Eigentlich begann dieser 17. Verhandlungstag im Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts wie so häufig in den vergangenen Wochen. Zunächst kündigte der Vorsitzende Richter an, dass er gerne von einer weiteren Beweisaufnahme absehen würde. Der Hintergrund: Nach dem letzten Verhandlungstag hatten nicht-verfahrensbeteiligte Rechtsanwälte noch einen Zeugen herbeigebracht, der Wendelin Wiedeking vermeintlich hätte belasten können. Darüber hinaus hatten Richter und Staatsanwaltschaft aus gleicher Quelle auch ein Gegengutachten zu den Ausführungen des Sachverständigen Hans-Peter Burghofs erreicht.
„Zeugen vom Hörensagen sind per se problematisch“, sagte der Richter. Und zur Stellungnahme sagte er: „Das Gutachten kennt die Akten nicht.“ Weshalb er keinen Anlass sah, erneut in die Beweiserhebung einzutreten. Auch die Staatsanwaltschaft sah dazu auf Nachfrage des Richters keinen Anlass. Nach der kurzen Einführung einiger Abrechnungen der Maple Bank an Porsche und einer Mail von Wendeln Wiedeking an Holger Härter, wurde die Beweisaufnahme damit geschlossen.
So ging es schnell mit dem eigentlichen Thema des Tages weiter: den Plädoyers der Staatsanwälte, die sich wie üblich den Vortrag aufteilten. Wobei manchem der knapp siebzig Prozessbesucher ein Schreck durch die Glieder gefahren sein dürfte, als der zweite Staatsanwalt verkündete, sein Plädoyer zu den ersten fünf Anklagepunkten würde zweieinhalb Stunden dauern – und das Plädoyer des Ersten Staatsanwalts zum sechsten Anklagepunkt ebenso lange. Zumal beide noch Ende Januar angekündigt hatten, dass ihnen ein Vormittag für beide Plädoyers reiche.
Die Entscheidung der Staatsanwälte, den anderen Prozessparteien das Plädoyer nicht in schriftlicher Form auszuhändigen, kam indes bei Kammer und Verteidigern nicht gut an. „Ist das eine grundsätzliche Erwägung?“, wollte der Richter vom Zweiten Staatsanwalt wissen. „Ja, das ist eine grundsätzliche Erwägung“, antwortete dieser.
So holprig ging es bei der Verlesung des Plädoyers zunächst weiter. Wobei es auch an der belegten Stimme des erkälteten Staatsanwalts gelegen haben mag, dass Publikum, Kammer und Verteidiger sich einer stundenlangen Konzentrationsprobe stellen mussten. „Was ist Wahrheit? Was können Strafprozesse zur Wahrheitsfindung beitragen?“, fragte der Jurist zunächst in den Raum. Um dann noch einmal drauf hinzuweisen, dass dem Gesetz zufolge allein entscheidend sei, ob der den Angeklagten vorgeworfene Sachverhalt zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden könne. Es komme weder auf die Meinung des Oberlandesgerichts an, dass die Hauptverhandlung erst eröffnet hatte, noch komme es auf Einbeziehung von Erkundungen der Staatsanwaltschaft oder auf das öffentliche Zählen von „Sargnägeln“ an – womit er wohl auf die Berichterstattung in der Presse anspielte, die bis zu diesem Tag oft kein gutes Haar an den Auftritten der Staatsanwaltschaft gelassen hatte.
Danach las er sich im Staccato durch seine Anklageschrift. Wobei er darlegte, weshalb die Angeklagten den Beschluss, den Volkswagen-Konzern zu übernehmen und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anzustreben, trotz gegenteiliger Bekundungen bereits am 3. März 2008 gefasst hatten – und nicht erst, wie offiziell verkündet, am 26. Oktober 2008.
Dann und wann wurde er anfänglich noch vom Richter mit der Bitte unterbrochen, doch „angesichts der Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes“ etwas langsamer zu sprechen. Und auch Härter-Verteidiger Sven Thomas warf zwischenzeitlich mit tiefer Stimme ein: „Also wir schreiben schon nicht mehr mit, Herr Vorsitzender.“ Ohne dabei allerdings den Stenografen im Raum zu erwähnen, der das für ihn erledigte.
