„Das ist ein bisschen wie an Weihnachten“, sagte der Richter. Man öffne ein Geschenk und sei überrascht. „Ich versuche gerade, das gedanklich für mich noch einmal zu sortieren“, führte er fort – unterbrochen von langen Momenten des Schweigens.
Den Grund dafür hatte ihm zuvor die Staatsanwaltschaft geliefert. Sie hatte ihr verfrühtes „Weihnachtsgeschenk“ in einen Beweisantrag verpackt, den sie rund fünfzehn Minuten lang verlas. Kern der Ausführungen war eine Neubewertung der Motive für die Veröffentlichung der Porsche-Pressemeldung vom 26. Oktober 2008. Diese hatte kurz darauf zu einer Kursexplosion der Volkswagen-Stammaktie geführt.
In Ihrer Begründung für den Beweisantrag gab die Staatsanwalt zu Protokoll, dass sie bislang nur dem Verdacht gefolgt sei, die Angeklagten vor dem Landgericht Stuttgart – Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Ex-Porsche-Finanzvorstand Holger Härter – hätten die Pressemitteilung herausgegeben, weil sie einen weiteren Kurssturz der VW-Stammaktien befürchteten. Denn damit einher wären nach bisheriger Lesart der Anklageschrift Nachsicherungsforderungen der Maple Bank gegangen. Diese hätte Porsche mangels Liquidität möglicherweise nicht mehr erfüllen können, weshalb eine Kündigung der Optionsstrategien durch die Maple Bank gedroht habe.
Eine Argumentation, die von den Angeklagten stets bestritten worden sei.
Anlass, die bisherige Argumentationslinie auszubauen und einen weiteren Beweisantrag zu stellen, habe die in der Vorwoche durchgeführte Befragung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Frankfurter Maple Bank, Wolfgang Schuck, gegeben. Die Bank hatte die Umsetzung der Porsche-Optionsgeschäfte zum Aufbau der VW-Beteiligung operativ begleitet.
Aufgrund der Aussage des Zeugen Schuck aus der vergangenen Woche ergebe sich nun ein neuer Hintergrund, so der Staatsanwalt, der Beweisantrag und Begründung verlas. „Zunächst ist festzustellen, dass die Pressemeldung nicht von langer Hand vorbereitet war, sondern kurzfristig erstellt wurde.“
Einen nachvollziehbaren Grund dafür hätten weder Zeugenaussagen noch die Einlassungen der Angeklagten hervorgebracht. Insbesondere vorgebrachte Argumente wie der Wunsch, Steuern bei den Optionsscheingeschäften zu sparen oder den Beteiligungsaufbau nicht zu überhöhten Kosten abwickeln zu müssen, vermöge nicht zu erklären, dass die Pressemitteilung über das Wochenende vom 25. und 26. Oktober angefertigt werden musste.
Es müsse folglich einen anderen Auslöser gegeben haben. Und diesen meint die Staatsanwaltschaft nun auch gefunden zu haben. So enthalte das Protokoll der mündlichen Beschlussfassung des Porsche-Vorstands, die Dreiviertel-Mehrheit bei VW anzustreben, unter anderem die Aussage, dass eine noch stärkere Volatilität und eine noch stärker ansteigende Entwicklung des Kurses der Volkswagen Stammaktien für alle Marktteilnehmer gravierende Nachteile hätte – auch für die Porsche SE. „Zum Beispiel könnte sich in diesem Fall das Kreditrisiko (Barausgleichspflicht) der Vertragspartei der Porsche SE aus den synthetischen Optionsstrategien signifikant erhöhen“, zitierte der Staatsanwalt aus dem Dokument.
Darüber hinaus stellte er in seiner verlesenen Begründung auf mehrere Aussagen des Zeugen Schuck ab. Dieser habe in seiner Vernehmung ausgeführt, dass das Resultat der Insolvenz der Lehman-Bank Mitte September ein stark ansteigender Kurs der VW-Aktie gewesen sei. Schuck und Härter hätten schon Mitte Oktober gesehen, dass infolge der Lehman-Pleite und der Island-Krise Verwerfungen aufgetreten waren und hierüber gesprochen. In der dritten Oktoberwoche, in dieser Woche notierte die VW-Aktie der Staatsanwaltschaft zufolge bei bis zu 400 Euro, hätten Schuck und Härter besprochen, ob es sinnvoll wäre, die Gesamtposition der Porsche SE zu veröffentlichen. Kurz vor der Pressemeldung am 26. Oktober 2008 habe Härter Schuck dann mitgeteilt, der Porsche-Vorstand wolle die Positionen veröffentlichen.
