Am 20. Verhandlungstag im Stuttgarter Strafprozess gegen das ehemalige Porsche-Führungsduo Wendelin Wiedeking und Holger Härter haben die Prozessparteien endgültig einen Strich unter die Beweisaufnahme gezogen. Am Mittwochmorgen hatte die Kammer zuvor ein zweites Mal den im Zuge der Porsche/VW-Übernahme als Berater tätigen Freshfields-Anwalt Christoph von Bülow.
Vor allen der Vorsitzende Richter Frank Maurer hatte noch Fragen an den 58-Jährigen Rechtsanwalt, die sie sich aus dem am 17. Verhandlungstag verlesenen Plädoyer des Ersten Staatsanwalts ergeben hatten. Im Wesentlichen wollte der Richter noch einmal die Geschehnisse am Wochenende rund um den 26. Oktober 2008 beleuchtet wissen, als von Bülow an jener Pressemitteilung beteiligt war, die in der folgenden Handelswoche an der Börse zu einer Kursexplosion der Volkswagen-Stammaktien geführt hatte.
„Mir geht es jetzt darum, was ist im Nachgang an die Presserklärung vom 26. Oktober passiert“, sagte der Richter. Habe es „Freude“ gegeben, sei man „entsetzt“ gewesen? Habe es sonst irgendwelche Überlegungen zum Kursanstieg der Optionen einerseits und der VW-Aktien andererseits gegeben?
„Ich sollte die Lage vielleicht einmal so schildern, wie Sie sich mir am 27. Oktober dargestellt hat“, sagte der Zeuge daraufhin. Und so begann er noch einmal seine Sicht der Dinge zu referieren. So sei er am Montagmorgen ins Büro gekommen und habe die Pressereaktionen verfolgt. Kurze Zeit später dann „auch die Kursentwicklung, die mich sehr überrascht hat“.
Die Telefongespräche habe er an jenem Tag eigentlich zunächst wegen zweier Schreiben der Bafin und der Handelsüberwachung geführt, bei denen es um die Frage nach der Korrektheit früherer Pflichtmitteilungen der Porsche SE gegangen sei.
In diesem Zuge seien dann aber auch die Kurssprünge thematisiert worden, „weil ja im Grunde genommen das eingetreten war, was mit der Mitteilung vom 26. Oktober verhindert werden sollte – nämlich etwas, das man wohl gut und gerne als Kursexplosion bezeichnen konnte.“
Es sei damals aus seiner Sicht und der Sicht der Mitarbeiter von Porsche „unerquicklich“ gewesen, dass „ein Dax-Wert sich derart in der Kursentwicklung nach oben bewegt, ohne dass es bewertungsrelevante Neuigkeiten gab“, sagte der Zeuge, was zu Hüsteln unter einigen Wenigen der rund sechzig Prozessbesucher im Saal 1 des Landgerichts Stuttgart führte.
Als Konsequenz der Kursexplosion habe von Bülow mit seinen Kollegen und den Porsche-Mitarbeitern daraufhin verschiedene Reaktionen durchgespielt. So habe im Raum gestanden, auf eine Aussetzung des VW-Kurses hinzuwirken. Da andererseits dem Anscheinen nach „die Börse ja liquide war, die Handel stattfanden“, hätten dafür jedoch die gesetzlichen Voraussetzung nicht vorgelegen.
Eine weitere Idee sei gewesen, Druck aus dem Markt zu nehmen, in dem Porsche Kurssicherungsgeschäfte auflöse. „Dieser Gedanke wurde hin und her ventiliert.“ Von Bülow selbst habe diesen Vorschlag zunächst nur mit spitzen Fingern angefasst, weil er nicht sicher gewesen sei, in wie weit dies möglicherweise als bewusste Kurseinwirkung gewertet werden könne, was nach dem Wertpapiergesetz verboten sei. Auch mit Holger Härter habe er dies besprochen.
Seiner Erinnerung nach habe Härter diesem Vorschlag nicht sehr positiv gegenübergestanden. „Weil er – mal etwas paraphrasierend gesagt – nicht einsehe, dass jetzt die Leerverkäufer ihm seine über viele Monate aufgebauten Optionspositionen zerschießen würden“, sagte der Zeuge. Härter habe nicht veranlasst werden wollen, „diese Optionspositionen, die ja die Aufstockung auf 75 Prozent wirtschaftlich absicherte, auszuhöhlen.“
Wenn es doch dazu kommen sollte, müsse Porsche – so Härter – danach wieder in der Lage sein, Positionen aufzubauen. „Das war für ihn ganz wichtig“, sagte von Bülow. Im Ergebnis sei es zum Entwurf einer Presseerklärung gekommen, in der Porsche verkünden sollte, dass das Unternehmen bereit sei, zur Kursberuhigung beizutragen. Weshalb die Porsche SE 5 Prozent ihrer Kurssicherungsgeschäfte auflöse.
