Volkswagen bleibt im Dieselgate-Skandal gefangen. Jüngstes Zeugnis ist eine neue Erkenntnis der Ermittler, die für den Wolfsburger Konzern teuer werden könnte: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt offenbar Vorwürfe gegen einen VW-Konzernjuristen, der versucht haben soll, im August 2015 die sich anbahnende Dieselgate-Affäre zu vertuschen.
Informationen des Rechercheverbunds von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zufolge hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ihre Ermittlungen entsprechend um die Vorwürfe der versuchten Strafvereitelung und Urkunden-Unterdrückung ausgeweitet.
Konkret habe der beschuldigte Mitarbeiter mehreren VW-Kollegen bei einer Besprechung „verklausuliert, aber deutlich genug“ nahegelegt, Daten zu löschen oder beiseitezuschaffen. So seien bestimmte VW-Daten auf externe Speicher-Sticks übertragen und ausgelagert worden. Später seien die Sticks indes zum Teil wieder zurückgegeben worden.
Bisher gehe man „von keinem Datenverlust aus, der die Ermittlungen behindern oder verzögern könnte“, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe.
Der inzwischen beurlaubte Mitarbeiter, der bei VW auch mit der Aufarbeitung der Abgasaffäre befasst war, bestreitet dem Rechercheverbund zufolge allerdings die Vorwürfe. Offen bleibt, ob die Anschuldigungen zutreffen und ob der Mitarbeiter in diesem Fall aus eigenem Antrieb oder auf Anweisung gehandelt hat.
Das ist allerdings ein entscheidender Aspekt aus Sicht jener zahlreichen Aktionäre, die aufgrund erlittener Kursverluste gegen VW klagen. Und umgekehrt ist es auch für Volkswagen von Bedeutung, denn allein in dem sich abzeichnenden Musterprozess vor dem Landgericht Braunschweig gegen VW geht es um mehr als drei Milliarden Euro.
Erst Ende Februar 2016 hatte VW dem Landgericht Braunschweig im Zuge der Klagen einen Schriftsatz vorgelegt. Darin versucht der Konzern gerade jenen Verdacht abzuwehren, die Führungsspitze hätte früh, also vor September 2015, von „konkreten technischen Zusammenhängen“ gewusst. Ausgerechnet der jetzt wegen seiner vermeintlichen Handlungen im August 2015 ins Zwielicht geratene Konzernjurist wird darin ausführlich zitiert.
Immer wieder ist zuletzt die Frage gestellt worden, wann eigentlich die Führungsspitze von Volkswagen von den Dieselgate-Vorgängen gewusst hat – und wann sie entsprechend dagegen eingeschritten ist.
Offiziell wurde der Skandal am 18. September 2015. Damals hatte die US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) öffentlich gemacht, dass Volkswagen einige seiner Motoren mit einer besonderen Steuerung versehen habe. Und mit dieser Software habe der Konzern vorgetäuscht, dauerhaft Abgasgrenzwerte in den USA einzuhalten, obwohl die beanstandeten VW-Motoren das nur in bestimmten Testzyklen schafften.
Die EPA hatte ihre Vorwürfe mit einer sogenannten Notice of Violation publik gemacht.
In einer weiteren solchen Notice vom 2. November 2015 führte die Behörde weitere Verstöße gegen das entsprechende US-Gesetz, den sogenannten Clean Air Act, bei anderen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns an. Betroffen seien auch Audi- und Porsche-Modelle.
Volkswagen hat daraufhin zugegeben, diese Verschleierungs-Software in weltweit etwa elf Millionen Fahrzeugen mit der Motorenreihen VW EA189 im Einsatz verwendet zu haben. In den USA sei zudem auch die Nachfolgereihe VW EA288 betroffen. Noch immer allerdings gibt es Gerüchte, Volkswagen habe zwei weitere Motorenreihen mit der Schummel-Software ausgerüstet.
Am 22. September 2015 entschuldigte sich der damalige Volkswagen-Chef Martin Winterkorn öffentlich für die Vorkommnisse. „Es tut mir unendlich leid, dass wir dieses Vertrauen enttäuscht haben. Ich entschuldige mich in aller Form bei unseren Kunden, bei den Behörden und der gesamten Öffentlichkeit für das Fehlverhalten“, sagte Winterkorn in einem Video-Statement, das von Volkswagen veröffentlicht worden war.
An jenem 22. September hatten die Aktionäre von Volkswagen bereits einen schlimmen Handelstag hinter sich. Der Wert ihrer Anteilsscheine an Europas größtem Autokonzern war allein an diesem Handelstag um 19,8 Prozent gefallen; der Schlusskurs stand bei 106,00 Euro. Seit Bekanntwerden des Skandals hatte Volkswagen somit ein Drittel seines vorherigen Börsenwerts verloren.
Am 9. November 2015 forderte die EU-Kommission Volkswagen auf, binnen zehn Tagen „Details zu den geschönten Angaben bei Treibstoffverbrauch und Kohlendioxidausstoß“ zu nennen, insbesondere zu betroffenen Modellen und konkreten Abweichungen der Emissionen.
Wann der VW-Vorstand exakt über Dieselgate informiert war, ist bisher unklar. Volkswagen teilte am 2. März 2016 mit, dass der damalige VW-Chef Martin Winterkorn bereits im Mai 2014 einen ersten Vermerk darüber erhalten habe – und damit fast eineinhalb Jahre vor Bekanntwerden der Affäre. VW gab zugleich zu Protokoll, Winterkorns öffentliches Schweigen darüber sei aber nicht strafbar gewesen.
Denn die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflicht zur Veröffentlichung potenziell aktienkursbewegender Erkenntnisse (Ad-hoc-Pflicht) sei nicht verletzt worden, da dem Vorstand erst am 18. September 2015 wesentliche Informationen rund um die Manipulation bekanntgeworden seien.
Volkswagen spricht von dem Skandal in eigenen Stellungnahmen seit Ende Oktober 2015 in der weniger hart klingenden Form als „Dieselthematik“ oder „Abgasthematik“.
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