Warum Maple und Porsche die Offenlegung der Gesamtpositionen hätten besprechen müssen, sei auf den ersten Blick nicht ersichtlich, so der Staatsanwalt. Seien doch die Kurse für die Beteiligungsaufstockungen aus Sicht der Porsche SE durch die Optionsstrategien gesichert und die Maple Bank gehedgt gewesen.
Eine solche Besprechung mache daher nur dann Sinn, wenn auch die Maple Bank ein Interesse an der Offenlegung der Positionen und dem damit verbundenen Einfluss auf die Kursbewegungen gehabt habe. Dieses Interesse könne nur darin gelegen haben, dass das aus den Optionspositionen resultierende Barausgleichsrisiko bei weiterer Volatilität und steigenden Kursen für die Maple Bank zu groß geworden wäre. Kurzum, ein weiterer „Short-Squeeze“ hätte zu einer weiteren Beeinträchtigung der Risikotragfähigkeit der Bank geführt, so die Folgerung der Staatsanwaltschaft.
Um diesen Verdacht zu untermauern, zitierte die Staatsanwaltschaft daraufhin den Paragraphen 25a, Absatz 1 des Kreditwesengesetzes. Demnach musste die Maple Bank ein Risikomanagementsystem pflegen, das die Risikofähigkeit der Bank überwachen sollte. Wobei die Risikotragfähigkeit und die quantifizierten Risiken – gemessen in Faktoren wie Aktien, Eigenkapitalpositionen Zinsänderungen, Währungsschwankungen und Optionsrisiken – die Risikodeckungsmasse nicht überschreiten durfte.
Die Höhe dieser Risiken dürfte der Staatsanwaltschaft zufolge beträchtlich gewesen sein. So zitierte der Staatsanwalt unter anderem aus Dokumenten über die Einlagensicherungsprüfung. Demnach habe die Barausgleichspflicht und damit das Marktpreisrisiko der Maple Bank zum 27. April 2009 bei gut 7,6 Milliarden Euro gelegen, wobei Porsche da noch rund 58,9 Millionen Call-Put-Optionen auf VW-Stammaktien hielt und die Prüfer einen Kurs der VW-Stammaktien von 243,79 Euro zugrunde gelegt hätten.
Die Optionen der Porsche SE seien bei stark steigenden Kursen der VW-Aktien allerdings weit ins Geld gegangen. „Damit musste die als Marktpreisrisiko zu berücksichtigende Barausgleichpflicht der Maple Bank im Oktober 2008 noch deutlich höher gewesen sein als zum Berechnungsstichtag im Prüfungsbericht“, so die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft. Schließlich habe es damals Kursspitzen von rund 400 Euro gegeben.
Vor diesem Hintergrund reihte der Staatsanwaltschaft schließlich mehr als ein halbes Dutzend Zeugen auf, die in verschiedenen Dokumenten und im Schriftverkehr zwischen Porsche und der Maple Bank genannt sind. Ihre Vernehmung würde ergeben, dass die Maple Bank im Oktober 2008 zunächst intern darüber diskutiert habe, dass im Falle eines Short-Squeezes die Risikotragfähigkeit der Bank nicht mehr gegeben und zu ihrer Wiederherstellung die Beendigung der Optionsgeschäfte mit der Porsche SE erforderlich sein würde.
Ebenso würde die Vernehmung der Zeugen ergeben, dass das daraus drohende Ende der Optionsgeschäfte vor dem 26. Oktober 2008 auch dem Angeklagten Holger Härter zugetragen worden sei. Denn nur aus dem Zusammenspiel der erst kurz zuvor gewonnenen Erkenntnis über den tatsächlichen höheren Umfang der aktuellen Leerverkäufe und der zusätzlichen Information über die Probleme der Maple Bank mit der Risikotragfähigkeit lasse sich nachvollziehen, warum sich der Angeklagte Holger Härter am Wochenende des 25. und 26. Oktober 2008 veranlasst sah, schnellstmöglich die diskutierte Pressemeldung herauszugeben.
Es dauerte ein wenig, bis sich Richterteam, Verteidiger, aber auch die rund 60 anwesenden Prozessbesucher klar wurden, was dort gerade verkündet worden war. „Verstehe ich es richtig, dass Herr Dr. Wiedeking und Herr Härter aus Sorge um die Maple Bank die Mitteilung vom 26. 10. kommuniziert haben, weil sie befürchtet haben, dass das Optionsmodell deshalb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Ist das Kern?“, fragte der Richter nach dem Vortrag den Staatsanwalt. „Ja“, sagte dieser.