Ein wenig langsamer lesend knüpfte der Staatsanwalt dennoch weiter an seiner Indizienkette, die belegen sollte, dass aus seiner Sicht lange vor dem 26. Oktober 2008, als Porsche die VW-Übernahmepläne öffentlich verkündete, einen entsprechenden Beschluss zur Übernahme gefällt hatte. Und dafür nannte er gleich sechs Indizien:
Im Anschluss hakte der Staatsanwalt schließlich die fünf Pressemeldungen Porsches als unwahr ab, in denen der Automobilkonzern seit März 2008 jeweils dementiert hatte, er wolle eine qualifizierte Mehrheit an Volkwagen, also einen Anteil von mehr als 75 Prozent, erwerben.
In diesem Zusammenhang setze er sich auch noch einmal mit dem Gutachten des Sachverständigen Hans-Peter Burghof auseinander, der am dritten Prozesstag festgestellt hatte, dass keine der begutachteten Pressemeldungen Porsches geeignet gewesen sei, den Kurs der Volkswagen-Aktie zu beeinflussen. Die kausale Verbindung von Information und Preisveränderung bezeichnete der Staatsanwalt als „Anscheinsbeweis“. Im Übrigen hätten sämtliche Pressemitteilungen Porsches gerade das Ziel gehabt, Preisveränderungen zu verhindern. Einen Seitenhieb auf das Gericht verpackte er schließlich in die Feststellung: „Die Kammer hat auch keine Anleger vernommen, die nach Veröffentlichung der einzelnen Meldungen an der Börse gehandelt haben oder dem Börsenhandel gerade aufgrund der Meldungen ferngeblieben sind.“
Es sei schließlich davon auszugehen, dass die Angeklagten die Bewertungserheblichkeit und Preiseinwirkungseignung der Dementi nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern auch beabsichtigten hätten. Das Fazit des Zweiten Staatsanwalts: „Die Angeklagten haben mindestens eine Ordnungswidrigkeit begangen.“ Der gesetzliche Rahmen sehe in diesem Fall ein Bußgeld von maximal einer Million Euro vor. Dieser Rahmen sei voll auszuschöpfen, forderte der Staatsanwalt. Zumal die Marktmanipulationen einem im Deutschen Aktienindex notierten Bluechip gegolten hätten, und weil sich die Manipulation über einen „langen Zeitraum“ von sieben Monaten erstreckt habe. „So offenbarten die beiden Angeklagten ein hohes Maß an konspirativer krimineller Energie.“
Ein Bußgeld von einer Million Euro forderte der Staatsanwalt im Übrigen auch für die nebenbeteiligte Porsche SE. Denn sie habe ebenfalls zumindest eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit begangen habe, in dem sie gegen die Vorschriften zur Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen verstoßen habe.
Bei der Forderung nach Bußgeldzahlungen sollte es an diesem Tag aber nicht bleiben. Was maßgeblich am Auftritt des Ersten Staatsanwalts lag. Dieser präsentierte am Nachmittag im Saal 1 des Landgerichts Stuttgarts ein Plädoyer, mit dem kaum ein Prozessbeteiligter gerechnet hatte.
Dessen Quintessens: Porsche habe bei der Bekanntgabe der Anteilsverhältnisse am Volkswagen-Konzern mit der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 bewusst den VW-Aktienkurs manipuliert und die Anleger getäuscht.
Die Angeklagten hätten in ihrer Mitteilung den Eindruck vermittelt, am Markt seien künftig dauerhaft 74,1 Prozent der Aktien allein durch Porsche blockiert, während gut 20 Prozent der Aktien vom Land Niedersachsen gehalten würden. So sei der Eindruck erweckt worden, am Markt seien allenfalls noch 5,7 Prozent der Aktien verfügbar. Und das, obwohl mindestens 10 Prozent der Aktien in absehbarer Zeit von Leerverkäufern zurückgekauft werden mussten.
Die Aussage in der Pressemitteilung, die Offenlegung der Anteilsverhältnisse „soll den sogenannten Shortsellern die Möglichkeit geben, ihre Positionen in Ruhe und ohne größeres Risiko aufzulösen”, habe so den ausgelöst.