Auch eine Abstimmung mit Bafin empfahl von Bülow dem Porsche-Finanzchef. Diese habe es nach Rücksprache mit Holger Härter begrüßt, dass Freshfields gemeinsam mit Porsche an dem Thema arbeite, den Markt zu beruhigen. Es habe danach eine Reihe von Entwürfen für Pressemitteilungen gegeben, die zwischen Freshfields und Bafin hin und her gegangen seien.
Auch die Risikosituation der Maple Bank sprach der Zeuge im Zuge seiner Ausführungen noch einmal an. „Da gab es von Porsche eben zunehmend Bedenken, dass natürlich die Zahlungsansprüche der Optionen drastisch gestiegen waren durch die hohe Kursentwicklung.“ So habe sich das Kreditrisiko der Maple Bank erheblich verändert. Außerdem habe sich die Frage gestellt, „ob die Maple Bank selber Risiken gegenüber ihren Geschäftspartnern hat, was wiederum auf die Maple Bank zurückschlagen könnte.“
Dies sei der zweite Grund gewesen, die Presseerklärung schließlich am Morgen des 29. Oktober 2008 zu veröffentlichen, in der Porsche die Auflösung eines kleinen Teils der Optionsgeschäfte verkündete.
Für den Vorsitzenden Richter hatten sich nach den Ausführungen von Bülows fast alle Fragen erledigt. „Etwaige Überlegungen zu Gewinnmitnahmen gab es nicht?“, wollte er allerdings noch vom Zeugen wissen. „Nein, dazu ist mir überhaupt nichts bekannt. Das war ein Thema, das weder vor dem 26., noch am 26., noch nach dem 26. Oktober besprochen wurde“, sagte der Zeuge.
Er habe auch keinerlei Ansatzpunkte, dass das eine Porsche-interne Diskussion und Sorge gewesen sein könnte. Er habe überdies immer das Gefühl gehabt, „wenn ich mit Herrn Härter gesprochen habe, dass er dann auch wirklich alles das gesagt hat, was für uns relevant war.“ Es seien immer offene und vertrauenswürdige Diskussionen gewesen.
Am frühen Nachmittag folgte dann der Auftritt des Ersten Staatsanwalts Heiko Wagenpfeil. Dieser präsentierte eine geraffte Version der zwei Plädoyers, die die Staatsanwaltschaft bereits am 17. Verhandlungstag gehalten hatte. Im Verlauf seines rund dreiviertelstündigen Kurzplädoyers bezog sich Wagenpfeil auch immer wieder auf die Aussagen des Zeugen von Bülow vom Morgen.
Der üblichen Chronologie folgend, begann Wagenpfeil dabei mit den ersten fünf Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft, die sich im Wesentlichen mit dem Vorwurf befassen, Porsche habe die Übernahme Volkswagens lange beschlossen, bevor dies am 26. Oktober 2008 offiziell verkündet worden sei. Bis dahin hatte der Konzern dies in fünf Fällen, meist durch Pressestatements, dementiert.
Wagenpfeil ging in seinem Plädoyer zunächst auf die Frage ein, wann von einem Vorstandsbeschluss die Rede sein könne. Jenseits von betriebswirtschaftlichen oder kapitalmarkttechnischen Begriffen, fand er dafür eine durchaus pragmatische Antwort: „Wenn die Mehrheit der Vorstände etwas übereinstimmend will, dann ist das der Beschluss.“
Es sei daher durchaus möglich, dass die Vorstände abends mal ein Bierchen trinken gehen könnten oder einfach mal miteinander telefonieren. Und der eine sage, „Hör mal, wollen wir nicht VW übernehmen?“, und der andere sage, „Ist gut, machen wir!“, dann sei dies ein Vorstandsbeschluss. Selbst dann, wenn außer den Vorständen niemand davon weiß oder es mitbekommen hat.
„Und dass bei Porsche durchaus nicht jeder in alles eingeweiht wurde, dass haben wir heute morgen bei der Vernehmung des Zeugen von Bülow gesehen.“ Dieser habe in seiner Mail vom 1. September 2008 sogar erwähnt: „Wunschgemäß kopiere ich niemandem bei euch im Haus in diese E-Mail“. Die Angeklagten Wiedeking und Härter hätten demnach keine Probleme damit gehabt, Geheimnisse vor anderen Mitarbeitern zu verbergen.
