Vor der Weihnachtspause haben sich die Beteiligten im Strafprozess gegen die ehemaligen Porsche-Manager Wendelin Wiedeking und Holger Härter noch einmal ins Zeug gelegt. So verlasen zu Beginn des Verhandlungstags Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung Erklärungen, die sich noch einmal auf die für Richter und Verteidigung überraschende Argumentationslinie der Staatsanwaltschaft aus der vergangenen Woche bezogen.
Der Härter-Verteidiger Sven Thomas setzte vor allem bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Oktober bis Dezember an. Mit dem Recht stünden solche Ermittlungen zwar in Einklang. Es verfestige sich aber der Eindruck, „dass die Staatsanwaltschaft sich in diesem Verfahren als Prozesspartei versteht“ und sie den Richtern möglicherweise Dokumente vorenthalte.
Die Härter-Verteidigerin Anne Wehnert kritisierte im Anschluss, dass die von der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift vom 10. Juni 2015 formulierte These eines befürchteten dramatischen Kurssturz vor dem 26. Oktober 2008 im Beweisantrag nicht mehr zu finden sei. Stattdessen würde nun die These verfolgt, dass aufgrund von drohenden Kursanstiegen die Maple Bank die Optionsstrategien hätte aufkündigen können, und Porsche um die „Verfassung der Bank“ und das „Platzen ihrer Optionsstrategien“ fürchtete. „Wie schon die These vom absehbaren Kurssturz ist auch die These von der vermeintlichen Pflicht zur Wiederherstellung der Risikotragfähigkeit von Maple und damit des Zwangs zur Beendigung der Optionen durch Maple pure Spekulation“, sagte Wehnert.
Wobei Sie betonte, dass Maple durch ihr Gegen-Hedging vollkommen abgesichert gewesen sei. Um dies zu belegen, zitierte sie einen Prüfbericht des Prüfungsverbandes Deutscher Banken vom 31. Dezember 2008, der ein Szenario analysiert, das sich ergeben hätte, hätte Porsche alle mit Maple abgeschlossenen Optionen zum nächstmöglichen Termin ausgeübt. „Als Fazit unserer Analysen ergibt sich, dass die Bank angesichts der vollständigen Absicherung der Marktpreisrisiken aus den Aktienpositionen sowohl im Zusammenhang mit den Transaktionen mit P. als auch im Zuge der Geschäfte zur Refinanzierung zum Zeitpunkt unserer Prüfung keinen Marktpreisrisiken ausgesetzt war", zitierte Wehnert die Prüfer. Wobei sie allerdings unerwähnt ließ, dass sich die Prüfung auf das Szenario nach dem 26. Oktober 2008 bezog.
Zu einem Streitpunkt wurde danach vor allem der seit Anfang Dezember wieder ins Rollen gekommene Austausch der Staatsanwälte mit der Finanzaufsichtsbehörde Bafin. Hintergrund dieser Korrespondenz war die Zeugenaussage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Maple Bank, Wolfgang Schuck, der Anfang Dezember eingeräumt hatte, dass die Überlegungen im Vorfeld der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008, die „Gesamtpositionen einmal zu veröffentlichen“, auch von der Maple Bank ausgegangen seien. Im Wesentlichen auf Grundlage dieser Zeugenaussage und den Erkundigungen bei der Bafin war später der Beweisantrag der Staatsanwaltschaft vom 10. Dezember 2015 entstanden, der sowohl bei der Kammer als auch bei den Verteidigern für Wirbel gesorgt hatte.
Es war vor allem die Dokumentation dieser Korrespondenz zwischen Staatsanwaltschaft und Bafin, die Porsche-Verteidiger Daniel Krause auf Korn nahm. Ihm zufolge seien die der Kammer vorgelegten Gesprächsprotokolle zwischen Oktober und Dezember 2015 „erkennbar unvollständig“. Sie genügten dem Gebot der Aktenvollständigkeit nicht. Dies betreffe vor allem Telefonate, aber auch E-Mail-Korrespondenzen, die der Erste Staatsanwalt mit der Finanzaufsichtsbehörde Bafin geführt habe.
Ob die vorgelegte Korrespondenz zwischen Staatsanwaltschaft und Bafin nun unvollständig war oder nicht, wurde im Anschluss fast eine halbe Stunde lang diskutiert. Zumal auch die Richter Kritik übten. „Dass in diesen E-Mail-Verkehr eine gewisse Brisanz liegt, haben wir erkannt“, sagte der Vorsitzende Richter. Zumal auch aus Sicht der Kammer Fragen offen blieben. Wobei er mehrere Beispiele nannte wie ein Zitat aus einer Mail, in dem der Erste Staatsanwalt schrieb, „eine Unterscheidung der EK-Kennziffer wird dann wohl nicht verwertet werden können“. Dieses Wort, „verwertet werden können“, sei interpretationsbedürftig, sagte der Richter.
