Für ein knackiges Zitat ist sich Ferdinand Piëch nie zu schade. Nachdem sich der im Besitz der Familien Piëch und Porsche befindliche Porsche-Konzern bei der missglückten VW-Übernahme finanziell verhoben hatte, sagte er 2010 vor laufender Kamera: „Die erste Generation baut auf, die zweite erhält, meine Generation ist die dritte, die ruiniert normalerweise“, und fügte dann hinzu: „2008 hätten wir es fast hingebracht.“
Für Journalisten sind solche Einlassungen des Autopatriarchen stets ein Segen. Für Piëch selbst zuletzt nicht mehr. Der Satz, „Ich bin auf Distanz zu Winterkorn“, den er im April 2015 in einem Spiegel-Interview fallen ließ, fiel ihm auf die Füße – und kostete ihn den VW-Aufsichtsratsvorsitz.
Eine andere Bemerkung könnte ihm jetzt ebenso großen Ärger einbringen – und ein Vermögen kosten. In einem Gespräch mit Journalisten im Mai 2009 auf Sardinien, gab Piëch im Hinblick auf die Optionsgeschäfte der Porsche SE den Anwesenden zufolge preis: Er wisse nicht wie hoch die Risiken seien, die der Vorstand der Porsche SE eingegangen sei.
Nicht nur in der Wirtschaftspresse, sondern auch unter Anteilseignern der Porsche SE sorgte diese Aussage für Aufregung. Aktionäre wendeten sich mit einer Anfechtungsklage nach dem Aktiengesetz gegen die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab den Klägern Recht und bestätigte, dass Piëch schwerwiegende Pflichtverletzungen im Aufsichtsrat der Porsche SE zur Last zu legen seien.
Die Porsche SE und deren Aufsichtsrat Piëch indes sahen die Lage anders. Ihrer Auffassung nach habe das Gericht die Situation nicht zutreffend eingeschätzt. Seine Kernposition sei gewesen, dass er das „vom damaligen Vorstand verfolgte Konzept nicht mehr als den richtigen Weg für die Zukunft angesehen habe“, ließ Piëch sich diesmal zitieren. Deshalb sei er der Auffassung gewesen, „dass die Optionen – und damit naturgemäß verbundene Risiken – nicht länger aufrecht erhalten werden sollten.“
Doch die so begründete Nichtzulassungsbeschwerde der Porsche SE scheiterte. Denn auch der Bundesgerichtshof sah eine Verletzung der Überwachungspflicht gegeben, weil sich ein Aufsichtsrat über Geschäfte des Vorstands, die ein erhebliches Risiko beinhalten, selbständig zu informieren habe.
War Piëch nur schlecht über Entscheidungen der Vorstände sowohl bei Porsche als auch bei Volkswagen informiert? Das ist wenig wahrscheinlich. Denn kaum ein Protagonist war im Zuge der Übernahmewirren so eng mit Porsche und Volkswagen verflochten wie er – sowohl als Amtsinhaber wie auch als Anteilseigner.
Wollte Piëch sich durch seine Äußerungen vor dem Vorwurf der Mitwisserschaft schützen? Das ist naheliegender. Denn Piëchs Doppelrolle bei Volkswagen und Porsche hatte schon vor der Übernahmeschlacht wiederholt Aktienrechtler und Wächter der guten Unternehmensführung auf den Plan gerufen.
Ein unmittelbarer Verstoß gegen geltendes Aktienrecht war Piëch lange Zeit nicht anzulasten. Moralisch, im Sinne des Corporate Governance Kodex, sollte jedoch jedes Aufsichtsratsmitglied erstens „dem Unternehmensinteresse verpflichtet“ sein, zweitens keine „Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben“ und drittens „bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen“.