Einen Schwerpunkt legte der Staatsanwalt auf die vermeintlichen Motive der Veröffentlichung, wie sie etwa von Holger Härter in seiner Einlassung am ersten Prozesstag beschrieben worden waren. Dort hatte der ehemalige Porsche-Finanzchef die Pressemitteilung mit der „Dynamik der Entscheidungen und Verlautbarungen in dieser Woche”, also der Woche vor dem 26. Oktober 2008, begründet.
Diese Gründe stellte der Staatsanwalt allerdings rundweg in Frage. Denn die Hektik, mit der die Pressemitteilung an einem Sonntag geschrieben worden sei, deute darauf hin, dass kurzfristig, also am Freitag oder Samstag, etwas Entscheidendes aus Sicht von Porsche passiert sein musste. Und die Gründe, die die Verteidigung dafür genannt habe, fielen dafür aus:
Zusammenfassend bezeichnete der Staatsanwalt die Einlassungen Härters zwar als „nicht ungeschickt, letztendlich aber eine Nebelkerze.” Es müsse andere Gründe gegeben haben, kurzfristig eine so folgenschwere Pressemitteilung zu veröffentlichen. Womit er zu der Aussage Holger Härters am 1. Prozesstag überging, Porsche habe “keinerlei Liquiditätsschwierigkeiten gehabt”.
Im zweiten Abschnitt seines Plädoyers ging der Erste Staatsanwalt dann ausführlich auf die Liquiditätslage Porsches ein.
Aufgrund der Zahlungsabgänge für Sicherheiten in Milliardenhöhe gegenüber der Maple Bank habe die Liquidität am 24. Oktober 2008, also am letzten Handelstag vor dem 26. Oktober, gerade noch 27 Millionen Euro betragen. „Das ist bei den Größenordnungen, von denen wir hier sprechen, schlichtweg nichts mehr“, sagte der Staatsanwalt.
Besonders überraschte der Staatsanwalt die Zuhörer mit einer Argumentation, die so bis dato kein Thema in der mündlichen Verhandlung gewesen war. So erläuterte er zunächst anhand eines einfachen Beispiels die finanziellen Auswirkungen der Derivategeschäfte auf Porsches Liquidität, wenn sich der VW-Aktienkurs veränderte.
Porsche habe bei Optionsausübung einen Zahlungsanspruch an Maple, wenn der Kurs über dem Strike, also dem Basiskurs der Option, liege. Maple habe einen Zahlungsanspruch an Porsche, wenn der Kurs unter dem Strike liege, erläuterte der Staatsanwalt. Dann rechnete er dies anhand einer Anfang Oktober durchgeführten Strike-Herabsetzung von 80 auf 70 Euro vor. Hier hatte Porsche ursprünglich 189 Millionen Euro für die Call-Optionen ausgegeben und für die Put-Optionen rund 18 Millionen eingenommen. Bei der Auflösung der Optionen Anfang Oktober bekam Porsche allerdings für den Wiederverkauf der Calls an die Maple Bank aufgrund der niedrigeren VW-Kurse nur 38 Millionen Euro für die Calls von Maple ausgezahlt. Für den Rückkauf der Put-Optionen musste Porsche nun 94 Millionen Euro an Maple zahlen. „In Summe macht das einen Verlust von rund 226 Millionen Euro.“
Und damit nicht genug. In der Woche bis zum 24. Oktober 2008, also unmittelbar vor der Veröffentlichung der Pressemitteilung vom 26. Oktober, hatten die Kursverluste der VW-Aktien den Berechnungen zufolge zu einem Optionsgeschäft-Verlust von rund sieben Milliarden Euro geführt.
Weiter fallende Kurse hätten zu noch mehr Verlusten geführt, sagte der Staatsanwalt. "Und bei sinkenden Kursen reden wir nicht von Peanuts."
Selbst stabile Kurse hätten Porsche nicht geholfen. Den Berechnungen des Staatsanwalts zufolge wären über alle Optionsstrategien hinweg in der Folgewoche bei gleichen VW-Kursen weitere sieben Milliarden Euro an Verlust für die Porsche SE entstanden.
