Unzweideutig positive Nachrichten aus der Wolfsburger Konzernzentrale der Volkswagen AG an die Aktionäre sind ein Phänomen, das es inzwischen fast verdient hätte, auf die Liste der gefährdeten Arten gesetzt zu werden. Doch Dienstag, der 18. April, war einer der selten gewordenen Tage, an dem die Volkswagen eine positive Nachricht in Form einer Ad-hoc-Mitteilung in die Welt schickte: „Operatives Ergebnis des Volkswagen-Konzerns im ersten Quartal 2017 deutlich besser als die Markterwartungen“, lautete die Botschaft. Tatsächlich lag das Ergebnis mit 4,4 Milliarden Euro um eine Milliarde über dem Niveau des Vorjahres. Und die eher renditeschwache Marke VW hat immerhin 900 Millionen Euro dazu beigetragen.
Die Börse freute sich denn auch, die Aktie legte um mehr als vier Prozentpunkte zu auf 140 Euro. Die gute Nachricht, wenige Wochen vor der Hauptversammlung, sollte von den Aktionären allerdings nicht überbewertet werden. Und dass nicht nur, weil der Aktienkurs vor einem Jahr noch an die hundert Euro höher lag.
Nach den zahllosen Skandalen, Razzien, juristischen Auseinandersetzungen und Winkelzügen, von Dieselgate bis zu Inszenierung der VW-Porsche-Übernahmeschlacht ist der Konzern derzeit von den Prinzipien guter Unternehmensführung und fairer Behandlung alle Aktionäre noch weiter entfernt als sein Bundesligist VfL Wolfsburg vom Gewinn der deutschen Fußball-Meisterschaft. Ein Neustart im Volkswagen-Konzern tut not, doch dabei geht es nicht um ein paar operative Verbesserungen etwa bei der Marke VW, ein bisschen Kostensenkung hier, ein wenig Erlössteigerung da.
Wenn Volkswagen am Kapitalmarkt wirklich ernst genommen werden will, braucht es einen fundamentalen Neustart. Doch an der Bereitschaft dazu sieht es bisher nicht aus, im Gegenteil: Der Aufsichtsrat hat allen Ernstes die Empfehlung ausgesprochen, alle (!) Vorstände bei der Hauptversammlung zu entlasten. Und das trotz laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, einem milliardenschweren Dieselgate-Vergleich in den USA und zahlloser Schadensersatzprozesse. Auch wenn der Aufsichtsrat in seiner Abstimmungsempfehlung darauf hinweist, dass mit einer Entlastung der Vorstände kein Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstände verbunden sei, mutet sein Verhalten eher wie ein Festhalten an der alten Wagenburgmentalität an.
Hätte der Aufsichtsrat das sogenannte Nachhaltigkeitsleitbild ernst genommen, das der Volkswagen-Konzern selbst einmal entwickelt hat, und in dem er „Verantwortung für das eigene Handeln“ und „transparente Kommunikation“ verspricht, hätte er die Spielregeln des Kapitalmarkts akzeptiert und das Aktiengesetz zum Maßstab seines Handelns gemacht – der Neustart wäre sicherlich anders ausgefallen.
Marcus Lutter, hochdekorierter Nestor des deutschen Aktienrechts, Rechtsprofessor und als langjähriges Mitglieds der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht nur mit der Theorie, sondern auch der Praxis des Aktienrechts in großen Börsenunternehmens bestens vertraut, hat in zwei Beiträgen in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schonungslos mit der bisherigen Pseudoaufarbeitung abgerechnet. Der Aufsichtsrat müsste eigentlich die Vorstände auf Schadensersatz verklagen, zumindest aber einen Teil der Vorstandseinkünfte zur Sicherheit einbehalten, urteilt Lutter. Doch statt dessen verletze das Kontrollgremium eigene Pflichten und verspiele Anlegervertrauen.
Bei der Hauptversammlung am 10. Mai in Hannover können die Konzernaufseher beweisen, dass sie bei ihrem Unternehmen tatsächlich eine neue Geschäfts- und Aktionärskultur einführen wollen. Allerdings reichen da keine Absichtserklärungen. Die freien Aktionäre sollten die Gelegenheit nutzen, das „ihren“ Vertretern im Kontrollgremium klar zu machen.