Bittere Erkenntnis für VW-Aktionäre: Neben den Klagen der amerikanischen Justiz wird nun auch das Ausmaß der Klagen in Deutschland gegen ihren Konzern wegen des Dieselgate-Skandals deutlich. Nach Gerichtsangaben vom 19. September 2016 liegen dem Landgericht Braunschweig Klagen mit einem Streitwert von insgesamt rund 8,2 Milliarden Euro vor.
Damit wird für VW-Aktionäre immer unsicherer, ob die bisher zurückgelegten Milliardenbeträge ihres Unternehmens auch für die Rechtsstreitigkeiten infolge des ausreichen werden. Erste Beobachter fürchten eine Kapitalerhöhung des Unternehmens zu Lasten der Anteilseigner.
Zu denen gehört allerdings auch das Bundesland Niedersachsen, das drittgrößter Einzelaktionär des Volkswagen-Konzerns ist. Ob das Bundesland eine Kapitalerhöhung mitgehen würde, gilt als eher unwahrscheinlich. Die Kosten dafür wären politisch kaum zu rechtfertigen.
Entsprechend könnten die Politiker im VW-Aufsichtsrat um Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ihren Einfluss geltend machen, solch einen Kapitalerhöhung so lange wie nur irgend möglich zu verhindern, glauben die Beobachter.
Nach Gerichtsangaben sind am 19. September 2016 von einer Rechtsanwaltskanzlei rund 750 weitere Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig eingereicht worden – pünktlich zum Ende der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche. Mit Ausnahme zweier Klagen von mehreren institutionellen Anlegern (Streitwert dieser beiden Verfahren insgesamt zwei Milliarden Euro) handele es sich überwiegend um Klagen von Privatanlegern.
Hinzu kämen weitere gebündelte Klagen institutioneller Anleger, unter anderem von 60 Anlegern (Streitwert 30 Millionen Euro), 160 Anlegern (Streitwert 1,5 Milliarden Euro) und 565 Anlegern (Streitwert 550 Millionen €) sowie einer Investmentgesellschaft (Streitwert 45 Millionen Euro).
Ferner lägen Klagen des Bayerischen Pensionsfonds (Streitwert 700.000 Euro), des Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Streitwert 1,1 Millionen Euro) und des Sondervermögens Rücklagen des Landes Hessen (Streitwert 4 Millionen Euro) und der Vereinigten Staaten von Amerika (Streitwert 30 Millionen Euro) vor.
VW war im Dieselskandal bereits zuvor mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe konfrontiert. Die größte Klage über insgesamt fast 3,3 Milliarden Euro hatte im Namen von institutionellen Anlegern vor einem halben Jahr der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp eingereicht. Weitere Klagen kamen von den Kanzleien Nieding und Barth sowie von Quinn Emanuel.
Nach Angaben des Gerichts behaupten die Kläger in ihren Klageschriften, dass Volkswagen bereits im Jahr 2005 die später bemängelte Software zur Motorsteuerung in die Modelle einiger Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern habe einbauen lassen. Diese Motorsteuerung habe nach Angaben der US-Umweltbehörden EPA dafür gesorgt, dass versprochene Abgaswerte dieser Motoren zwar unter bestimmten Prüfbedingungen eingehalten worden seien, aber nicht unter dauerhaft realen Fahrbedingungen.
Aus Sicht der Kläger sei das dem VW-Vorstand spätestens seit Mai 2014 bekannt gewesen, als die US-Umweltbehörden EPA und CARB Ermittlungen in Reaktion auf eine Studie der Universität von West Virginia und der Umweltlobby ICCT aufnahmen. Doch der VW-Vorstand habe die VW-Anleger eben nicht über diese Erkenntnisse der US-Behörden und die möglichen Schadenfolgen daraus für VW informiert.
VW wies die Vorwürfe nach Angaben des Braunschweiger Gerichts zurück. Die Schummelei bei Diesel-Fahrzeugen sei VW erst mit der Anzeige der EPA am 18. September 2016 bekannt geworden. Entsprechend habe der Konzern auch keine kursrelevanten Information zurückgehalten, es seien keine Publizitätspflichten verletzt worden.
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