Dann führte der Vorsitzende der Kammer weiter aus, indem er aus dem soeben verlesenen Dokument zitierte. Die Staatsanwalt sage, „bislang“ bestehe der Verdacht, die Angeklagten hätten die Pressemeldung vom 26. Oktober 2008 herausgegeben, weil sie einen Kurssturz der VW-Aktie und damit einhergehende Nachsicherungsforderungen der Maple Bank befürchteten. „Was heißt bislang?“, machte eine Pause, und setze erneut an. Vorher sei es die drohende Liquiditätslage bei Porsche, jetzt sei es die drohende Liquiditätslage bei Maple. „Ist deswegen die drohende Liquiditätslage von Porsche vom Tisch?“
Der Staatsanwalt entgegnete auf diese Frage, dass die bisherigen Zeugenvernehmungen in dieser Sache keine Erkenntnisse gebracht hätten. „Die Zeugen haben überwiegend nichts gewusst zur Liquiditätslage der Porsche SE.“ Außerdem bliebe die Möglichkeit, die auch der Zeuge Schuck bestätigt habe, dass VW-Stammaktien anstelle von Barsicherheiten hätten dienen können. „Ich möchte jetzt aber nicht vorauseilend sagen, das ist alles komplett vom Tisch.“ Wobei er gleichzeitig auf weitere Dokumente verwies, die er noch in den Prozess einführen wolle.
Ein weiterer Punkt, auf den nicht nur der Richter, sondern später auch die Verteidigung noch einmal ausführlich hinwies, drehte sich um die unterstellte Richtung der Kursentwicklung der VW-Aktien. In der Anklageschrift sei der zu erwartende sinkende Kurs das Problem gewesen, sagte der Richter und fragte dann: „Liegt dem neuen Beweisantrag jetzt die Gefahr eines steigenden Kurses zu Grunde?“
„Aus Sicht der Maple Bank wäre das das Problem gewesen, ja“, sagte der Staatsanwalt.
„Ist damit das Szenario eines sinkenden Kurses auch vom Tisch?“, fragte der Richter. Woraufhin aus den Reihen der Verteidiger ein gemurmeltes „Beides geht ja nicht!“ durch den Raum hallte.
„Also abschließend kann ich mich schlecht äußern“, sagte der Staatsanwalt, da ja die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen sei. Zutreffend sei indes, das für Porsche bei der Liquiditätsfrage ein niedriger Kurs das Problem gewesen sei. Wenn er das Problem bei der Maple Bank sehe, dann sei ein höherer Kurs das Problem gewesen.
Auch dass beide Szenarien denkbar wären, deutete der Staatsanwaltschaft schließlich an.
Es gehe um Szenarien, die ein sorgfältiger Kaufmann, der mit Aktien zu tun habe, aufstellen sollte. „Ich bin an einem bestimmten Punkt, wie geht es weiter?“ Man könne sich auf den Standpunkt stellen: Nachdem der Kurs am 24. Oktober 2008 gerade von 400 auf 200 runtergerauscht war: „So, Fundamentalwert wieder erreicht, alles gut.“ Er denke aber, dass man sich nicht darauf habe verlassen können, sondern sowohl das Szenario eines sinkenden wie auch wieder steigenden Kurses im Blick bleiben musste. „Also vom Tisch kann keines der beiden Szenarien sein.“
„Wie nehmen wir denn das jetzt ins Stenoprotokoll auf?“, überlegte der Richter laut, was ihm einige Schmunzler im Publikum einbrachte und den leisen Kommentar, „Am besten gar nicht“, aus den Reihen der Verteidigung.
Letztere erbat sich angesichts der Wende in der Argumentationslinie der Staatsanwaltschaft dann auch eine zehnminütige Beratungspause, die der Verteidiger der Porsche SE, Daniel Krause, mit den Worten begründete: „Wir befinden uns in einer Situation, die ich mal so beschreiben möchte, dass wir gewissermaßen eine Perplexität der Beweisbehauptung der Staatsanwaltschaft sehen.“
Denn das, was bisher die Anklage getragen habe, die These von einem absehbar sinkenden VW-Aktienkurs, stehe der nun eröffneten Verdachtshypothese „diametral“ entgegen. Der Sache nach liefe es darauf hinaus, „dass wir eine 180-Grad-Wendung der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die angenommene Verdachtshypothese haben.“
Ob dies so ist, muss am Ende die Kammer entscheiden. Einfacher wird es allerdings nicht. Das verfrühte Weihnachtsgeschenk der Staatsanwaltschaft war in der Tat so überraschend, dass die Zeugenvernehmung zweier weiterer ehemaliger Porsche-Mitarbeiter an diesem Tag praktisch keine Rolle mehr spielte.