„Den Fall, dass es hier auch mal einen Crash geben kann, hatten die Beteiligten offenbar nicht auf dem Schirm – erst als es zu spät war.“
Angesichts des 50-prozentigen Kursverfalls der VW-Aktie in der Woche vor dem 26. Oktober, der eingetrübten Marktstimmung nach der Lehman-Pleite und der Tatsache, dass der letzte Analyst, der Volkswagen bewertet hatte, nur noch ein Kursziel von 84 Euro genannt habe, glaubte der Staatsanwalt nicht, "dass die Angeklagten so naiv waren und von ihrem Fundamentalpreis von 200 bis 260 Euro ausgingen“. Sie hätten vielmehr von weiter fallenden Kursen ausgehen müssen. Dass die Angeklagten nach eigener Aussage stattdessen mit weiter steigenden Kursen rechneten, sei nicht nachvollziehbar.
Ein Kursanstieg der VW-Aktie von rund 30 Prozent wäre in dieser Situation für Porsche ein Befreiungsschlag gewesen, sagte der Staatsanwalt.
Und in dieser Situation habe der Angeklagte Härter am 25. Oktober „ohne Vorankündigung, ohne rechtliches Erfordernis“ die Mitarbeiter von Porsche und Freshfields zusammengetrommelt. Und es sei alles vorbereitet worden, damit er und der Porsche-Chef Wiedeking noch am 26. Oktober die Pressemeldung hätten herausgeben können.
Niemand würde aber einen Vorstandsbeschluss fassen, dessen schriftliche Niederlegung und juristische Begleitung danach fast zwei Wochen lang dauere, und dessen Begründung – die Angst vor steigenden Kursen – „schlichtweg Nonsens“ sei.
Hinzu käme, dass Porsche ein eigenes Interesse an der Kursentwicklung hatte. Dies sei jedoch gerade verschleiert worden. Die Nicht-Erwähnung der synthetischen Puts bei der Offenlegung der Kurssicherungsgeschäfte, lasse sich in diesem Zusammenhang nur mit der Furcht vor weiter sinkenden Kursen erklären, so der Staatsanwalt. Porsche habe zuvor „fette Verluste“ eingefahren, weitere sollten verhindert werden. Von einem Handeln im Interesse der Shortseller könne daher überhaupt keine Rede sein.
„Das, was die Angeklagten hier gemacht haben, ist in der Sache ein klassisches Pump and Dump.“ So etwas sei sonst bei Penny Stocks üblich. Dort würden Aktien hochgejubelt, um sie dann teuer zu verkaufen. Nur dass die Aktie hier hochgejubelt worden sei, um Verluste zu vermeiden. “In der Sache ist es aber das Gleiche”, sagte der Staatsanwalt – an dieser Stelle kurz unterbrochen von einem sonor hingegrummelten „Nicht so schnell!” des Härter-Verteidigers Sven Thomas.
Anders als den Prozesstagen zuvor, ließ sich der Erste Staatsanwalt davon allerdings nicht aus der Ruhe bringen. Stattdessen wurde er sogar offensiv: „Meine Damen und Herren, mir ist schon klar, die Verteidigung wird in ihren Plädoyers wieder lauthals lamentieren, die Argumentation stimme offenkundig mit der Argumentation der bösen bösen Hedgefonds überein.“ Und die Staatsanwaltschaft lasse sich instrumentalisieren. Das Gericht könne aber sicher sein, dass die Staatsanwaltschaft sich schon eigene Gedanken mache.
Dass die Hedgefonds auf Argumente verwiesen, die auch die Staatsanwaltschaft vertritt, heiße nicht, dass diese Argumente falsch seien. Im Gegenteil, wer die Argumente der Hedgefonds, die durchweg ohne Akteneinsicht zustande gekommen seien, mit den weiteren Ergebnissen der Beweisaufnahme abgleiche, müsse zu dem Ergebnis kommen: „So schlecht liegen die mit ihren Argumenten gar nicht.”
Im Hinblick auf den Vorsatz der vermeintlichen Straftat Härters und Wiedekings zitierte der Erste Staatsanwalt noch einmal ausführlich aus einer Mail des Freshfields-Partners und Porsche-Rechtsberaters Christoph von Bülow an Holger Härter. Darin schrieb von Bülow: „Wenn wir den Umfang jetzt offenlegen, wird dies ein hohes Maß an Publizität im In- und Ausland hervorrufen.“ Die Thematik sei zwar für Porsche nicht Ad-hoc-relevant, werde aber für die Nolde-Aktie – also Volkswagen – kursrelevant sein. „Wir sollten vermeiden, dass im Zuge der Veröffentlichung erneut Verwerfungen am Markt auftreten.“
„Das spricht Bände”, sagte der Staatsanwalt zu dieser Mail. Die Preiseinwirkung der Pressemeldung sei für jeden, auch für die beiden Angeklagten, evident gewesen. Auch dass die Pressemeldung vom 26. Oktober 2008 eine klare Kaufaufforderung an Shortseller war, sei beiden Angeklagten klar gewesen.
