Europas größter Autokonzern Volkswagen gerät im Dieselgate-Skandal öffentlich weiter in die Defensive, anstatt bei der Lösung voran zu kommen. Nach Angaben von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR hat der VW-Vorstand nun doch eine längere Zeit über den Skandal Bescheid gewusst, ohne die Aktionäre und die Öffentlichkeit zu informieren.
In diesem Zusammenhang fällt nun nicht nur der Name des jetzigen Volkswagen-Chefs Matthias Müller, sondern auch der des aktuellen Volkswagen-Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch. Nach Angaben der Bild am Sonntag habe etwa der jetzige Chefkontrolleur und damalige VW-Finanzvorstand Pötsch knapp zwei Wochen vor der Dieselgate-Bekanntmachung durch VW von den Manipulationen gewusst.
In einer Sitzung des VW-Konzernvorstands ist Pötsch laut Bild am Sonntag am 8. September 2015 über die Betrugssoftware informiert worden, mit der Abgaswerte von Diesel-Motoren geschönt worden waren. Das sind zehn Tage vor dem Datum, an dem die US-Umweltbehörde EPA den Skandal publik gemacht hatte. Und es ist auch deutlich vor dem 22. September 2015, als VW schließlich selbst Anleger und Öffentlichkeit in Kenntnis setzte.
Auch nach Angaben der Süddeutschen Zeitung war der VW-Vorstand um den damaligen Volkswagen-Chef Martin Winterkorn im frühen September 2015 über die Abgas-Manipulationen informiert. Es habe damals aber ein „Geheimhaltungsinteresse“ des Konzerns gegeben, berichtete die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf eine VW-Stellungnahme für das Landgericht Braunschweig.
Pikant dabei ist, dass der jetzige Volkswagen-Chef Müller damals als Porsche-Chef angeblich ebenfalls über Dieselgate informiert worden war. Damit sind in der öffentlichen Wahrnehmung nun mit dem aktuellen VW-Vorstandschef Müller und dem amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Pötsch ausgerechnet jene beiden besonders herausgehobenen Volkswagen-Manager in die Affäre verstrickt, die sie eigentlich aufklären sollen.
Am 2. März 2016 war bereits bekannt geworden, dass der damalige VW-Vorstandschef Martin Winterkorn schon im Mai 2014 eine Notiz über die Abgasauffälligkeiten des VW-Motors EA 189 erhalten habe. Ob er sie zur Kenntnis genommen hat, ist aber laut VW nicht dokumentiert. Die Bild am Sonntag berichtete aber unter Berufung auf Verhöre der von VW beauftragten Kanzlei Jones Day, Winterkorn habe die Notiz nach eigener Aussage damals gelesen.
Für Volkswagen kann die neue Wende teuer werden. Denn Anleger klagen inzwischen gegen Europas größten Autokonzern, weil der sie ihrer Meinung nach zu spät über das Ausmaß des Skandals unterrichtet habe – und insbesondere über die möglichen Strafen, die auf den Konzern wegen Dieselgate zukommen könnten.
Die Kläger erheben somit den Vorwurf, VW habe seine Ad-hoc-Pflichten missachtet, also gegen Aktienrecht verstoßen. Deshalb machen sie Schadensersatz etwa für jene Kursverluste ihrer Volkswagen-Aktien geltend, die sie nach Bekanntgabe der Motoren-Manipulationsaffäre durch VW erlitten. Allein am 23. September 2015, dem Tag des Skandaleingeständnisses durch VW, ging der VW-Kurs um rund 20 Prozent in die Knie.
An den Klagen in Deutschland dürften sich auch amerikanische Anleger beteiligen, insbesondere große Fonds. Bereits angekündigt hat dies das California State Teachers‘ Retirement System, das Ende Dezember 2015 eigenen Angaben zufolge VW-Aktien im Wert von noch rund 52 Millionen Dollar hielt, was damals etwa 48 Millionen Euro entsprach.
Volkswagen will die vielen Anlegerklagen nach eigenen Angaben nun mit einem gebündelten Sammelverfahren vor Gericht aus der Welt schaffen; der entsprechende Antrag auf ein so genanntes Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig sei gestellt worden. „Die Chancen auf einen Prozesserfolg klagender geschädigter VW-Aktionäre haben sich deutlich erhöht“, zitiert Börse Online den Tübinger Anlegeranwalt Andreas Tilp dazu.
Das sieht VW anders und hält entsprechend die „anhängigen Aktionärsklagen für unbegründet“. Denn für eine Ad-hoc-Veröffentlichung im Sinne des Aktienrechts hätte der VW-Vorstand „Kenntnis eines kursrelevanten Sachverhalts erlangen und die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Information abschätzen können“ müssen. Doch das sei erst am 18. September 2015 eingetreten, als die US-Umweltbehörde mit Dieselgate an die Öffentlichkeit gegangen war.
Zuvor sei Volkswagen davon ausgegangen, dass Dieselgate „mit den US-Behörden durch die Offenlegung der Softwareveränderung, die Vereinbarung geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands der Fahrzeuge sowie etwaige Bußgeldzahlungen im üblichen Rahmen gelöst werden könne“, sagt Volkswagen selbst dazu.
Dieser „übliche Rahmen“ sei die seinerzeit höchste bekannte Strafzahlung von 100 Millionen US-Dollar im Jahr 2014 für Verstöße gegen die Abgasbestimmungen gewesen – und damit für Europas größten Autokonzern anscheinend zu gering, um Anleger und Öffentlichkeit darüber mit einer Ad-hoc-Meldung informieren zu müssen.
Somit wird sich der Volkswagen-Konzern wohl ein weiteres Mal vor Gericht dafür verantworten müssen, wann und wie er Anleger und Öffentlichkeit über Unternehmensentwicklungen in Kenntnis setzt. Denn bereits jetzt wird in Hannover über einen Fall der Volkswagen-Tochter Porsche verhandelt, und auch hier geht es um die Kommunikation der damaligen VW/Porsche-Manager.
So hatte Porsche am 26. Oktober 2008 öffentlich angekündigt, Volkswagen übernehmen zu wollen. Das führte damals binnen zweier Tage zu einer Kursexplosion der VW-Aktien, bei der Privatanleger und Hedgefonds hohe Verluste erlitten, die zuvor auf fallende VW-Kurse gewettet hatten.
Offen ist auch hier die Frage, ob der Vorstand um den damaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen ehemaligen Finanzchef Holger Härter die Anleger zu spät informiert hatte; in diesem Fall über die wahren Übernahmepläne Porsches. Und auch in dieser Sache könnte nun ein Sammelverfahren folgen: Die Entscheidung darüber, ob die verschiedenen Klagen im Sinne des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu einem solchen zusammengefasst werden sollen, hat das Landgericht Hannover für den 13. April 2016 angekündigt.
Der Termin ist dabei durchaus passend. Denn bis dahin dürfte auch der aktuell geführte Strafprozess gegen Wiedeking und Härter vor dem Landgericht Stuttgart beendet sein. Das Urteil wird nach heutigem Stand am 18. März erwartet.
Bis Ende April dürfte aus Sicht der Volkswagen-Aktionäre also mehr Klarheit darüber herrschen, welche Anlegerklagen auf den Konzern und seine Tochtergesellschaften zukommen. Auch das Jahresergebnis inklusive aller Rückstellungen sollte bis dato vorliegen.
Für die VW-Hauptversammlung, die nach Informationen der Deutschen Presseagentur nun am 22. und 23. Juni 2016 in Hannover stattfinden wird, sind daher wohl mit gutem Grund gleich zwei Tage eingeplant.
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