Sehr schön sei dem Staatsanwalt zufolge auch die Aussage von Bülows gewesen: „Ich muss sagen, Härter hat nicht alles mit uns besprochen, vor allem in Finanzen.“ Deutlicher, so der Staatsanwalt, könne es nicht werden. „Und dann wundert’s einen auch überhaupt nicht, dass es kein Schreiben gibt, in dem steht, wir wollen VW gerne übernehmen, aber sagt das bloß nicht der Presse gegenüber.“
Zur Klärung der umstrittenen Frage, wann ein Vorstandsbeschluss zur Übernahme Volkswagens vorgelegen habe, stellte der Staatsanwalt zwei Varianten gegenüber. Die erste ging davon aus, dass dieser Beschluss bereits 2005 gefasst worden war und im Anschluss daran nach jedem Einzelschritt noch einmal geprüft wurde: „Passt das noch?“ Die Alternative sei gewesen: „Die Angeklagten waren im wahrsten Sinne des Wortes planlos.“ Dann müsse angenommen werden, dass sie zum Beispiel nach der Zustimmung des Aufsichtsrats, den VW-Anteil auf mehr als 50 Prozent aufzustocken, plötzlich dagestanden hätten und gesagt hätten: „Huch, was machen wir jetzt?“ Dies sei aber unrealistisch.
„Glauben Sie im Ernst, dass die Angeklagten am 26. Oktober 2008 überrascht feststellten, ja hoppla, jetzt haben wir schon alles bei einander, wollen wir nicht VW übernehmen?“ Diese Entscheidung sei da längst getroffen gewesen.
Als Belege für den schon frühzeitig angestrebten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ging der Staatsanwalt noch einmal auf die bereits am 17. Verhandlungstag genannten Argumente ein:
Vor allem die Darstellung der Angeklagten des vermeintlichen Widerstands des VW-Patriarchen als Problem bezeichnete Wagenpfeil als „aufgebauscht“, da Piëch nicht mehr Stimmen gehabt habe als alle anderen elf Aufsichtsräte. In diesem Zusammenhang zitierte der Staatsanwalt auch noch einmal aus einer Mail Uwe Hücks, schon 2008 Betriebsratschefs und zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Porsche SE, worin dieser im September 2008 schrieb: „Ich möchte dabei betonen, dass die Arbeitnehmervertreter eindeutig und geschlossen hinter den Herren Dr. Wiedeking und Härter stehen.“
Und noch was sei an dem Schreiben interessant, schloss der Staatsanwalt seinen Abriss über die ersten Anklagepunkte ab. In demselben Dokument habe Hück geschrieben: Man dürfe „in dieser entscheidenden Phase der VW-Übernahme“ keine Zweifel an der Geschlossenheit der Familie, des Vorstands und der Arbeitnehmervertreter aufkommen lassen. „Die entscheidende Phase der VW-Übernahme?“, fragte der Staatsanwalt daraufhin in den Saal. „Ich denke, die gab’s da noch nicht.“
Im zweiten Abschnitt seiner Ausführungen, sollten die morgendlichen Zeugenaussagen von Bülows in doppelter Hinsicht bedeutsam werden. Denn Wagenpfeil nutzte seinen Vortrag auch, um dem Gericht noch einmal anhand der Aussagen des Freshfields-Rechtsberaters deutlich zu machen, wie wenig er von der ergänzenden Beweisaufnahme hielt.
So sei die Kammer zwar noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen, weil die Plädoyers ergeben hätten, dass auch aus stagnierenden VW-Kursen Milliardenschäden für Porsche resultiert wären. Für die Feststellung dieses Sachverhalts hätte es aber keiner weiteren Zeugen bedurft. Alles sei aus den bekannten Unterlagen hergeleitet worden. „Die Zahlen sind eingeführt, an denen lässt sich nichts deuteln.“
An die Kammer gerichtet fuhr Wagenpfeil fort: „Sie sind völlig frei, ob Sie den Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft folgen wollen oder nicht.“ Wenn das Gericht der Schlussfolgerung aber nicht folgen wolle, „weil Sie sagen, das ist Quark“, dann bauchen Sie keine neue Beweisaufnahme. Wenn das Gericht den Schlussfolgerungen nicht folgen wolle, „weil Sie sagen, ich habe schon Zweifel an den Tatsachengrundlagen“, dann sei ebenfalls keine neue Beweisaufnahme nötig. „Sinn macht eine neue Beweisaufnahme deshalb nur, wenn Sie sagen, an diesen Schlussfolgerungen kommen wir für das Urteil nicht vorbei.“
Das Ziel der Kammer schien es angesichts der weiteren Selbstleseverfügungen und der erneuten Zeugenvernehmungen allerdings gewesen zu sein, so Wagenpfeil, dass man versucht habe, weitere Argumente zu sammeln, die gegen die Argumentation der Staatsanwaltschaft sprechen könnten.
