Haftstrafen ohne Bewährung für das Ex-Führungsduo Wendelin Wiedeking und Holger Härter, ein hohes dreistelliges Millionen-Bußgeld für ihren ehemaligen Arbeitgeber: Der 17. Verhandlungstag im Porsche-Prozess vor dem Landgericht Stuttgart hielt für die knapp siebzig Prozessbeobachter mehr, als sie sich vorab versprochen hatten.
Dies lag im Wesentlichen am Ersten Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil. Er zeigte sich in seinem Plädoyer im Vergleich zu den langen, statischen Fragenkatalogen, mit denen er in den vergangenen Wochen Zeugen gelöchert hatte, rhetorisch wie verwandelt. Die Quintessens seines Vortrags: Porsche hat bei der Bekanntgabe der Anteilsverhältnisse am Volkswagen-Konzern mit der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 bewusst den VW-Aktienkurs manipuliert und die Anleger getäuscht.
Die Angeklagten, so Wagenpfeil, hätten in ihrer Pressemitteilung den Eindruck vermittelt, am Markt seien künftig dauerhaft 74,1 Prozent der Aktien allein durch Porsche blockiert, während gut 20 Prozent der Aktien vom Land Niedersachsen gehalten würden. So sei der Eindruck erweckt worden, am Markt seien allenfalls noch 5,7 Prozent der Aktien verfügbar. Und das, obwohl mindestens 10 Prozent der Aktien in absehbarer Zeit von Leerverkäufern zurückgekauft werden mussten.
Die Aussage in der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008, die Offenlegung der Anteilsverhältnisse „soll den so genannten Shortsellern die Möglichkeit geben, ihre Positionen in Ruhe und ohne größeres Risiko aufzulösen”, habe so erst den ausgelöst.
Einen Schwerpunkt legte der Erste Staatsanwalt in seinem Plädoyer auf die vermeintlichen Motive der Veröffentlichung, wie sie etwa von Holger Härter in seiner Einlassung am ersten Prozesstag beschrieben worden waren. Dort hatte der ehemalige Porsche-Finanzchef die Pressemitteilung mit der „Dynamik der Entscheidungen und Verlautbarungen in dieser Woche”, also der Woche vor dem 26. Oktober, begründet.
Diese Gründe stellte der Staatsanwalt allerdings rundweg in Frage. Denn die Hektik, mit der die Pressemitteilung an einem Sonntag geschrieben worden sei, deute darauf hin, dass kurzfristig, also am Freitag oder Samstag, etwas Entscheidendes aus Sicht von Porsche passiert sein musste. Und die Gründe, die die Verteidigung dafür genannt habe, fielen dafür aus:
Zusammenfassend bezeichnete der Staatsanwalt die Einlassungen Härters zwar als „nicht ungeschickt, letztendlich aber eine Nebelkerze.” Es müsse andere Gründe gegeben haben, kurzfristig eine so folgenschwere Pressemitteilung zu veröffentlichen. Womit er zu der Aussage Holger Härters am ersten Prozesstag überging, Porsche habe “keinerlei Liquiditätsschwierigkeiten gehabt”.
Auf diese Aussage zur Liquiditätslage Porsches ging Wagenpfeil ausführlich ein. Denn schon aufgrund der Zahlungsabgänge für Sicherheiten in Milliardenhöhe gegenüber der Maple Bank habe die Liquidität am 24. Oktober 2008, also am letzten Handelstag vor dem 26. Oktober, gerade noch 27 Millionen Euro betragen. „Das ist bei den Größenordnungen, von denen wir hier sprechen, schlichtweg nichts mehr“, sagte der Staatsanwalt.
Und kurzfristige, alternative Barmittel seien praktisch nicht verfügbar gewesen:
Besonders überraschte der Staatsanwalt die Zuhörer mit einer Argumentation, die so bis dato kein Thema in der mündlichen Verhandlung gewesen war. So erläuterte er zunächst anhand eines einfachen Beispiels die finanziellen Auswirkungen der Derivategeschäfte auf Porsches Liquidität, wenn sich der VW-Aktienkurs veränderte.
Porsche habe bei Optionsausübung einen Zahlungsanspruch an Maple, wenn der Kurs über dem Strike, also dem Basiskurs der Option, liege. Maple habe einen Zahlungsanspruch an Porsche, wenn der Kurs unter dem Strike liege, erläuterte Wagenpfeil. Dann rechnete er dies anhand einer Anfang Oktober durchgeführten Strike-Herabsetzung von 80 auf 70 Euro vor.
