagen, wie das Verfahren weiter gegangen ist bzw ob es schon eine rechtskräftige Entscheidung in der Sache gibt? Grüße, Saidl
Zitat von Harald Auber am 14. März 2019, 10:00 UhrDas Verfahren ist leider noch nicht abgeschlossen. Nachdem das LG Düsseldorf die Barabfindung laut Beschluss aus 2016 auf 109,32 Euro angehoben hat, entscheidet jetzt das OLG Düsseldorf über die Beschwerden.
Das Verfahren ist leider noch nicht abgeschlossen. Nachdem das LG Düsseldorf die Barabfindung laut Beschluss aus 2016 auf 109,32 Euro angehoben hat, entscheidet jetzt das OLG Düsseldorf über die Beschwerden.
Zitat von Jens Saidl am 18. März 2019, 10:49 UhrHat nur die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt?
Hat nur die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt?
Zitat von Harald Auber am 18. März 2019, 10:57 UhrNein, auch mehrere Antragsteller.
Nein, auch mehrere Antragsteller.
Zitat von Jens Saidl am 28. März 2019, 07:48 UhrDa bin ich ja gespannt ob die Entscheidung vor dem OLG Bestand haben wird
Da bin ich ja gespannt ob die Entscheidung vor dem OLG Bestand haben wird