Volkswagen schafft trotz Dieselgate einen Verkaufserfolg. Der Konzern aus Wolfsburg hat nach eigenen Angaben in der ersten Jahreshälfte 2016 mehr Autos an Frau und Mann bringen können als in den entsprechenden Vorjahresmonaten. Der Absatz des VW-Konzerns insgesamt habe um 1,5 Prozent auf 5,12 Millionen Autos zugelegt, teilte VW am Donnerstag, 28. Juli 2016, mit.
Auf den ersten Blick haben manche Kunden dem Autohersteller damit offenbar die Manipulation bestimmter VW-Motoren verziehen, mit der das Unternehmen insbesondere die Abgaswerte von Dieselmotoren unter realen Fahrbedingungen geschönt hatte. Doch die Schummelei, von Volkswagen in 2016 weiterhin als „Abgasthematik“ verniedlicht, geht trotz des Absatzerfolgs nicht spurlos an der Verkaufsstatistik von Europas größtem Autohersteller vorbei.
Zwar legte der VW-Konzern nach eigenen Angaben im Verkauf global um 1,5 Prozent zu. Zeitgleich wuchs der Autoweltmarkt aber nach Angaben von Autoverbänden um rund 3 Prozent. Damit hat VW Marktanteile eingebüßt – nach Meinung von Experten in Westeuropa von zuvor 23,4 auf 22,1 Prozent.
Sogar deutliche Verluste musste VW in den USA hinnehmen, wo der Abgasskandal im September 2015 seinen Anfang genommen hatte. Dort lieferte der Konzern mit 273.834 Autos im Vergleich zum Vorjahr 7,2 Prozent weniger Fahrzeuge aus, „vor allem infolge der Dieselthematik“, so Volkswagen. Da VW in Nordamerika aber seit vielen Jahren auf keine großen Verkaufsstückzahlen kommt, machte sich das in der Gesamtverkaufsrechnung des Konzerns nur wenig bemerkbar.
Die wurde dafür von der Entwicklung in der Region Asien-Pazifik gerettet. Dort konnte das Unternehmen in den ersten sechs Monaten 2016 nach eigenen Angaben 15 Prozent mehr Autos als in der entsprechenden Vorjahresperiode verkaufen. „Die Impulse hierfür kamen vor allem aus China (+18,7 Prozent)“, teilte VW mit.
Experten sehen die Verkaufszahlen von VW in China allerdings seit Jahren kritisch. Nicht bezogen auf die angegebenen prozentualen Zuwächse oder die Zahl der in China verkaufen Autos – das Land ist längst der wichtigste Markt für VW.
Mit Zweifel wird vielmehr der China-Verkaufserfolg der Wolfsburger im Vergleich mit den japanischen Rivalen Toyota gesehen. An dem sei VW mit seiner Halbjahresverkaufszahl von 5,12 Millionen Autos knapp wieder vorbeigezogen und so zur Nummer eins auf dem Autoweltmarkt avanciert; die Japaner schafften gut 4,9 Millionen Autoverkäufe. Allerdings ermitteln VW und Toyota ihre Verkaufsstatistiken nach Expertenmeinung auch anders, und dabei spielt der China-Markt eine wichtige Rolle.
So beziehe VW seine Verkäufe in China komplett in die eigene Verkaufsstatistik ein, obwohl das dortige VW-Unternehmen nur zum Teil Volkswagen gehört. Die Wolfsburger waren von der Volksrepublik einst dazu verpflichtet worden, Joint-Ventures mit heimischen Herstellern einzugehen. Das betrifft auch Toyota. Die Japaner aber rechneten aufgrund dieser Konstruktion nicht alle Verkäufe in China in die eigene Statistik ein. Der VW/Toyota-Vergleich hinke also ein wenig, sagen Kritiker.
Sie weisen umgekehrt aber auch daraufhin, dass Toyota wiederum in vielfacher Weise von staatlichen japanischen Stellen in Japan selbst gefördert würde. Auch das habe einen Effekt auf die Verkaufsstatistik, in diesem Fall zugunsten des japanischen VW-Rivalen.