Auch eine schriftliche Antwort auf die von der Staatsanwaltschaft gestellte Frage an die Bafin, ob VW-Stammaktien als Sicherheit hätten verwendet werden können, finde sich nicht in der vorgelegten Korrespondenz. Das sei in so weit misslich, da zu dieser Thematik durchaus verschiedene Zeugen befragt worden seien. „Insoweit interessiert mich, was die oberste Bundesbehörde auf dem Gebiet als Antwort gegeben hat. “
Der Erste Staatsanwalt erläuterte daraufhin seine Sicht der Dinge. Wobei er mehrfach darauf hinwies, dass es bei den nicht vorgelegten Dokumenten aus seiner Sicht weder um belastendes noch entlastendes Beweismaterial gegangen sei. Er habe damit schlicht nichts anfangen können und es sei auch „rechtlich irrelevant gewesen“. Es sei insgesamt ein mühsamer Erkenntnisprozess gewesen, den er versucht habe der Kammer auch in einer E-Mail darzulegen.
Auf die Bitte des Vorsitzenden Richters, Ermittlungsergebnisse frühzeitiger zur Verfügung zu stellen, sagte der Staatsanwalt, dass er die Kammer nicht auf eine Spur setzen wolle, die halbgar sei. „Ich möchte keinen halbgaren Beweisanträge stellen, wo ich irgendwas behaupte, sondern ich möchte mir sicher sein, dass ich Sachen richtig verstehe.“ Wenn er aufgrund eines völlig falschen Verständnisses irgendwelcher Fragen „Beweisanträge platziere, die kompletter Unsinn sind“, bringe dies weder der Kammer noch der Verteidigung etwas. Woraufhin die beisitzende Richterin sagte: „Aber Herr Staatsanwalt, die Kammer ist durchaus in der Lage, Halbgares zu verdauen.“
So gut wie ergebnislos blieb die Befragung eines für diesen 13. Prozesstag geladenen Porsche-Mitarbeiters. Die Vernehmung des 54-jährigen S., der in der Porsche-Pressestelle seit 2006 Themen wie Finanzpresse und Investor Relations betreute, dauerte nur dreizehn Minuten.
Anders war es im Fall des heutigen Bundestagsabgeordneten Mathias Middelberg. Der 51-jährige CDU-Politiker leitete von 2005 bis 2009 das Ressort Arbeit, Wirtschaft und Verkehr in der Niedersächsischen Staatskanzlei. Wobei er auch das VW-Aufsichtsratsmandat des damaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff betreute.
Der Jurist legte setzte schon mit seinen ersten Antworten den Ton: Auf die Frage der Richters, ob er verwandt oder verschwägert mit Wendelin Wiedeking oder Holger Härter sei, sagte er: „Nicht dass es mir bekannt wäre.“
Auf die Frage des Richters, was dem Zeugen über den Beteiligungsaufbau bekannt gewesen sei, ging es entsprechend weiter. Das könne man jetzt lang oder auch in Kürze wiedergeben, entgegnete der Zeuge. „Letztendlich würde ich sagen, an wirklich verlässlichen Erkenntnissen zum Beteiligungsaufbau stand mir nur das zur Verfügung, was auch gewissenmaßen öffentlich bekannt war, also was presseöffentlich war.“
Nach einer kurzen Pause sagte der Richter: „Dann gehe ich davon aus, dass das die kurze Version war.“ Dem gemeinschaftlichen Lachen der rund 60 Prozessbeobachter im Saal 1 des Landgerichts Stuttgart folgte daraufhin die ausführlichere Schilderung des Zeugen.
Wobei Middelberg ausführte, dass es zunächst um eine Beteiligung von gut 18 Prozent und eine technologische Partnerschaft zwischen Porsche und Volkswagen gegangen sei. Spätestens mit der Beteiligungserhöhung Porsches auf mehr als 30 Prozent an Volkswagen habe die Staatskanzlei begonnen, sich Gedanken über die eigene Sperrminorität zu machen, die das Land Niedersachsen aufgrund des VW-Gesetzes und seines gut 20-prozentigen Anteiles am Wolfsburger Autokonzern besessen habe. Zumal in dieser Zeit auch das VW-Gesetz vom Europäischen Gerichtshof angegriffen worden sei – und ein Urteil erwartete wurde, dass die Sperrminorität unter Umständen von 20 auf 25 Prozent angehoben hätte.
