Eine Woche war seit dem zweitägigen Auftritt des Sachverständigen Hans-Peter Burghof im Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts vergangen. In seinen Ausführungen hatte der Professor der Uni Hohenheim am vierten und fünften Prozesstag dargelegt, wieso sich die Pressemitteilungen Porsches im Vorfeld der Kursexplosion der VW-Aktie im Oktober 2008 nicht zur gezielten Kursbeeinflussung geeignet hätten.
Nun folgte zu Beginn des sechsten Verhandlungstags die Replik der Staatsanwaltschaft. Punkt für Punkt nahmen sich die zwei Juristen die Ausführungen Burghofs in ihren zwei Stellungnahmen vor.
So legten sie unter anderem da, dass das von Burghof genutzte Kriterium der Preiseinwirkung zu unzutreffenden Schlussfolgerungen geführt habe und daher für das Gutachten ungeeignet sei.
Anders als vom Sachverständigen vorausgesetzt, sei darüber hinaus grundsätzlich jede Information relevant, die geeignet sei, die VW-Stammaktie zu beeinflussen. Und zwar konkret dann, wenn ein Anleger daraufhin eine zu einer Preisfeststellung führenden Order einstelle oder gerade nicht einstelle. Außerdem bezeichneten die Staatsanwälte das Kriterium der Eindeutigkeit als untauglich.
Auch das von Burghof verwendete Modell der mittelstrengen Informationseffizienz, dass davon ausgeht, dass alle öffentlichen Informationen im Preis enthalten sind, bezeichneten die Anwälte als ungeeignet. Wenn eine Preiseinwirkung durch Manipulation gerade verhindert werden soll, trage dieses Modell nicht.
Es folgten weitere Kritikpunkte, die beiden zwei Staatsanwälte nach der Verlesung in den Reihen der Verteidiger in gedruckter Form austeilten. Auf diese Stellungnahme folgte direkt die erste Pause, in der sich die Verteidigung noch einmal sammeln konnte.
Nach der Pause betrat schließlich der für diesen Verhandlungstag geladene Zeuge, der Rechtsanwalt Christoph von Bülow samt Zeugenbeistand den Saal. Der 58-Jährige war für diesen Tag von seinen Schweigepflichten gegenüber der Porsche SE entbunden worden, denn er war im Zuge des Beteiligungsaufbaus seit 2005 bis zur Verkündung der Übernahmepläne im Jahre 2008 für die Kanzlei Freshfields als beratender Rechtsanwalt Porsches verantwortlich.
Dass er sich mit Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking duze, sollte man aber angesichts der engen Zusammenarbeit „nicht zu hoch hängen“, sagte er dem Richter auf Nachfrage.
Von Bülow schilderte dann den gesamten Vormittag lang die Geschehnisse seit dem ersten Anruf eines Mitarbeiters der Investmentbank Merrill Lynch im Jahre 2005, der eine rechtliche Einschätzung des VW-Gesetz von ihm erbeten habe, bis zu den Wirren um die Pressemitteilung Porsches vom 26. Oktober 2008 und ihren Auswirkungen auf die Börse.
Über die Projekte, mit denen Freshfields bei Porsche befasst war, lernten die rund sechzig Prozessbeobachter einiges. Darunter das Projekt „Ernst“, dem die Planung einer neuen Konzernstruktur Porsches zugrunde lag.
Im wesentlichen, so der Zeuge, sei es darum gegangen, das operative vom Beteiligungsgeschäft zu trennen, die Porsche Salzburg GmbH in die Beteiligungsgesellschaft zu integrieren und das Mitspracherecht der Porsche-Mitarbeiter nicht zu Gunsten der VW-Mitarbeiter verwässern zu lassen.
Als Lösung habe Freshfields vorgeschlagen, das operative Geschäft auszulagern, die Porsche Salzburg GmbH als Sacheinlage in die Beteiligungs-Holding einzubringen und eine Europäische Aktiengesellschaft, also eine SE, zu gründen.
Erkenntnisreich waren auch die Ausführungen von Bülows, wie die gesetzliche Regelung eines Pflichtangebotes juristisch ausgehebelt wurde – um eine damals wirtschaftlich nicht vertretbare Beteiligungshöhe nach dem Überschreiten der 30-Prozent-Beteiligungshürde durch Porsche zu vermeiden. „Auch da haben wir versucht, innovativ tätig zu sein“, sagte von Bülow.
Freshfields habe eine Struktur entwickelt, die in den folgenden Jahren immer wieder von anderen kopiert worden sei. Die Idee: Es sollte eine Struktur gefunden werden, bei er ein Preisangebot angeboten werden könnte, das unterhalb des dann aktuellen Börsenkurses lag.