Drei Unterfangen, die sich im Falle Piëchs als relativ schwierig gestaltet haben dürften. So musste er zum Beispiel als Aufsichtsratsvorsitzender von VW auch solche Pläne des Vorstands absegnen, die möglicherweise den Interessen Porsches widersprachen, obwohl er zugleich Oberhaupt des Familienflügels ist, dem Porsche knapp zur Hälfte gehörte.
Eine Konstellation, die maßgeblich zu weiterer Verwirrung rund um die Rolle des Patriarchen im Porsche-Volkswagen-Komplex beitrug – vor allem was sein Verhalten im Aufsichtsrat des Volkswagen-Konzerns im Zuge der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche betraf.
Besonders in den Blickpunkt gerückt ist dabei eine Entscheidung Piëchs, sich im September 2008 in einer VW-Aufsichtsratssitzung zu enthalten, bei der Zustimmungsvorbehalte für die Arbeitnehmerseite im Kontext der Zusammenarbeit zwischen Porsche und VW thematisiert wurden. Piëchs Enthaltung als Arbeitgebervertreter dürfte die Arbeitnehmervertreter und wohl auch die Vertreter des Landes Niedersachsens erfreut haben, nicht aber die übernahmewilligen Verantwortlichen bei Porsche.
Etwas überraschend wirkte dann auch das vermeintliche Einschwenken Piëchs zurück auf den offiziellen Kurs. So vermeldete die Porsche SE am 24. Oktober 2008, dass die beiden Familien Piëch und Porsche „geschlossen hinter allen Entscheidungen stehen“. Dies geschah zwei Tage bevor die Porsche SE in einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 bekanntgab, über Aktien und Optionen einen Anteil an der Volkswagen AG in Höhe von 74,1 Prozent zu halten.
Die Porsche SE leitet aus diesem Verhalten in mehreren Zivilprozessen grundsätzliche Zweifel an der Unterstützung Piëchs für den Zusammenschluss zwischen Porsche und VW ab. Und sie rechtfertigt so auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung der aus Investorensicht falschen und irreführenden Pressemeldung vom 26. Oktober 2008. Für die Stuttgarter Autobauer dient der angeblich beigelegte Konflikt als Rechtfertigung für die späte Veröffentlichung ihrer Übernahmeabsicht.
Dass Piëch sich im September im Aufsichtsrat enthielt, könnte indes auch einen anderen Grund gehabt haben, glauben Prozessbeteiligte. Piëch, so die Argumentation, habe schlicht pro forma den Corporate Governance Kodex einzuhalten versucht – den Empfehlungen der Aktienrechtler folgend.
Dass ein Bekenntnis und die Unterstützung Piëchs schon seit Längerem vorhanden waren, ist auch insofern naheliegend, da die hohe Porsche-Beteiligung an Volkswagen nur über einen längeren Zeitraum hatte aufgebaut werden können.
Auch das Landgericht Stuttgart und der Bundesgerichtshof haben im Strafurteil gegen Holger Härter darüber hinaus festgestellt, dass Porsche schon im Sommer 2008 eine synthetische, also indirekte Position von mehr als 75 Prozent an Volkswagen kontrollierte – die Übernahme somit wirtschaftlich im Sommer 2008 eigentlich abgeschlossen war.
Abgesehen davon hatte auch die Porsche Salzburg GmbH, die den Familien Porsche und Piëch gehört und in deren Aufsichtsrat Ferdinand Piëch sitzt, am 15. Oktober 2008, also anderthalb Wochen vor dem Vertrauensbekenntnis gegenüber der Porsche-Führung, 2,37 Prozent der VW-Stammaktien erworben. Ein solches Milliardengeschäft wäre ohne Kenntnis und Zustimmung des Patriarchen kaum möglich gewesen.
War der vermeintliche interne Zwist also gar keiner?
Und wie hielten es die Piëchs und die Porsches mit der rechtlich gebotenen Transparenz?