Sich darauf zurückzuziehen, die Pressemitteilung sei rechtlich einwandfrei gewesen, ließ der Staatsanwalt der Porsche-Führung hingegen nicht durchgehen. Dies begründete er damit, dass Freshfields nie über alle Zusammenhänge informiert worden sei. Zumal Holger Härter einer Zeugenaussage zufolge „in Finanzdingen die Karten immer sehr eng an der Brust gehalten habe“.
„Hat der Rechtsberater aber keine Ahnung von finanziellen Problemen und damit verbundenen Interessenskonflikten in der Pressemeldung, dann kann er den Mandanten auch nicht entsprechend beraten.“ Und dann könnten die Angeklagten diese Beratung auch nicht als Freibrief nehmen.
Für das Strafmaß hatte der Erste Staatsanwalt schließlich deutlich mehr im Gepäck, als sein Amtskollege, der lediglich eine hohe Bußgeldzahlung für Härter, Wiedeking und die Porsche SE gefordert hatte.
Die Art und Weise wie die Angeklagten die Tat begangen hätten, lasse „auf eine erhebliche Kaltschnäuzigkeit und kriminelle Energie schließen”, sagte der Erste Staatsanwalt. Aus dem, was er zuvor erläutert habe, komme er zu dem Schluss, dass dafür keine Geldstrafe ausreiche. Schließlich sei hier der Aktienkurs eines Dax-Konzerns manipuliert worden. „Welches Signal würden wir aussenden, wenn wir für die erfolgreiche Manipulation eines Dax-Werts eine Strafe im untersten Bereich verhängen?“ Das käme einem Freibrief für alle Marktmanipulateure gleich, die nur im Segment der Penny Stocks unterwegs seien, wie üblicherweise bei solchen Verbrechen der Fall.
Da die Pressemitteilung von Härter und Wiedeking gemeinsam herausgegeben worden sei, forderte der Erste Staatsanwalt eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe für beide: Zwei Jahre und sechs Monate für Wendelin Wiedeking, zwei Jahre und drei Monate für Holger Härter – aufgrund der Verrechnung mit der Strafe aus einem anderen Verfahren.
Für die Porsche SE könnte es hingegen teuer werden, sollte das Gericht dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts folgen. Denn für den Automobilkonzern legte er dem Gericht nahe, über den gesetzlich festgelegten Bußgeldrahmen hinauszugehen. Denn Porsche habe durch die Lancierung der Pressemitteilung nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden verhindert, sondern auch profitiert.
So habe der Konzern im Zuge der massiven Kurssteigerungen nach der Pressemeldung vom 26. Oktober 2008 kurzfristig Derivate-Geschäfte aufgelöst. Wobei er Gewinne von insgesamt 805.177.498,96 Euro verbucht habe. Diese Gewinne habe Porsche nur realisieren können, weil die Angeklagten den Marktpreis der VW-Stammaktie durch die Meldung vom 26. Oktober 2008 beeinflusst hätten. Deshalb sei diese Summe als Bußgeld angemessen.
Im Gerichtssaal kehrte nach diesen Ausführungen des Staatsanwalts Ruhe ein. Die Verteidigung hat nun eine Woche lang Zeit, auf die Plädoyers der Kläger zu reagieren. Die Komplexität des Falls, dessen Unterlagen mittlerweile rund 200 Ordner füllen, dürfte reichlich Anknüpfungspunkte liefern.
Geradezu hellsichtig erwies sich im Übrigen das Gericht, das die Urteilsverkündung noch vor den Plädoyers der Staatsanwaltschaft um eine Woche auf den 4. März um 10 Uhr verschoben hatte. Diese Zeit zur Begutachtung des Für und Wider einer Verurteilung Holger Härters, Wendelin Wiedekings und ihres früheren Arbeitgebers dürfte die Kammer nach dem heutigen Tag brauchen.
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