Das Volkswagen-Management muss sich auf eine kontroverse Hauptversammlung am 22. Juni 2016 in Hannover einstellen. Einflussreiche Aktionärsvertreter wollen dort nicht einfach die erwarteten Rechtfertigungen der VW-Führungsriege infolge des Dieselgate-Skandals hinnehmen. Das haben sie jetzt im Vorfeld der Versammlung angekündigt.
Am 23. April 2016 hat beispielsweise der britische Aktionärsvertreter Hermes EOS mitgeteilt, die Entscheidungen der VW-Manager von einem externen Prüfer hinterfragen lassen zu wollen. Hermes-Manager Hans-Christoph Hirt will die übrigen Anteilseigner davon auf der Hauptversammlung überzeugen. Sie sollen mit ihm für die Einsetzung eines solchen Prüfers stimmen.
Sollte Hirt genug Aktionäre dafür mobilisieren können, wird es der Prüfer nicht bei dieser Aufgabe belassen. Er dürfte auch urteilen, ob bei Volkswagen überhaupt die Grundsätze guter Unternehmensführung eingehalten werden. Hintergrund dieser Frage sind die Machtverhältnisse bei Deutschlands größtem Industriekonzern.
Kritiker argwöhnen, dass der beherrschende Einfluss der österreichischen Familien Piëch und Porsche auf den Konzern zu einer Wagenburgmentalität geführt habe. Kritische und offene Diskussionen der eigenen Positionen seien innerhalb dieser Organisation deshalb ungewöhnlich schwierig. Entscheidungen könnten durch wenige Großaktionäre vielmehr gelenkt werden.
Tatsächlich üben die Familienvertreter von Porsche und Piëch einen großen Einfluss in Wolfsburg aus. Schließlich besitzen sie mit 52 Prozent die Mehrheit der Volkswagen-Stimmrechte, die in ihrer Porsche-Holding gebündelt sind. Zudem sind weitere große Stimmrechtspakete bei wenigen anderen Anteilseignern konzentriert: Das Bundesland Niedersachsen etwa kontrolliert 20 Prozent der Stimmen, weitere 17 Prozent das Emirat Katar.
Dass die VW-Aktionäre auf der Hauptversammlung die Einsetzung eines Sonderprüfers beschließen werden, gilt mittlerweile sogar als recht sicher. Denn nicht nur Hermes EOS setzt sich dafür ein, sondern auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
„Es geht darum, den gesamten Komplex rund um die manipulierte Software bei Diesel-Pkw von einem externen Prüfer unter die Lupe nehmen zu lassen“, sagt DSW-Präsident Ulrich Hocker. Für die nötige Aktionärsunterstützung habe die DSW sogar schon gesorgt.
„Die für die Durchsetzung des Antrags notwendige Aktienanzahl haben wir durch die Kooperation mit deutschen und internationalen VW-Aktionären bereits sicher. Trotzdem sollten sich alle VW-Aktionäre, die eine solche Sonderprüfung für sinnvoll halten, dem Antrag anschließen“, sagt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.
Die Kanzlei hatte die DSW-Anlegerschützer bereits bei der Durchsetzung einer unabhängigen Sonderprüfung bei der Deutschen Bank vertreten.
Ein Novum sind die Forderungen der Aktionärsschützer nach Sonderprüfungen also nicht. So könnte sich Volkswagen beispielsweise am Umgang der Deutschen Bank mit entsprechenden DSW-Forderungen orientieren.
Bereits vor der letztjährigen Hauptversammlung des Geldinstituts am 21. Mai 2015 hatte die DSW ihren Plan öffentlich gemacht, eine Sonderprüfung bei Deutschlands größtem Kreditinstitut zu fordern. Damals war es der Aktionärsvereinigung trotz kurzer Vorlaufzeit gelungen, die Aktienanzahl deutlich zu übertreffen, die notwendig ist, um die Tagesordnung der Hauptversammlung um einen solchen Punkt zu erweitern.
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bei der Deutschen Bank war jedoch eine Durchsetzung des Antrags bei dem Aktionärstreffen kaum möglich. Zumal sich zunächst auch der Aufsichtsrat um dessen Vorsitzenden Paul Achleitner eindeutig gegen die Forderungen der DSW ausgesprochen hatte.
„Der Aufsichtsrat sieht – insbesondere angesichts der Vielzahl interner und externer Überprüfungen, die speziell im Zusammenhang mit den angesprochenen rechtlichen Auseinandersetzungen stattgefunden haben und noch fortdauern – keinen Anlass, einen weiteren Prüfer mit der Beurteilung der Sachverhalte zu betrauen“, teilte die Deutsche Bank damals mit. Der erhebliche zusätzliche Aufwand, den eine Sonderprüfung darstelle, wie sie die DSW fordert, sei „nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ist“, so die Deutsche Bank damals.
Auf der Hauptversammlung war die Zustimmungsquote zu dem Sonderprüfer-Vorschlag mit 14 Prozent jedoch so hoch, dass sich die DSW entschloss, den Antrag dazu auf dem Gerichtsweg durchzusetzen; er wurde im September 2015 beim Landgericht Frankfurt eingereicht.
Mitte April 2016 verständigten sich beide Parteien schließlich außergerichtlich. So wird seitdem geprüft, ob die aktuellen Risikokontrollsysteme der Bank ausreichen, um jene Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen, die zu hohen Rückstellungen führen könnten.
Ein Beispiel, wie es glatter laufen kann, lieferte hingegen der Stahlkonzern ThyssenKrupp. Dessen Aktionäre setzten im Jahr 2013 unter Federführung des Privataktionärs Christian Strenger eine Sonderprüfung bei den Essenern durch. Aktionär Strenger ist übrigens auch im Fall Volkswagen aktiv.
ThyssenKrupp hatte zuvor schlechte Zahlen vorgelegt, sah sich mit Kartellvorwürfen konfrontiert und litt unter den Abschreibungen auf zwei amerikanische Stahlwerke. Der ThyssenKrupp-Vorstand hatte damals jedoch – anders als etwa die Deutsche Bank – schnell einer Sonderprüfung zugestimmt.
Wie bei der Deutschen Bank und ThyssenKrupp gibt also auch bei Volkswagen eine Unternehmenskrise den Anlass für Aktionärsvertreter, genauer hinzuschauen. Denn ihrer Auffassung nach ist die Klärung der offenen Dieselgate-Fragen wichtig für die VW-Anteilseigner.
„Sollten etwa die Rückstellungen für Dieselgate-Strafzahlungen oder mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu niedrig sein, hätte das gravierenden Einfluss auf das Ergebnis“, sagt DSW-Chef Hocker. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Kontrollmechanismen des Autokonzerns mittlerweile so justiert sind, dass eine Wiederholung unmöglich ist. „Und das würden die Aktionäre sich doch lieber von einem unabhängigen Sonderprüfer bestätigen lassen als von Volkswagen selber“, sagt Hocker.
Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung hat Volkswagen mittlerweile auch noch die Forderung des Brüsseler Aktionärsvertreters Deminor nach einem Sonderprüfer in der Dieselgate-Affäre erreicht. Deminor vertritt nach Angaben der Zeitung elf institutionelle Volkswagen-Anleger, darunter die Pensionskasse Schwedens und die Pensionskasse des Staates New York.
In dem 17-seitigen Antrag würden Wirtschaftsprüfgesellschaften aus dem In- und Ausland vorgeschlagen, die den Dieselgate-Sonderprüfauftrag übernehmen könnten.