Der Dieselgate-Skandal verschärft sich für Volkswagen. Kurz vor der Hauptversammlung des größten deutschen Industriekonzerns hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitere Ermittlungsverfahren gegen prominenten Volkswagen-Manager bekannt gegeben. Nun sind auch der Ex-VW-Chef Martin Winterkorn sowie nach Medienangaben der amtierende VW-Markenchef Herbert Diess ins Visier der Fahnder geraten. Und ihr Vorwurf wiegt schwer.
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft liegt ein Anfangsverdacht vor, dass die beiden Manager die Anteilseigner des Volkswagen-Konzerns zu spät oder gar falsch über die Folgen des Abgasskandals für VW informiert haben.
Würde sich dieser Verdacht bestätigen, hätten die Beschuldigten gegen wichtige Informationspflichten verstoßen. Kläger könnten deshalb vor Gericht auf Schadensersatz für möglicherweise bei ihnen aufgelaufene Kursverluste dringen, die Volkswagen gegebenenfalls begleichen müsste.
Auslöser des Ermittlungsverfahrens ist eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig am 20. Juni 2016 mitteilte. Die Bafin wacht beispielsweise über die Pflicht börsennotierter Unternehmen, die Finanzwelt korrekt über wichtige, weil beispielsweise kursrelevante Unternehmensereignisse zu informieren. Ein Mittel dazu sind Ad-hoc-Mitteilungen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zielen nun darauf ab zu klären, ob Volkswagen-Manager sich der sogenannten Marktmanipulation schuldig gemacht haben, sie also den VW-Anteilseignern „unrichtige oder irreführende Angaben“ gemacht oder ihnen Umstände verschwiegen haben, die zum Beispiel den Kurs der VW-Aktien beeinflussen konnten.
Sollte sich der Anfangsverdacht bestätigen, wiegt der Vorwurf schwer. Dann hätten die beschuldigten VW-Manager etwa die VW-Aktionäre bewusst in die Irre geführt. „Eine Marktmanipulation im Sinne dieser Strafnorm des Wertpapierhandelsgesetzes kann nur vorsätzlich begangen werden“, bestätigte Braunschweigs Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe bei Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens.
Volkswagen selbst hält sich mit einer Bewertung zurück. Der Konzern sieht den Sachverhalt vorerst nicht verändert. „Die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom heutigen Tage führt keine neuen Tatsachen beziehungsweise Erkenntnisse über eventuelle schwerwiegende Pflichtverletzungen der nunmehr beschuldigten Vorstandsmitglieder an“, teilte der Konzern am 20. Juni 2016 mit.
Trotz laufender Ermittlungen im Dieselgate-Skandal hat Deutschlands größter Industriekonzern all seinen Aktionären geraten, die komplette VW-Führungsspitze auf der anstehenden Hauptversammlung des Unternehmens zu entlasten. Die Anteilseigner sollen bei ihrem Treffen am 22. Juni 2016 sowohl den Vorständen als auch den Aufsichtsräten ihr Vertrauen aussprechen.
Das Unternehmen hatte dazu am 11. April 2016 mitgeteilt, dass Management und Aufsichtsrat entsprechende Beschlüsse gefasst haben. Denn bisherige Untersuchungen hätten „keine eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverletzungen“ von amtierenden oder früheren Vorstandsmitgliedern ergeben. Für den Fall, dass sich dies bis zur Hauptversammlung ändern sollte, müsse neu abgewogen werden.
Offenbar hat die Einleitung des neuen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Braunschweig bisher nichts an dieser Einschätzung geändert. „Ob sich der genannte Anfangsverdacht verdichtet oder entkräften lässt, hängt von dem Ergebnis der erforderlichen weiteren Ermittlungen ab“, sagte dann auch Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe.
Aktionärsschützer raten VW-Aktionären und Anleihenbesitzer mittlerweile in die Offensive zu gehen. Nach Meinung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) etwa sollten sie nach einem Vergleich streben. Gleichzeitig aber schnell prüfen, ob sich eine Klage lohne.
DSW-Hauptgeschäftsführerin Jella Susanne Benner-Heinacher sagte der Nachrichtenagentur dpa am 20. Juni 2016, sie gehe davon aus, dass VW seine Eigner zu spät über den Diesel-Skandal und dessen finanziellen Folgen informiert habe und daher Schadensersatz leisten müsse.
Wer klagen will, müsse dann aber die Fristen dafür im Auge behalten. Womöglich laufe diese bereits am 18. September 2016 ab, sagte die DSW-Hauptgeschäftsführerin der dpa weiter. Genau ein Jahr nach jenem Tag also, als der Dieselgate-Skandal im Spätsommer 2015 publik geworden ist.
Die Stiftung Volkswagen Investors Claim hat Volkswagen deshalb erneut zu einem Vergleich aufgefordert, mit dem der finanzielle Schaden aus dem Diesel-Skandal für Investoren ausgeglichen werden könnten. Ein gerichtlich bestätigter Vergleich nach niederländischem Recht wäre dazu europaweit anwendbar, sagte deren Rechtsanwalt Eric Breiteneder der Deutschen Presse-Agentur am 20. Juni 2016. Bisher aber habe Volkswagen bestritten, überhaupt gegen das Aktienrecht verstoßen zu haben.
Die Stiftung vertritt nach eigenen Angaben rund 6500 Investoren aus 26 Staaten mit 13 Milliarden Euro an investiertem Kapital. Zu 95 Prozent handele es sich um Eigner von VW-Anleihen und Finanzprodukten. Die Mehrzahl der Fälle entfalle auf deutsche Kleinaktionäre, während der Großteil der Investitionssumme bei ausländischen Fonds liege.