Hier hatte Porsche ursprünglich 189 Millionen Euro für die Call-Optionen ausgegeben und für die Put-Optionen rund 18 Millionen eingenommen. Bei der Auflösung der Optionen Anfang Oktober bekam Porsche allerdings für den Wiederverkauf der Calls an die Maple Bank aufgrund der niedrigeren VW-Kurse nur 38 Millionen Euro ausgezahlt. Für den Rückkauf der Put-Optionen musste Porsche nun aber 94 Millionen Euro an Maple zahlen. „In Summe macht das einen Verlust von rund 226 Millionen Euro.“
Und damit nicht genug. In der Woche bis zum 24. Oktober 2008, also unmittelbar vor der Veröffentlichung der Pressemitteilung vom 26. Oktober, hatten die Kursverluste der VW-Aktien den Berechnungen zufolge zu einem Optionsgeschäft-Verlust von rund sieben Milliarden Euro geführt.
Weiter fallende Kurse hätten zu noch mehr Verlusten geführt, sagte der Staatsanwalt. „Und bei sinkenden Kursen reden wir nicht von Peanuts."
Selbst stabile Kurse hätten Porsche nicht geholfen. Den Berechnungen Wagenpfeils zufolge wären über alle Optionsstrategien hinweg in der Folgewoche bei gleichen VW-Kursen weitere sieben Milliarden Euro an Verlust für die Porsche SE entstanden.
„Den Fall, dass es hier auch mal einen Crash geben kann, hatten die Beteiligten offenbar nicht auf dem Schirm – erst als es zu spät war.“
Angesichts des 50-prozentigen Kursverfalls der VW-Aktie in der Woche vor dem 26. Oktober, der eingetrübten Marktstimmung nach der Lehman-Pleite und der Tatsache, dass der letzte Analyst, der Volkswagen bewertet hatte, nur noch ein Kursziel von 84 Euro genannt habe, glaubte der Staatsanwalt nicht, „dass die Angeklagten so naiv waren und von ihrem Fundamentalpreis von 200 bis 260 Euro ausgingen“. Sie hätten vielmehr von weiter fallenden Kursen ausgehen müssen.
Dass die Angeklagten nach eigener Aussage stattdessen mit weiter steigenden Kursen rechneten, sei nicht nachvollziehbar.
Das Zwischenfazit Wagenfpeils: Ein Kursanstieg der VW-Aktie von rund 30 Prozent wäre für Porsche in dieser Situation ein Befreiungsschlag gewesen.
Und ausgerechnet in dieser Situation habe der Angeklagte Härter am 25. Oktober 2008 „ohne Vorankündigung, ohne rechtliches Erfordernis“ die Mitarbeiter von Porsche und Freshfields zusammengetrommelt. Und es sei alles vorbereitet worden, damit er und Porsche-Chef Wiedeking noch am 26. Oktober die Pressemeldung hätten herausgeben können.
Dabei würde dem Staatsanwalt zufolge niemand einen Vorstandsbeschluss fassen, dessen schriftliche Niederlegung und juristische Begleitung danach fast zwei Wochen lang dauere, und dessen Begründung – die Angst vor steigenden Kursen – „schlichtweg Nonsens“ sei.
Das eigene Interesse an der Kursentwicklung habe Porsche zudem verschleiert. Die Nicht-Erwähnung der synthetischen Puts bei der Offenlegung der Kurssicherungsgeschäfte lasse sich in diesem Zusammenhang nur mit der Furcht vor weiter sinkenden Kursen erklären, so der Staatsanwalt. Porsche habe zuvor „fette Verluste“ eingefahren, weitere sollten verhindert werden. Von einem Handeln im Interesse der Shortseller könne daher überhaupt keine Rede sein.
„Das, was die Angeklagten hier gemacht haben, ist in der Sache ein klassisches Pump and Dump.“ So etwas sei sonst bei Penny Stocks üblich. Dort würden Aktien hochgejubelt, um sie dann teuer zu verkaufen. Nur dass die Aktie hier hochgejubelt worden sei, um Verluste zu vermeiden. „In der Sache ist es aber das Gleiche”, sagte der Staatsanwalt – an dieser Stelle kurz unterbrochen von einem sonor hingegrummelten „Nicht so schnell!” des Härter-Verteidigers Sven Thomas.
Anders als den Prozesstagen zuvor, ließ sich der Erste Staatsanwalt davon allerdings nicht aus der Ruhe bringen. Stattdessen wurde er sogar offensiv: „Meine Damen und Herren, mir ist schon klar, die Verteidigung wird in ihren Plädoyers wieder lauthals lamentieren, die Argumentation stimme offenkundig mit der Argumentation der bösen bösen Hedgefonds überein.“ Und die Staatsanwaltschaft lasse sich instrumentalisieren. Das Gericht könne aber sicher sein, dass die Staatsanwaltschaft sich schon eigene Gedanken mache.
