Der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen die ehemaligen Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter am 30. Oktober 2015 wurde zum Tag der großen Zahlen. Denn um den Beteiligungsaufbau Porsches an Volkswagen und dessen Finanzierung zu durchleuchten, hatte das Gericht die Hauptkommissarin S. geladen, die sich bei den landespolizeilichen Ermittlungen den Beteiligungs- und Finanzierungsstrategien Porsches bei der letztlich gescheiterten Übernahme Volkswagens gewidmet hatte.
Eine der größten Zahlen des Tages – nämlich 12,433 Milliarden Euro – kam allerdings nicht von der Zeugin selbst, sondern wurde von der Verteidigung genannt. Denn letztere nahm die Anwesenheit der der Hauptkommissarin S. zum Anlass, diese eingehend dazu zu befragen, wie sie bei ihren Ermittlungen zu der Annahme gekommen sei, Porsche hätte zum Zeitpunkt der ein Liquiditätsproblem gehabt.
Die Zeugin wies daraufhin auf die Volatilität der Kurse hin und darauf, dass die Beteiligten nicht gewusst hätten, wie sich die Kurse weiter entwickeln würden. Und das vor dem Hintergrund, dass Porsche bereits seit Sommer Wertpapiere für rund drei Milliarden Euro habe verkaufen müssen, so das im Oktober nur noch Papiere im Wert von rund einer Milliarde übrig waren. Die Kreditlinie sei zudem vollständig ausgeschöpft gewesen.
Porsche habe schließlich nur noch über 326 Millionen Euro an liquide Mitteln verfügt, was angesichts der Nachschusspflichten gegenüber der Maple Bank in der vorausgegangenen Woche in dreistelliger Millionenhöhe aus ihrer Sicht ein Problem dargestellt habe, so die Zeugin.
Ob sich die Zeugin daran erinnern könne, welche Differenzbeträge sich für ein fehlerhaftes und daher nachbegutachtetes Gutachten zur Liquidität ergeben hätten, auf das sie im Abschlussbericht ihrer Ermittlungen Bezug genommen habe, wollte die Verteidigung daraufhin wissen. „Das kann ich nicht sicher sagen“, entgegnete die Zeugin.
Die Korrektur des Gutachtens, dahingehend, dass die Optionsprämien von Porsche mit Eingehen der Optionen, anders als ursprünglich im Gutachten dargestellt, schon bezahlt wurden, habe bei den Neuberechnungen eine Differenz von 12,433 Milliarden Euro am 24. Oktober 2008 beim Schlusskurs der Volkswagen-Stammaktien von 210,84 Euro ergeben.
Ob dieses Festnageln der Zeugin an dieser Stelle die Liquiditätsfrage Porsches klärt, bleibt indes ungewiss. Denn das Gericht verwies wie schon am Vortag darauf, dass eine einzelne Zeugin nicht die Erkenntnis über eine zentrale Frage bringen könne, ob Porsche nun liquide gewesen sei oder nicht. Vielmehr solle sie helfen, einen Überblick über die Beteiligungsaufbau und Finanzierung zu geben.
Die Zeugin gab dann auch einen Abriss darüber, wie sich ihr die Faktenlage nach Durchsicht von Sitzungsprotokollen von Gesellschaftern, Aufsichtsrat und Vorstand, Einsicht von Akten und Durchführung verschiedener Vernehmungen – unter anderem der beteiligten Banken – darstellte.
Demnach wurde der Prozess der Beteiligungsaufstockung im März 2005 ins Rollen gebracht, als die EU-Kommission Klage gegen das VW-Gesetz beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hatte. Damals habe Porsche Kontakte zur Invetmentbank Merrill Lynch und der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields aufgenommen.
In einer Präsentation von Freshfield seien daraufhin verschiedene Szenarien durchgespielt worden, wobei der Schwerpunkt klar gewesen sei, so die Zeugin. Während die Sperrminorität auf einer Seite des 135 Seiten umfassenden Dokuments abgehandelt worden sei, seien sechs Seiten der Option der einfachen Mehrheit gewidmet, der Großteil habe sich mit der qualifizierten Mehrheit, also einer Anteilsaufstockung von 75 Prozent und mehr befasst.
Es folgten Schilderungen des Anteilsaufbaus, und der verschiedenen Optionsstrategien, die Porsche stets gemeinsam mit der Frankfurter Maple Bank abgewickelt habe. „2008 stammten 77 Prozent der Erträge der Maple Bank aus den Geschäften mit Porsche“, sagte die Zeugin.
Parallel habe Porsche seit September 2005 immer wieder den Kontakt zum Land Niedersachsen gesucht, das in Person des damaligen Ministerpräsidenten und VW-Aufsichtsrats Christian Wulff den Plänen Porsches von vornherein ablehnend gegenübergestanden habe.
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Februar 2007 das VW-Gesetz für rechtswidrig erklärt hatte, habe Porsche im März mehr als 30 Prozent der VW-Aktien erworben und den Aktionären ein Pflichtübernaheangebot unterbreitet.
Nachdem Porsche auf einer außerordentlichen Hauptversammlung eine Holding-Struktur beschlossen hatte, aufgrund derer die Porsche SE geschaffen wurde, habe das Unternehmen den Anteil an Volkswagen dann stetig weiter erhöht.
