Es war eine scheinbar beiläufige Feststellung: „Wir wollen diesen Zeitablauf nicht gänzlich in Frage stellen“, sagte der Vorsitzende Richter, als er über die weitere Terminplanung im Porsche-Prozess sprach. Es sei allerdings ein Wunsch der Kammer, die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung auseinander zu ziehen. Bislang waren diese für den Vormittag und den Nachmittag des 18. Februar angesetzt.
Der Richter begründete den Wunsch der Kammer an diesem 16. Prozesstag einerseis damit, dass der Fall sehr komplex sei. Überraschender war indes der zweite Grund: Die Kammer wolle an dieser Stelle schon einmal vorausschicken, „dass wir es nicht für gänzlich unwahrscheinlich halten, dass wir nach den Plädoyers wieder in die Beweisaufnahme eintreten müssen.“
Der Grund: Die Kammer habe derzeit noch Schwierigkeiten, nachzuvollziehen, welcher „Verdachtslage“ oder welchen „Verdachtsüberlegungen“ die Staatsanwaltschaft nachgehe. „Deshalb wissen wir nicht, ob wir die für ein Urteil nötigen Urkunden aus Sicht der Kammer auch vollständig eingeführt haben.“ Ob die Planung, die die Beteiligten bislang auf dem Tableau hätten, so geschickt sei, stellte der Richter daraufhin in Frage.
Die „Informationsflut aus den Plädoyers“ einerseits, die Möglichkeit auf „Vorträge von wem auch immer“ reagieren zu können andererseits, spreche für eine Änderung der Termine.
Nach einer kurzen Pause einigten sich Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung schließlich auf einen neuen, vorläufigen Fahrplan.
– 18. Februar ab 10 Uhr: Plädoyers der Staatsanwälte
– 25. Februar ab 10 Uhr: Plädoyers der Verteidigung
– 26. Februar ab 10 Uhr: Urteil des Landgerichts Stuttgart
Darüber hinaus wurden an diesem 16. Prozesstag noch einmal CDs mit weiteren Dokumenten verteilt, die als Folge von Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft als Beweise eingeführt werden sollen.
Der bislang kürzeste Verhandlungstag im Porsche-Prozess endete schließlich nach nur 35 Minuten. Mancher Prozessbeobachter und auch ein verspäteter Vertreter aus den Reihen der Verteidigung hatte da den Saal 1 des Landgerichts Stuttgart noch gar nicht betreten.