Aufatmen bei VW: Nach den Milliardenkosten infolge des Dieselgate-Skandals scheint der Autoriese zumindest eine Bedrohung los zu sein – der deutsche Staat verzichtet auf ein Bußgeldverfahren gegen Volkswagen.
Deutschlands größter Autokonzern hatte im September 2015 eingeräumt, mit einer besonderen Software einige VW-Motorenmodelle . Durch diese Motorsteuerung wurde der Abgasausstoß der VW-Fahrzeuge im Normalbetrieb offenbar geschönt. Entsprechend sah sich Volkswagen dadurch neben Klagen von VW-Käufern und privaten wie institutionellen Anlegern auch durch staatliche Bußgeldverfahren bedroht.
Jetzt aber verzichtet Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) auf ein solches Verfahren in Deutschland, das den Autobauer rechnerisch ebenfalls teuer zu stehen kommen könnte. Das Ministerium habe vielmehr darauf gedrungen, dass der Konzern die Mängel beseitige, sagte ein Sprecher des Ministeriums am 6. Juli 2016. Man sei dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gefolgt, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Volkswagen habe die Fahrzeuge auf seine Kosten zurückrufen und in einen rechtskonformen Zustand bringen müssen. „Dies ist im Sinne des Kunden die zielführende Lösung“, sagte der Sprecher laut Reuters. Zuvor hatte bereits das Magazin Stern über die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums berichtet.
Nach den Regeln der Europäischen Union hätte der Bund wohl die Möglichkeit gehabt, ein Bußgeld auszusprechen. Das soll nach EU-Vorgabe „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Allerdings lässt das EU-Recht das Verhängen des Bußgelds in bestimmten Abgas-Schummelfällen in nationaler Hand.
Dass die Bundesregierung im VW-Fall nun darauf verzichtet hat, ist in der Historie der EU-Staaten kein Einzelfall. Seit dem Jahr 2009 besteht die Möglichkeit nach EU-Recht Bußgelder auszusprechen, bisher aber hat es kein einziger EU-Staat getan. Deutschland ist nach Expertenangaben beispielsweise mehrfach auf „verwaltungsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten“ ausgewichen.
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