Auf einem Treffen der Porsche-Anteilseigner, also der Familien Porsche und Piëch, im Februar 2007 sei der Zeugin S. zufolge immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die Weisung an den VW-Vorstand nur mit einer 75-prozentigen Mehrheit möglich wäre, wenn das VW-Gesetz falle. Porsche, so die Zeugin, wurde demnach von VW immer wie ein „fremder Dritter“ bezeichnet. Es sei daher zweifelhaft gewesen, ob die 50,1 Prozent jeweils reichen würde, um die gewünschte Zusammenarbeit mit VW durchzusetzen.
Nach einer Aufsichtsratssitzung und dem Beschluss, die Beteiligung auf mehr als 50 Prozent der VW-Aktien zu erhöhen, sei Porsche am 4. März 2008 weitere Optionsstrategien eingegangen. Im Mai 2008 sei dann eine Novelle zum VW-Gesetz beschlossen worden, die dem Land Niedersachsen faktisch die Sperrminorität erhielt. Dagegen habe Anfang Juni die EU-Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Am 23. Juli sei der Porsche-Vorstand dann ermächtigt worden, für die Aufstockung der Anteile auf mehr als 75 Prozent das Kapital zu erhöhen. Der Preis für die Aufstockung würde ungefähr 23,5 Milliarden Euro betragen. Für den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag waren weitere Kosten eingeplant.
Parallel habe sich Freshfields mit dem Projekt „Shuffle“ beschäftigt, das den möglichen Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ausleuchtete.
Ebenfalls parallel habe Porsche-Finanzvorstand Holger Härter der Zeugin zufolge Gespräche mit den Banken aufgenommen, die sich allerdings schwierig gestaltet hätten. So hätten die Banken bereits im Sommer 2008 darauf verwiesen, dass schon die Refinanzierung des laufenden Zehn-Milliarden-Euro-Kredits Porsches schwierig werden würde.
Porsche habe indes einen weiteren Kredit in Höhe von rund 20 Milliarden Euro angestrebt – intern als Projekt „Kurt“ bezeichnet. Mit diesem hätten unter anderem Steuerzahlungen von mehr als zwei Milliarden Euro, weitere für 2009 geplante VW-Anteilsaufstockungen im Wert von rund zehn Milliarden Euro, ein Pflichtübernahmeangebot für Audi in Höhe von von rund 200 Millionen Euro und ein Übernahmeangebot für Scania in Höhe von bis zu vier Milliarden Euro gestemmt werden sollen.
Die Situation sei bereits im Juli schwierig gewesen. Die Verhandlungen mit den Banken hätten sich nach der Pleite der US-Bank Lehman am 15. September allerdings weiter erschwert. Zumal auch die Automobilbranche Absatzeinbrüche verzeichnete und sich Angela Merkel ebenfalls im September zur Sperrminorität bei VW bekannt hatte – „und damit zum erhalt des VW-Gesetzes“, so die Zeugin.
Dennoch habe Porsche mit den fünf Kernbanken – unter ihnen Barclays und Merrill Lynch und UBS – zunächst weiterhin über das „Gesamtpaket“, also einen zusätzlichen Kredit von 20 Milliarden Euro verhandelt. „Es war damals schon die Rede davon, dass man beim Erwerb einer 75-Prozent-Mehrheit auf einem guten Wege sei“, sagte die Zeugin.
Auf Nachfrage des Richters, ob und wie weit die geschilderten Finanzierungsschwierigkeiten von den Beteiligten diskutiert wurden, gab die Zeugin S. an, dass es bei Porsche ihren Ermittlungen zufolge „generell eine restriktive Informationspolitik“ nach außen und nach innen gab. Gerade der Finanzbereich, bestehend aus Porsche-Finanzchef Holger Härter und seinen zwei bis drei engsten Mitarbeitern, habe sich nach Aussagen von Beteiligten abgeschottet.
„Es wurde berichtet, dass man eine Aufstockung nur dann machen würde, wenn das wirtschaftliche Umfeld stimme. Vollständig hat Herr Härter gegenüber dem Aufsichtsrat und gegenüber Herrn Wiedeking die Situation nicht offengelegt“, so die Zeugin.
Wendelin Wiedeking habe demnach wohl auch erst spät von den Schwierigkeiten erfahren, die mit der Refinanzierung des 10-Milliarden-Kredits verbunden waren.
Zumal er der Ermittlerin zufolge auch vorher immer wieder angeboten habe, sich einzubringen. Dies sei „von Herrn Härter aber als nicht zielführende“ abgelehnt worden.
Die Staatsanwaltschaft wollte schließlich wissen, ob die Hauptkommissarin S. bei ihren Ermittlungen auf Unterlagen gestoßen sei, die darüber Auskunft gäben, wie Porsche den bestehenden Kredit über zehn Milliarden Euro zurückzuführen wolle.
Wie man den Kredit zurückzahlen wollte, sei ihr nicht bekannt, antwortete die Zeugin. Bekannt sei aber gewesen, „dass VW über 15 Milliarden Euro freie Mittel verfügte.“ Über diese hätte Porsche im Falle eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verfügen können.
Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob sie von alternativen Szenarien wüsste, falls Porsche die Refinanzierung nicht hinbekäme, sagte die Zeugin: Alternativszenarien seien ihren Ermittlungen zufolge nicht erfolgt. Es habe lediglich „den kontinuierlichen Aufbau“ der Beteiligung gegeben.
Mehr Erkenntnisse über die Liquiditätslage Porsches vor der Veröffentlichung der Pressemeldung vom 26. Oktober 2015 dürften die zwei folgenden Verhandlungstermine am 5. und 6. November 2015 bringen. Dann hat das Gericht einen Gutachter bestellt, der darüber Auskunft geben kann.