Der für das Pflichtangebot maßgebliche durchschnittliche Börsenkurs der letzten drei Monate und der höchste Preis, den der Übernehmer in den vergangenen sechs Monaten pro Aktie bezahlt hat, mussten dafür ausgehebelt werden.Dies gelang, in dem Porsche Kaufoptionen zum physischen Erwerb von VW-Aktien erwarb.
Darin war ein Kaufpreis vereinbart, der deutlich unter dem Börsenkurs lag zum Zeitpunkt des Pflichtübernahmeangebots an die Aktionäre. Und der Ausübungspreis der Option war letztlich maßgeblich. „Dass fanden wir eigentlich eine sehr geschickte Art und Weise, um dem Gesetzgeber ein kleines Schnäppchen zu schlagen“, sagte von Bülow.
Porsche gab letztlich ein Pflichtangebot ab, das rund 20 Prozent unter dem Marktpreis lag. Die Annahmequote lag bei rund 0,5 Prozent.
Auch die Aussagen zu seinen zwei wichtigsten Gesprächspartnern bei Porsche, Holger Härter und Wendelin Wiedeking, förderten die ein oder andere Anekdote zu Tage.
So sei es im Juli 2008 zu einem bemerkenswerten Treffen gekommen, dem eine Gesellschafterversammlung in Salzburg vorausgegangen war. Im Anschluss an diese Versammlung habe es eine Unterredung unter anderem mit Wiedeking und Härter gegeben.
Wiedeking habe dort darauf gedrängt, auf einer für Ende Juli 2008 terminierten Aufsichtsratssitzung grünes Licht für die Aufstockung auf 75 Prozent und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einzuholen.
„Ich hatte damals gefragt, wieso?“, sagte von Bülow. Denn rechtlich habe das zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn gemacht, da Porsche zu diesem Zeitpunkt erst gut 30 Prozent der Aktien besessen habe und eine weitere Aufstockung angesichts von Kursentwicklungen der Aktien nicht nur einer Ermächtigung im Juli 2008, sondern wenn es soweit sei, eines gesonderten Beschlusses bedürfe.
Von Bülow interpretierte das Ansinnen Wiedekings letztlich auch als „kleine Stichelei im Kleinkrieg mit Herrn Piëch“. So habe Wiedeking den VW-Patriarchen noch einmal zwingen wollen, Farbe zu bekennen. Zumal sich die „Problematik Piëch gegen Wiedeking“ immer weiter hochgeschaukelt habe. Beispiele hatte von Bülow dafür einige parat.
So hätten Wiedeking und Härter formell Sondersitzungen des Aufsichtsrats beantragt, weil ihrer Auffassung zufolge die notwendigen Sachthemen im Aufsichtsrat nicht behandelt würden. „Das ist der absolute Schlag ins Gesicht eines jeden Aufsichtsratsvorsitzenden“, der genau dafür die Verantwortung trage. Und das war damals Ferdinand Piëch.
Doch auch der VW-Patriarch hatte seien Art, den Intimfeind aus Stuttgart zu reizen. So habe Wiedeking immer mal wieder ein Schreiben an Martin Winterkorn geschickt und diesen um Auskünfte gebeten. Piëch habe dann irgendwann zurückgeschrieben und gesagt, Wiedeking dürfe nicht direkt mit Winterkorn sprechen, weil das aktienrechtlich nicht zulässig sei.
„Das ist in der Praxis eines Konzerns völlig undenkbar, dass man auf dem Niveau sich da beharkt“, sagte von Bülow. Es dokumentiere aber das tiefe Misstrauen zwischen Wiedeking und Piëch.
Vom zweiten Protagonisten im Porsche-Vorstand, Ex-Finanzchef Holger Härter, zeichnete von Bülow vor allem das Bild eines Mannes, der stets über alles die Kontrolle behalten wollte.
Deutlich wurde dies unter anderem bei den Erläuterungen zum so genannten Projekt „Shuffle“. Hierzu hatte Härter im Sommer 2008 das Freshfield-Team und seine engsten Mitarbeiter nach Frankfurt gebeten, um dort eine neue Konzernstruktur zu besprechen. Das Meeting, so von Bülow, musste absolut vertraulich bleiben – auch im Hause Porsche.
Es durfte nur mit Härter und seinen Mitarbeitern darüber gesprochen werden.