Ob die Aktien- und Optionsgeschäfte der Porsche Salzburg GmbH sowie der Porsche SE im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zwingend hätten gemeldet und offengelegt werden müssen, darüber wird im Zuge des Porsche/VW-Prozesses diskutiert. Schließlich handelt es sich bei der Porsche Salzburg GmbH um eine Gesellschaft im Besitz der Familien Porsche und Piëch, die als Mitglieder der Aufsichtsorgane von Volkswagen regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen hatten und in Wolfsburg wesentliche unternehmerische Entscheidungen beeinflussten. Und Personen mit Führungsaufgaben und deren Angehörige müssen dem Gesetz zufolge ihre Aktiengeschäfte aufdecken.
Die vielschichtigen familiären und mandatsbezogenen Verflechtungen zwischen Volkswagen und Porsche legen selbiges auch für die Finanzgeschäfte der Porsche SE nahe. Zumal die Familien Porsche und Piëch enorme wirtschaftliche Vorteile durch die Derivatgeschäfte erlangten.
In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung der VW-Konzernspitze erwähnenswert. Volkswagen verfügte im Oktober 2008 noch über ein genehmigtes Kapital von insgesamt 490 Millionen Euro. In Zeiten, in denen die Finanzkrise bereits dunkle Schatten auf die Märkte warf, wäre es für die Volkswagen AG dank der in der Woche nach dem 26. Oktober 2008 leicht gewesen, sich durch die Ausgabe von mindestens 39 Millionen neuer Stammaktien Liquidität in Milliardenhöhe zu verschaffen. Gleichzeitig hätte so der in Wolfsburg vielfach als „feindlich“ empfundene Übernahmeversuch durch die Porsche SE abgewehrt werden können.
Die Möglichkeit, sich so Kapital zu beschaffen, wurde dennoch unterlassen.
Stattdessen wickelten fünf Vorstände der Volkswagen AG Ende Oktober auf eigene Rechnung Aktiengeschäfte ab und erzielten durch die Auslösung von Optionsscheinen einen Gewinn von rund 25 Millionen Euro. Nachdem diese Börsenspekulationen von der Presse aufgegriffen wurden, gab der Konzern bekannt, dass die VW-Vorstände 10 Prozent ihrer Spekulationsgewinne der Bürgerstiftung Wolfsburg spenden würden.
Dank der unterlassenen Kapitalerhöhung schützte der VW-Vorstand zugleich das Vermögen der Familien Porsche und Piëch. Schließlich wäre der Kurs der VW-Stammaktien durch die Ausgabe neuer Aktien im Wege der bereits genehmigten Kapitalerhöhung wohl eingebrochen.
Nicht ganz ein Jahr später, im August 2009, war der Übernahmekampf dennoch „zu Gunsten“ Volkswagens entschieden. Porsche wurde zur eigenständigen Marke in einem "integrierten Automobilkonzern".
Ob die von Porsche geplante Übernahme damit gescheitert ist, darüber lässt sich streiten. Schließlich hielten die Porsche Automobil Holding SE und die Porsche GmbH seither 53,1 Prozent der Stimmrechte bei der Volkswagen AG.
Die Familien Porsche und Piëch sind nicht nur mit einem blauen Auge davon gekommen. Ihre Einflusssphäre hat sich innerhalb des Automobil- und Nutzfahrzeugriesen Volkswagen erheblich vergrößert und das Privatvermögen der beiden Familien hat sich durch die seit 2005 forcierten Pläne von 9 Milliarden Euro auf zwischenzeitlich mehr als 20 Milliarden Euro mehr als verdoppelt.
Der damals noch nicht in Ungnade gefallene VW-Chef Martin Winterkorn war sich sicher, „das Ergebnis dieser Integration werden die besten Fahrzeuge für unsere Kunden, sichere Arbeitsplätze und die Schaffung von langfristigem Wert für unsere Aktionäre sein.“
Die Gerichte müssen jetzt klären, ob diese Aussage wirklich für alle Aktionäre von Porsche und Volkswagen gilt.