Dass die Hedgefonds auf Argumente verwiesen, die auch die Staatsanwaltschaft vertritt, heiße nicht, dass diese Argumente falsch seien. Im Gegenteil, wer die Argumente der Hedgefonds, die durchweg ohne Akteneinsicht zustande gekommen seien, mit den weiteren Ergebnissen der Beweisaufnahme abgleiche, müsse zu dem Ergebnis kommen: „So schlecht liegen die mit ihren Argumenten gar nicht.”
Im Hinblick auf den Vorsatz der vermeintlichen Straftat Härters und Wiedekings zitierte der Erste Staatsanwalt noch einmal ausführlich aus einer Mail des Freshfields-Partners und Porsche-Rechtsberaters Christoph von Bülow an den Porsche-Finanzvorstand. Darin schrieb von Bülow: „Wenn wir den Umfang jetzt offenlegen, wird dies ein hohes Maß an Publizität im In- und Ausland hervorrufen.“
Die Thematik sei zwar für Porsche nicht Ad-hoc-relevant, werde aber für die Nolde-Aktie – also Volkswagen – kursrelevant sein. „Wir sollten vermeiden, dass im Zuge der Veröffentlichung erneut Verwerfungen am Markt auftreten.“
„Das spricht Bände”, sagte Wagenpfeil zu dieser Mail. Die Preiseinwirkung der Pressemeldung sei für jeden, auch für die beiden Angeklagten, evident gewesen. Auch dass die Pressemeldung vom 26. Oktober 2008 eine klare Kaufaufforderung an Shortseller war, sei beiden Angeklagten klar gewesen.
Sich darauf zurückzuziehen, die Pressemitteilung sei rechtlich einwandfrei gewesen, ließ der Staatsanwalt der Porsche-Führung hingegen nicht durchgehen. Dies begründete er damit, dass Freshfields nie über alle Zusammenhänge informiert worden sei. Zumal Härter einer Zeugenaussage zufolge „in Finanzdingen die Karten immer sehr eng an der Brust gehalten habe“.
„Hat der Rechtsberater aber keine Ahnung von finanziellen Problemen und damit verbundenen Interessenskonflikten in der Pressemeldung, dann kann er den Mandanten auch nicht entsprechend beraten.“ Und dann könnten die Angeklagten diese Beratung auch nicht als Freibrief nehmen.
Für das Strafmaß hatte der Erste Staatsanwalt schließlich deutlich mehr im Gepäck, als sein Amtskollege, der lediglich eine hohe Bußgeldzahlung für Härter, Wiedeking und die Porsche SE gefordert hatte.
Die Art und Weise wie die Angeklagten die Tat begangen hätten, lasse „auf eine erhebliche Kaltschnäuzigkeit und kriminelle Energie schließen”, sagte der Erste Staatsanwalt. Aus dem, was er zuvor erläutert habe, komme er zu dem Schluss, dass dafür keine Geldstrafe ausreiche. Schließlich sei hier der Aktienkurs eines Dax-Konzerns manipuliert worden.
„Welches Signal würden wir aussenden, wenn wir für die erfolgreiche Manipulation eines Dax-Werts eine Strafe im untersten Bereich verhängen?“ Das käme einem Freibrief für alle Marktmanipulateure gleich, die nur im Segment der Penny Stocks unterwegs seien, wie üblicherweise bei solchen Verbrechen der Fall.
Da die Pressemitteilung von Härter und Wiedeking gemeinsam herausgegeben worden sei, forderte Wagenpfeil eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe für beide: Zwei Jahre und sechs Monate für Wendelin Wiedeking, zwei Jahre und drei Monate für Holger Härter – aufgrund der Verrechnung mit der Strafe aus einem anderen Verfahren.
Für die Porsche SE könnte es hingegen teuer werden, sollte das Gericht dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts folgen. Denn für den Automobilkonzern legte Wagenpfeil der Kammer nahe, über den gesetzlich festgelegten Bußgeldrahmen hinauszugehen. Der Grund: Porsche habe durch die Lancierung der Pressemitteilung nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden verhindert, sondern auch profitiert.
So habe der Konzern im Zuge der massiven Kurssteigerungen nach der Pressemeldung vom 26. Oktober 2008 kurzfristig Derivate-Geschäfte aufgelöst. Wobei unterm Strich Gewinne von insgesamt 805.177.498,96 Euro verbucht worden seien. Diese Gewinne habe Porsche nur realisieren können, weil die Angeklagten den Marktpreis der VW-Stammaktie durch die Meldung vom 26. Oktober 2008 beeinflusst hätten. Deshalb sei diese Summe als Bußgeld angemessen.