Das Projekt, wie sich auf dem Treffen herausstellte, sah eine Annäherung Porsches an das Land Niedersachsen mit seiner 20-prozentigen VW-Beteiligung samt Sperrminorität vor. Durchspielt wurde, dass Porsche und Niedersachsen eine gemeinsame Holding gründen könnten.
In dieser Holding-Gesellschaft wäre Porsche unter Volkswagen aufgehängt gewesen, „also da, wo Porsche jetzt auch angekommen ist“, so von Bülow. Vor allem steuerrechtlich seien die Hürden für dieses Projekt allerdings groß gewesen.
Dennoch bezeichnete der Zeuge den Vorgang als „typische Härter-Aktion“. Der Porsche-Finanzchef habe stets alles sauber durchdeklinieren wollen. Er habe stets bis zum Ende Wege durchgedacht, die man gehen könne.
Ähnlich sei es auch bei der Pressemitteilung vom Sonntag, den 26. Oktober 2008, gewesen. Hier war ein samstäglicher Anruf Härters bei von Bülow vorausgegangen. Härter sagte, so von Bülow, er hätte Informationen darüber dass es massive Leerverkäufer in der VW-Aktie geben würde.
Aus seiner Sicht sei es daher notwendig, die Optionsgeschäfte offen zu legen. Und zwar deshalb, weil die Leerverkäufer offensichtlich eine völlig falsche Vorstellung davon hätten, wie hoch die Optionspositionen von Porsche seien.
Von Bülow habe in diesem Zuge die Idee geäußert, im Nachgang der jüngsten Aufsichtsratssitzung auch gleich das Ziel zu benennen, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anzustreben. Ansonsten hätte es sein können, das „ am Montag die Telefone in Zuffenhausen heiß laufen“ und die Frage gestellt würde, „was habt ihr denn vor bei VW?“
Hinzu sei das Statement Ferdinand Piëchs gekommen, der in der Bild-Zeitung am Freitag zuvor geäußert hatte, er habe nichts gegen eine Beherrschung von VW.
So sei es letztlich zu der Pressemitteilung gekommen. In einer Telefonkonferenz am Sonntag habe Härter seine Beweggründe präsentiert, außerdem sei die Pressemitteilung noch einmal durchgesprochen worden. Im Anschluss habe Härter dann Vorstandschef Wiedeking und den Aufsichtsratschef Wolfgang Porsche informiert.
Es sei das typische Härter-Vorgehen gewesen, so von Bülow: „Erst durchdenken, dann vorbereiten, und dann präsentieren.“
Stockend verlief schließlich die Fragerunde, vor allem jene durch die Staatsanwaltschaft. Dies lag unter anderem daran, dass Zeuge, Anklage und Verteidigung an diesem Tag mit Giftpfeilen nur so um sich schossen. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft nach dem Arbeitsauftrag durch Porsche, antwortete von Bülow unterkühlt: „Das können Sie in den Akten nachlesen.“
Später setzte er zu einem, „Aber entschuldigen Sie bitte, Herr Staatsanwalt, dass Inhaltsverzeichnis muss ja nicht dem Arbeitsauftrag entsprechen.“ Es sei wohl sinnvoller, einfach mal nach einer E-Mail vom 30. Juli oder 1. Juli zu gucken.
Der Staatsanwalt entgegnete ebenfalls kühl: „Ich möchte nicht nach einer E-Mail suchen, sondern ihnen Fragen stellen“, was wiederum zu einem laut vernehmlichen Lacher aus den Reihen der Verteidigung führte.
Als sich von Bülow auf bitten des Staatsanwalts zu einem Textauszug äußern sollte, in dem Codenamen wie Venedig, Paris und Norwegen stellvertretend für Volkswagen, Porsche und Niedersachsen genannt wurden, entgegnete er: „Also ich finde es, Herr Staatsanwalt, problematisch offen gestanden, jetzt losgelöst zu einer Executive Summary, die notgedrungen kurz ist, Stellung zu nehmen.“
Nach einer weiteren Erläuterungen von Bülows, wieso er zu der Frage nicht Stellung beziehen wolle, stellte der Staatsanwalt eine Nachfrage, die wiederum den Härter-Verteidiger Sven Thomas mit rauer Stimme dazu veranlasste, einzuwerfen: „Was ist das denn für eine Frage?“ Woraufhin der Richter wiederum den Rechtsanwalt zur Ordnung rief.
„Klar wollen wir alle, dass jeder die Fragen versteht und dafür habe ich Verständnis.“ Aber jetzt sei doch erst einmal die Staatsanwalt dran, dem Zeugen fragen zu stellen.
Die Verteidigung hatte am Ende des Tages im Übrigen keine Fragen mehr an den Zeugen.