Dem nun verkündeten Verkaufserfolg Volkswagens war im Übrigen schon am Dienstag eine weitere wichtige Meldung vorausgegangen: In San Francisco hatte der Bezirksrichter Charles Breyer grünes Licht für einen ersten Dieselgate-Vergleich von insgesamt bis zu 15,3 Milliarden Dollar gegeben. Auf diesen hatte sich Volkswagen Ende Juni mit vielen Hundert US-Klägern sowie Generalstaatsanwälten von 44 Bundesstaaten geeinigt.
Doch auch diese Meldung lohnt einen zweiten, genaueren Blick. Denn der Vergleich umfasst nur einen Teil der Forderungen, die der Konzern vor allem in den Vereinigten Staaten offenbar noch erwarten muss.
So hat in dieser Woche beispielsweise der auch an dem Vergleich beteiligte US-Bundesstaat Washington wegen der manipulierten Emissionswerte bei WV eine Strafe in Höhe von 176 Millionen Dollar (knapp 160 Millionen Euro) gegenüber Volkwagen verhängt. Dies teilte das Umweltamt (Department of Ecology) des US-Ostküstenstaates am Donnerstag mit. „Volkswagen hat die Luftreinhaltegesetze unseres Staates verletzt und die Gesundheit der Menschen gefährdet“, sagte Maia Bellon, Leiterin der Behörde.
Durch die Betrugssoftware sei der tatsächliche Schadstoffausstoß der rund 21.000 in Washington registrierten Dieselwagen bis zu vierzigfach höher als vorgegeben gewesen. VW hat sich Medien gegenüber noch nicht zu dieser Forderung geäußert, die binnen dreißig Tagen vom Konzern angefochten werden kann.
Der Staat Washington ist indes nicht der einzige, der sich trotz des möglichen Vergleichs mit weiteren finanziellen Forderungen an den deutschen Automobilgiganten richtet. Auch die Staaten New York, Maryland und Massachusetts haben jüngst neue Klagen gegen VW eingereicht.
In Spanien droht dem Konzern ebenfalls ein großes Gerichtsverfahren. Dort hat die Verbraucherschutzorganisation OCU eine Sammelklage gegen den deutschen Autobauer beim Handelsgericht in Madrid eingereicht. Rund 4000 vom Abgasskandal betroffene Menschen haben sich nach Angaben der Verbraucherschützer bereits der Schadenersatzforderung angeschlossen.
Die Forderung: Volkswagen soll die eigenen Fehler eingestehen, die Fahrzeuge reparieren und den Geschädigten 2000 Euro zahlen.
Nicht zuletzt wird derzeit noch vor Gericht geklärt, in wie weit Volkswagen auch Aktionäre geschädigt haben könnte. In diesem Zusammenhang hat der mit Aktien im Wert von aktuell rund 50 Millionen Dollar an VW beteiligte kalifornische Lehrer-Pensionsfonds CalSTRS am Donnerstag angekündigt, über den US-Rechtsweg Beweismittel für Aktionärsklagen in Deutschland erlangen zu wollen. Dem Antrag habe das zuständige US-Gericht bereits stattgegeben und eine entsprechende Anordnung erlassen, teilte der Pensionsfonds mit.
Mit dem Einblick in die VW-Akten zur Diesel-Affäre erhoffen sich die klagenden Investoren weitere Erkenntnisse. Denn sie argumentieren, Volkswagen habe kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil der Konzern zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben habe. Volkswagen hingegen hat bislang stets betont, Rückstellungen für solche Klagen von Anlegern und Anleihegläubigern müssten nicht vorgenommen werden, da sie unbegründet seien.
Sie sind Anleger? Sie haben Fragen? Sie haben Anmerkungen?
Debattieren Sie hier über die aktuelle Lage von Volkswagen.