Der 17. Verhandlungstag im Strafprozess gegen das ehemalige Porsche-Führungsduo Holger Härter und Wendelin Wiedeking stand ganz im Fokus der Staatsanwälte. Der jüngere der beiden, Aniello Ambrosio, hatte es sich an diesem Tag zur Aufgabe gemacht, jenen Sachverhalt zu erläutern, den die Staatsanwaltschaft ihrer Klage von 2012 zugrunde gelegt hatte.
Wobei Ambrosio und der Erste Staatsanwalt, Heiko Wagenpfeil, Porsche vorwerfen, Anleger von März bis September 2008 in fünf Fällen bewusst falsch über die Pläne des Konzerns informiert zu haben. Denn spätestens im März 2008 habe der Porsche-Vorstand die Übernahme der Volkswagen AG beschlossen. Dennoch wurde dies über Monate hinweg dementiert und erst am 26. Oktober offen gelegt.
Ambrosio nahm sich viel Zeit für sein Plädoyer und die fünf Anklagepunkte, die jeweils mit konkreten Pressemitteilungen Porsches verknüpft sind. Wobei seine Entscheidung, den anderen Prozessparteien das Plädoyer nicht in schriftlicher Form auszuhändigen, weder bei Kammer noch bei Verteidigern gut ankam. „Ist das eine grundsätzliche Erwägung?“, wollte der Vorsitzende Richter Frank Maurer wissen. „Ja, das ist eine grundsätzliche Erwägung“, antwortete Ambrosio.
Der junge Staatsanwalt, erst seit 2011 im Justizdienst, stellte Richter, Verteidiger und die knapp siebzig Prozessbeobachter danach auf eine stundenlange Konzentrationsprobe. Was einerseits an seiner von einer Erkältung belegten Stimme gelegen haben mag, andererseits am Staccato, mit dem er sich durch seine Anklageschrift las.
Dann und wann wurde er anfänglich noch vom Richter mit der Bitte unterbrochen, doch „angesichts der Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes“ etwas langsamer zu sprechen. Und auch Härter-Verteidiger Sven Thomas warf zwischenzeitlich mit tiefer Stimme ein: „Also, wir schreiben schon nicht mehr mit, Herr Vorsitzender.“ Ohne dabei allerdings den Stenografen im Saal 1 des Landgerichts zu erwähnen, der das für ihn erledigte.
Ein wenig langsamer lesend knüpfte der Staatsanwalt dennoch weiter an seiner Indizienkette, die belegen sollte, dass es aus seiner Sicht lange vor dem 26. Oktober 2008, als Porsche die VW-Übernahmepläne öffentlich verkündete, einen entsprechenden Beschluss zur Übernahme gegeben hatte. Und dafür nannte er gleich sechs Indizien:
Im Anschluss hakte Ambrosio schließlich die fünf Pressemeldungen Porsches als unwahr ab, in denen der Automobilkonzern seit März 2008 jeweils dementiert hatte, er wolle eine qualifizierte Mehrheit an Volkwagen, also einen Anteil von mehr als 75 Prozent, erwerben.
In diesem Zusammenhang setze er sich auch noch einmal mit dem Gutachten des Sachverständigen Hans-Peter Burghof auseinander, der am dritten Prozesstag festgestellt hatte, dass keine der begutachteten Pressemeldungen Porsches geeignet gewesen sei, den Kurs der Volkswagen-Aktie zu beeinflussen.
Die kausale Verbindung von Information und Preisveränderung bezeichnete der Staatsanwalt als „Anscheinsbeweis“. Im Übrigen hätten sämtliche Pressemitteilungen Porsches gerade das Ziel gehabt, Preisveränderungen zu verhindern. Einen Seitenhieb auf das Gericht verpackte er schließlich in die Feststellung: „Die Kammer hat auch keine Anleger vernommen, die nach Veröffentlichung der einzelnen Meldungen an der Börse gehandelt haben oder dem Börsenhandel gerade aufgrund der Meldungen ferngeblieben sind.“
Es sei schließlich davon auszugehen, dass die Angeklagten die Bewertungserheblichkeit und Preiseinwirkungseignung der Dementi nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern auch beabsichtigten hätten. Das Fazit des Zweiten Staatsanwalts: „Die Angeklagten haben mindestens eine Ordnungswidrigkeit begangen.“
Der gesetzliche Rahmen sehe in diesem Fall ein Bußgeld von maximal einer Million Euro vor. Dieser Rahmen sei voll auszuschöpfen, forderte Ambrosio. Zumal die Marktmanipulationen einem im Deutschen Aktienindex notierten Bluechip gegolten hätten, und weil sich die Manipulation über einen „langen Zeitraum“ von sieben Monaten erstreckt habe. „So offenbarten die beiden Angeklagten ein hohes Maß an konspirativer krimineller Energie.“
Ein Bußgeld von einer Million Euro forderte er im Übrigen auch für die nebenbeteiligte Porsche SE. Denn sie habe ebenfalls zumindest eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit begangen, in dem sie gegen die Vorschriften zur Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen verstoßen habe.