Die maßgeblichen Fakten hätten aber schon bei der ersten Schließung der Beweisaufnahme als Urkundenbeweise vorgelegen. „Das ist gerade das schöne an den Wirtschaftsstraftaten.“ Mit Zeugen könne vieles nicht mehr aufgeklärt werden. Unterlagen seien hingegen unbestechlich. „Und diese Unterlagen sagen uns auch nach Jahren noch auf Heller und Pfennig, was da los war.“
Vor diesem Hintergrund betonte der Staatsanwalt, dass er auch nach der Befragung weiterer Zeugen dabei bleibe, dass das, was die Angeklagten mit der Pressemeldung vom 26. Oktober 2008 fabriziert hätten, strafrechtlich „als klassisches Pump and Dump“ eingestuft werden müsse.
Die neuen Zeugenaussagen änderten nichts daran, dass die Angeklagten in ihrer Pressemitteilung den Eindruck vermittelt hätten, es würden dauerhaft nur noch wenige Aktien am Markt verfügbar sein. Es ändere nichts daran, dass die von Porsche vorgeschobenen Gründe für die Pressemitteilung in Wirklichkeit „olle Kamellen“ waren. Es ändere nichts daran, dass Porsche über kurzfristige, alternative Barmittel nicht mehr verfügen konnte. Und es ändere auch nichts daran, dass Porsche einen Kursanstieg der VW-Stammaktien brauchte, um nicht in der Folgewoche einen Milliardenverlust realisieren zu müssen.
„Mit der Vernehmung von Zeugen war ja eigentlich von vornherein kein Blumentopf zu gewinnen“, sagte Wagenpfeil. Denn es sei von vornherein klar gewesen das die Zeugen ihre Informationen letztlich von den Angeklagten bezogen. Die Lüge aber „wird nicht dadurch zur Wahrheit, dass der Zeuge aussagt, der Angeklagte hätte ihm das auch erzählt.“
Über die auf Wunsch der Kammer eingeführte E-Mail des Zeugen von Bülow vom 28. Oktober 2008 sei er dennoch „sehr dankbar“. Denn diese Mail bestätige, wie auch schon die Aussagen des Zeugen, dass die Angeklagten sich „immer für alles irgendwo eine Absicherung geholt“ hätten. Doch gerade bei der Meldung vom 26. Oktober 2008 hätten Sie die Bafin entgegen dem ausdrücklichen Rat des Zeugen Bülow nicht befragt. Da hätten Sie die Meldung stattdessen „zack, zack rausgehauen noch am Sonntag!“
Am 28. Oktober sei der Kurs dann durch die Decke gegangen. „Da hat man wieder Zeit, die Bafin zu fragen.“ Die Mail belege daher nur noch einmal, welche Panik am Wochenende des 26. Oktobers bei Porsche geherrscht haben müsse und das der Kurssturz vor dem 26. Oktober der einzige Grund gewesen sein kann, die Pressemitteilung so schnell zu veröffentlichen.
Im Ergebnis hätten die Informationen aus der zusätzlichen Beweisaufnahme eher ein höheres Strafmaß begründet, sagte Wagenpfeil schließlich. „In der Summe wollen wir da mal nicht so sein.“
Er blieb daher bei seiner Forderung, für die sechste Taten, also die Herausgabe der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008, Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zu bestrafen, Ex-Porsche-Finanzchef Holger Härter mit zwei Jahre und drei Monaten. Für die Taten eins bis fünf, also die vermeintliche Verschleierung des Übernahmeplans, forderte er jeweils ein Bußgeld von einer Million Euro.
Für Porsche indes bleibe die Bußgeldforderung bei 805 Millionen Euro für die wegen der Pressemitteilung erlangten Kursgewinne und vermiedenen Verluste, zuzüglich jeweils einer Million Euro Bußgeld für die zwei verschiedenen Klagekomplexe.
Die Kammer nahm Plädoyer und Kritik stoisch. „So weit“, sagte der Richter leise und von einer Pause unterbrochen, „das Plädoyer.“ Auch die Verteidigung hatte noch etwas beizutragen. Sie regte vorsichtig an, die Verlesung der eigenen Plädoyers in der kommenden Woche um eine Stunde vorverlegen zu dürfen. Der Grund: Die Ausführungen dürften mit jeweils anderthalb Stunden länger ausfallen als ursprünglich geplant.
„Als Repräsentant eines dienstleistungsorientierten Unternehmens mache ich alles möglich“, sagte der Richter daraufhin mit einem Lächeln. So werden die Verteidiger Wendelin Wiedekings und Holger Härters am Montag, 14. März, schon um 9 Uhr ihre Version der Geschehnisse im Saal 1 des Landgerichts Stuttgart präsentieren dürfen.