Volkswagen muss mittlerweile allerdings nicht nur die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Auge behalten. Womöglich versuchen demnächst noch weitere Ermittler, Licht in den Dieselgate-Skandal zu bringen – unabhängig von den Prüfern der der US-Kanzlei Jones Day, die VW selbst mit einer Untersuchung beauftragt hat.
Am 23. April 2016 teilte beispielsweise der britische Aktionärsvertreter Hermes EOS mit, die Entscheidungen der VW-Manager in der Dieselgate-Krise von einem externen Prüfer hinterfragen lassen zu wollen. Hermes-Manager Hans-Christoph Hirt will die übrigen Anteilseigner davon auf der Hauptversammlung überzeugen. Sie sollen mit ihm für die Einsetzung eines solchen Prüfers stimmen.
Dass die VW-Aktionäre auf der Hauptversammlung an diesem Mittwoch, 22. Juni 2016, die Einsetzung eines Sonderprüfers beschließen werden, gilt mittlerweile sogar als recht sicher. Denn nicht nur Hermes EOS setzt sich dafür ein, sondern auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
„Es geht darum, den gesamten Komplex rund um die manipulierte Software bei Diesel-Pkw von einem externen Prüfer unter die Lupe nehmen zu lassen“, sagt DSW-Präsident Ulrich Hocker. Für die nötige Aktionärsunterstützung habe die DSW sogar schon gesorgt.
„Die für die Durchsetzung des Antrags notwendige Aktienanzahl haben wir durch die Kooperation mit deutschen und internationalen VW-Aktionären bereits sicher. Trotzdem sollten sich alle VW-Aktionäre, die eine solche Sonderprüfung für sinnvoll halten, dem Antrag anschließen“, sagt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.
Die Kanzlei hatte die DSW-Anlegerschützer bereits bei der Durchsetzung einer unabhängigen Sonderprüfung bei der Deutschen Bank vertreten.
Einen Effekt haben die laufenden Ermittlungen gegen Volkswagen aber offenbar bereits jetzt. Deutschlands größter Autokonzern plant anscheinend eine Wende weg von den teils manipulierten Diesel-Fahrzeugen hin zu mehr Elektromobilität.
VW-Vorstandschef Matthias Müller sagte am 16. Juni 2016 in Wolfsburg, Volkswagen solle auf das „neue Zeitalter der Mobilität“ ausgerichtet werden. In den nächsten neun Jahren werde dafür ein zweistelliger Milliardenbetrag investiert.
Müller ergänzte, aus seiner Sicht könnte schon in etwa zehn Jahren auf dem Weltmarkt jeder vierte Neuwagen rein batteriebetrieben sein. Von der wachsenden Bedeutung der E-Mobilität wolle Volkswagen deshalb profitieren: Die reinen Batteriefahrzeuge des Konzerns sollten im Jahr 2025 „rund 20 bis 25 Prozent“ vom dann erzielten Absatz ausmachen. Entsprechend prüfe der Konzern auch, sich die dazu nötige Batterietechnik als „neues Kompetenzfeld“ zu erschließen.
Bisher ist Volkswagen, wie überhaupt alle deutschen Autohersteller, auf Batterielieferungen asiatischer Zulieferer angewiesen.
Einen Tag vor der Hauptversammlung des Unternehmens hat Volkswagen-Chef Matthias Müller dann noch einmal nachgelegt. Offenbar kann sich Volkswagen nun vorstellen, mit dem bisherigen wichtigen Umsatzbringer, den Dieselmotoren, künftig komplett zu brechen. „Es wird sich die Frage stellen, ob wir ab einem gewissen Zeitpunkt noch viel Geld für die Weiterentwicklung des Diesels in die Hand nehmen sollen“, sagte Müller dem Handelsblatt.
VW-Chef Müller sagte allerdings nicht, ob dem Konzern für die umfassenden Investitionen in die elektrische Ersatztechnologie eigentlich genug Geld zur Verfügung steht. Schließlich wird der Dax-Konzern seinen Aktionären und Bond-Haltern womöglich Schadenersatz etwa für erlittene Kursverluste in der Dieselgate-Krise erstatten müssen, und diese Summe könnte in die Milliarden gehen.
Auf Volkswagen kommen dafür wohl in den USA die ersten Zahlungen zu. Denn im April 2016 hatte Volkswagen in Übersee bereits eine provisorische Einigung mit dortigen Klägern erzielt.
Sie gilt nach Angaben des zuständigen US-Richters Charles Breyer zunächst für Besitzer von etwa 480.000 kleineren Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren von Volkswagen, die in den USA mit „defeat device“ genannten Betrugs-Programmen zum Austricksen von Emissionstests ausgerüstet worden waren. Zudem sollen amerikanische VW-Besitzer noch eine „substanzielle Entschädigung“ erhalten, machte der Richter seinerzeit deutlich.
Mittlerweile sagten die VW-Aufsichtsräte Hans Michel Piëch und Wolfgang Porsche dann auch Volkswagen indirekt Unterstützung für die angepeilten Investitionen in die E-Mobilität zu.
„VW sollte aktuell möglichst viel Geld im Unternehmen belassen, um die Dieselthematik zu bewältigen und gleichzeitig die notwendigen Zukunftsinvestitionen finanzieren zu können. Folgerichtig haben wir uns auch für eine geringstmögliche Dividendenzahlung ausgesprochen“, sagten die beiden Aufsichtsräte am 16. Juni 2016 der Bild-Zeitung; sie sind zugleich Mitglieder jener beiden österreichischen Familien Piëch und Porsche, die über die Porsche SE die Mehrheit von Volkswagen besitzen.
VW will nun für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 eine Dividende in Höhe von 0,17 Euro für jede stimmrechtslose Vorzugsaktie und von 0,11 Euro je stimmberechtigter Stammaktie zahlen.
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