Auch in diesem Jahr überschattet der Dieselskandal das Aktionärstreffen des Automobilkonzerns. Werden die freien Aktionäre diesmal besser informiert als in früheren Jahren? Oder erfahren sie in Gerichtssälen doch mehr?
Am Mittwoch, dem 10. Mai, findet in Berlin die Hauptversammlung der Volkswagen
AG statt. Diese HV verspricht durchaus Unterhaltungswert, und das nicht nur, weil die
Aktionäre den Vorstand und Aufsichtsrat leibhaftig treffen und es was zu essen
(Currywurst?) geben dürfte. Für den Aperitif hat der einstige Vorstandsvorsitzender
der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler gesorgt mit seiner Ankündigung, ein
umfassendes Geständnis zum Dieselskandal vor der Münchener
Wirtschaftsstrafkammer abzugeben, wenn auch erst nach der VW-
Hauptversammlung.
Aber auch ansonsten ist alles für eine muntere Diskussion angerichtet. Dafür dürften
vor allem einige Gegenanträge von freien Aktionären sorgen. Das gilt in besonderer
Weise für die Anträge, die der Corporate-Governance-Veteran und VW-Privataktionär
Christian Strenger eingereicht hat. So verlangt Strenger unter anderem eine höhere
Dividende für die Vorzugsaktionäre, beantragt die Entlastung von Vorstand und
Aufsichtsrat zu verweigern und wendet sich gegen eine weitere Amtsperiode für den
amtierenden VW-Aufsichtsrat Wolfgang Porsche. Eine Vorablektüre der
Begründungen von Strengers Anträgen ist wärmstens empfohlen. Und das nicht nur,
weil die Begründung m.E. überzeugend wirkt. Es ist nämlich nicht auszuschließen,
dass Strenger während der HV nicht die nötige Zeit bekommt, seine Argumente
vorzutragen.
Aber wer weiß, vielleicht überrascht die HV-Regie ja die Aktionäre mit neuen
Informationen. Nichts ist unmöglich.