Der Zeuge betonte indes, dass trotz einer entsprechenden Zitierung seiner Person in der WirtschaftsWoche nie Aussagen von Seiten Porsches gefallen seien, in denen es um die Anteilshöhe der Porsche SE an Volkswagen gegangen sei. Gleichwohl sei es seine persönliche Auffassung und Wahrnehmung aus dem gesamten Umfeld, den Medienberichten und Analysteneinschätzungen gewesen, dass es Porsche darum gegangen sei „uns aus der gesamten Veranstaltung rauszudrängen.“ Das sei frühzeitig die Arbeitshypothese gewesen – vor dem Hintergrund der Frage, wo der andere Großaktionär hinwolle. Es sei um die strategische Bedeutung der Sperrminorität des Landes Niedersachsen gegangen. „Es wäre aus meiner Sicht auch unverantwortlich gewesen, wenn wir nicht von einem solchen für uns Worst-Case-Szenario ausgegangen wären.“ Deshalb sei dies auch immer wieder in Vermerken thematisiert worden.
Dass Porsche einen Beherrschungsvertrag anstreben könnte, sei damals im Übrigen ein Szenario gewesen, dass schon 2007 Debatten im niedersächsischen Landtag ausgelöst habe. Wobei unter anderem gefordert worden sei, dass Land solle weitere 5 Prozent VW-Aktien zuzukaufen, um so mehr als 25 Prozent Anteile am Konzern zu halten, falls das VW-Gesetz falle.
Zu den Gesprächen, die Middelberg mit verschiedenen Medienvertretern geführt habe, sei es gekommen, weil er ihnen in Hintergrundgesprächen die Situation und die Haltung des Landes Niedersachsen vermitteln wollte. Denn damals sei die öffentliche Meinung und auch die Linie der Presseberichterstattung gewesen: „VW ist ein schlapper Konzern und es ist jetzt super, dass da mal so ein dynamischer Aktionär wie Porsche reinkommt und den Laden mal richtig aufmischt, damit die da mal Beine kriegen.“ Und das „lahmarschige Land Niedersachsen“ sei in diesem Kontext eigentlich überflüssig.
Hinzu sei die Diskussion um das VW-Gesetz gekommen. Da habe die allgemeine Linie gegolten: „Kann doch wohl nicht sein, dass es für ein besonderes Unternehmen auch noch ein besonderes Gesetz gibt. “
Vor diesem Hintergrund sei das EuGH-Urteil allgemein so aufgefasst worden, dass der Europäische Gerichtshof das VW-Gesetz restlos kassiert habe. Und somit sei dann alles aus dem Weg geräumt, was eine Übernahme noch hätte verhindern können. „Wir haben aber immer darauf hingewiesen, dass das EuGH-Urteil eben nicht so eindeutig ist.“ Und in wie weit die VW-Satzung nach dem Urteil zu korrigieren sei, darüber gebe es verschiedene Meinungen.
In diesem Zusammenhang berichtete Middelberg auch vom Auftritt eines Anwalts aus Brüssel in Diensten Porsches. „Das war auch ganz süß“, sagte Middelberg. Der Anwalt habe ihm erklären wollen, wie die Lage denn jetzt zu verstehen sei. „Der hat mir natürlich erklärt, dass das alles Schrott ist, das VW-Gesetz, das muss alles restlos weg.“ Er, Middelberg, habe ihm dann gesagt, dass er zwar wenig Ahnung vom Europarecht habe, aber doch in der Lage sei, ein Urteil zu lesen. Das Drängen Porsches gab der Zeuge im Übrigen als weiteren Grund an, warum er schon vor der eigentlichen Verkündung der Übernahmepläne davon ausging, dass Porsche eine Beherrschung Volkswagens anstrebe.
In die Weihnachtspause wurden die Beteiligten schließlich mit einem weiteren Beweisantrag der Staatsanwaltschaft verabschiedet. Auf die Frage des Richters, ob der Erste Staatsanwalt dies an diesem Tag noch machen wolle, hatte dieser zuvor geantwortet: „Es wäre sinnvoll, dann kann über Weihnachten jeder nochmal ein bisschen darüber nachdenken.“
Geladen werden sollen der Staatsanwaltschaft zufolge insbesondere Vertreter von Banken, die mit Porsche vor der Verkündung der Übernahmepläne am 26. Oktober 2008 über Kredite verhandelt hatten. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft beantragt, weitere Mitarbeiter der Maple Bank zu vernehmen.
Bereits jetzt steht fest, dass der Prozess am Freitag, dem 8. Januar, fortgesetzt wird. Auf dem Programm steht dann die erneute Vernehmung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Maple Bank, Wolfgang Schuck. Dann könnte sich zeigen, ob die erweiterte Argumentationskette der Staatsanwaltschaft nicht nur rasselt, sondern auch hält.